Päcken verloren, nur 35 € versichert

10. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Cryjack
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 3x hilfreich)
Päcken verloren, nur 35 € versichert

Hallo, ich hätte da mal eine Frage ;)

In einem Online Auktionshaus wird eine Digitalkamera versteigert.
Die Kamera erziehlt einen Wert von 230 €, versendet wird das ganze nur mit der Bezeichnung "Sonderversand"

Käufer sitzt im EU Ausland.
Die Sendung ist als DHL Päckchen EU mit 35 € Haftung verschickt wurden (mit nachweis bei erhalt etc.)
Nun ist das Paket immernoch nicht angekommen, Nachforschungsantrag läuft.

Fragen:
Ist der Verkäufer verpflichtet zur Handlung (Rückzahlung) noch bevor eine Klärung stattgefunden hat ?
Muss der Verkäufer haften, da er ja nur "Sonderversand" angegeben hat ?
Bekommt der Verkäufer nur die 35 € Haftung (bei einem Verlust) oder gibt es eine Möglichkeit den komplett Preis in irgend einer Form zu fordern ?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:
Muss der Verkäufer haften, da er ja nur "Sonderversand" angegeben hat ?


Was soll denn "Sonderversand" sein? IMO kann der K hier schon davon ausgehen, daß (ausreichend) versichert verschickt wird.

quote:
Bekommt der Verkäufer nur die 35 € Haftung (bei einem Verlust)


Der *Ver*käufer bekommt in der Tat nur das vom Versandunternehmen, was als Versicherungsleistung vereinbart war, solange er keinen Vorsatz (etwa Diebstahl durch einen Mitarbeiter) nachweisen kann.

Im übrigen könnte der K, wenn der VK sich sträubt, auch seine Alternativoption ziehen und vom VK verlangen, daß er beweist, daß er die Kamera überhaupt auf die Reise geschickt hat.
Da geschätzt 99,9% aller Menschen in so einem Fall keinen Zeugen haben, der vom Einpacken bis zum Aufgeben ununterbrochen dabei war und das Päckchen stets im Blick hatte, könnte der VK schon deswegen den Schwarzen Peter haben.
Kann der VK das aber nicht beweisen, schuldet er dem K nach wie vor die Ware, weil ohne diesen Beweis der Übergabe an den Versender kein "Transportrisiko trägt der Käufer" wirken kann.

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