Päckchen weg? Post haftet

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Gericht: Aushang von Haftungsausschluss in Filiale reicht nicht

Die Post kann ihre Haftung für verloren gegangene Sendungen begrenzen. Wenn der Haftungsausschluss aber lediglich kleingedruckt irgendwo in der Postfiliale aushängt, dann ist er unwirksam.

Das Amtsgericht München hatte über die Päckchen-Versendung eines eBay-Verkäufers zu entscheiden. Das Päckchen mit Golfschuhen kam nie beim Käufer an. Der Verkäufer wollte den Schaden von der Post ersetzt haben, diese berief sich aber auf ihre AGB. Danach haftet die Post für verschwundene Sendungen nur bei Einschreiben oder Nachnahme.

Von 123recht

Das Gericht stimmte für den eBay-Verkäufer und verurteilte die Post, die Schuhe zu ersetzen. Der Haftungsausschluss war laut Gericht nicht wirksam in den Vertrag einbezogen worden. Wenn die AGB kleingedruckt in der Filiale zwischen Produkten und Preisen versteckt sind, dann ist dies für den Verbraucher überraschend. Solche untransparenten Klauseln sind unwirksam, so dass die Post voll haftet.

(Az AZ 262 C 22888/12)


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