PKW Verkauf, wenn PKW noch angemeldet & versichert

5. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
arcangel71
Status:
Schüler
(252 Beiträge, 29x hilfreich)
PKW Verkauf, wenn PKW noch angemeldet & versichert

Möchte einen PKW veräußern. Der Wagen ist noch angemeldet und versichert, damit potentielle Käufer Probe fahren können.

Wenn nun ein Käufer den PKW erwirbt, muß ich dann den Wagen sofort abmelden oder dies meiner Versicherung melden ?! Was ist wenn der Käufer einen Unfall verursacht ?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie dem Käufer den Wagen nur abgemeldet übergeben. Sofern Sie dem Käufer den Wagen angemeldet überlassen und dieser einen Unfall verursacht, haftet Ihre Kfz-Versicherung (Folge: uU Verlust von Schadensfreiheitsrabatt).

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

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#2
 Von 
arcangel71
Status:
Schüler
(252 Beiträge, 29x hilfreich)

auch wenn im Kaufvertrag der Übergabezeitpunkt mit Uhrzeit festgehalten wurde und der Unfall nachweislich nach Übergabe stattfand ?

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#3
 Von 
krull14
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 180x hilfreich)

auch dann !

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#4
 Von 
rogitec
Status:
Praktikant
(513 Beiträge, 21x hilfreich)

das habe ich anders gehört.
Mein versicherungsmensch hat mir bestätigt, dass datum und uhrzeit ausreichen würden.
rogitec

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#5
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

Lassen Sie sich das schriftlich von Ihrem Versicherungsmensch bestätigen!

Ich glaube nicht, dass er diese Aussage unterschreibt...

Da der Versicherungsvertrag ja immer noch auf den Vk lautet, wird der auch belastet und die SF rückgestuft.

Schadenersatzansprüche müssen dann erst mal beim Käufer eingeklagt werden.

-- Editiert von epoeri am 07.07.2005 22:52:14

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#6
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

quote:
Da der Versicherungsvertrag ja immer noch auf den Vk lautet, wird der auch belastet und die SF rückgestuft.

Schadenersatzansprüche müssen dann erst mal beim Käufer eingeklagt werden.


Genau!

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

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#7
 Von 
Ben123
Status:
Schüler
(219 Beiträge, 71x hilfreich)

Hallo,
im Vertrag sollte Datum und Uhrzeit festgehalten werden.Außerdem mußt Du Dir den Empfang von Fahrzeugbrief und Schein bestätigen lassen.Wenn der Käufer einen Schaden verursacht,haftet erstmal Deine Versicherung hierfür und Dein Schadensfreiheitsrabatt steigt unter Umständen.Du mußt diese Forderung dann zivilrechtlich gegen den Käufer geltend machen.Unter Umständen (bei mir z.B.)ist im Vertrag geregelt,dass nur der Versicherungsnehmer und seine Frau das Fahrzeug fahren dürfen,das bedeutet,den verauslagten Schaden kann die Vers.sich auch noch bei Dir zurückholen.
Besser am nächsten Tag mit dem Kaufer bei der Zulassungsstelle treffen und umgemeldet übergeben.
Gruß
Ben

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