PKW Unfall, Versicherung zahlt für Unfall, weigert sich jedoch Schmerzensgeld zu zahlen

5. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
Astrafan
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 58x hilfreich)
PKW Unfall, Versicherung zahlt für Unfall, weigert sich jedoch Schmerzensgeld zu zahlen

Hallo zusammen,

ich habe da ein mittel schweres Problem.
Ich hatte 12/2016 einen PKW Unfall, mit ist damals ein 48 t Autokran an einer Werksausfahrt
aufs Auto gefahren und hat mich etwa 8 Meter in die nächste Straße geschoben,obwohl ich auf der Bremse stand.
Die Haftpflichtvers. des Krans hat eine Schilderung des Unfallhergangs bekommen und nach Gutachten das Auto welches ein Totalschaden war bezahlt. Jedoch war es nicht mein Auto sondern das eines Freundes...(geliehen)
Ich habe damals direkt vor Ort Kopfschmerzen bekommen und später am Tage wurde eine HWS-Distorsion festgestellt, auf bitten des Fahrers und im bei sein von Zeugen habe ich eine Schuldanerkenntnis bekommen, damit ich die Polizei nicht hinzu hole. Heute weiß ich das es ein Fehler war.
Jetzt streite ich mich seit über 1 Jahr mit der Versicherung und der gegnerische Anwalt bestreitet den Unfallhergang und co.

Jetzt zu meiner Frage: Die Versicherung hat nach der Unfallschilderung bereits den PKW Schaden beglichen. Dieses ist doch eine Anerkenntnis des Schadenherganges und somit eine Schuldeingeständnis ! oder täusche ich mich da???
Dieses kann ich doch in meinem Verfahren jetzt gegen die Versicherung verwenden, da dort die gleiche Schilderung bestritten wird.

Danke schon einmal im voraus.

Gruß
Astrafan

Probleme mit der Versicherung?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Es mag ein Anerkenntnis des Unfalls sein, aber kein Anerkenntnis Ihres persönlichen, leiblichen Schadens. Für Schmerzensgeld ist es absolut erforderlich, die Schmerzen auf ein bestimmtes Ereignis zurückführen zu können, das scheint bis jetzt nicht erfolgreich gewesen zu sein. Also, das eine hat mit dem anderen nicht viel zu tun. Es wird zwar gesagt, ja da war ein Unfall, aber er ist nicht so geschehen, wie Sie es darstellen. Und somit kann kein körperlicher Schaden entstanden sein... Und so weiter und so fort.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Die Anwesenheit der Polizei hätte an der Haltung der Versicherung kaum was geändert.

Die Schilderung an sich und die Schuldfrage scheint doch geklärt. Das was bestritten wird ist eben die Unfallursächlichkeit in Bezug auf die Verletzung oder eben sogar das Bestehen der Verletzung in einem schmerzensgelderheblichen Umfang.

Beides hat man als Geschädigter zu beweisen, abgesehen davon, dass bei einfachen HWS Geschichten am Ende nicht mehr als max 500€ anmessen sind

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#3
 Von 
Astrafan
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 58x hilfreich)

Bei diesem Betrag sind wir ja, aber die Versicherung will lieber nen Gutachten und co haben. Es wird der komplette Unfallherhang bestritten und wenn 48 t einem auch nur bei 10 Kmh auffahren kommen verletzungen in betracht. Naja mal abwarten was sich nun ergibt. Jedoch finde ich es komisch das beim Schadenersatz der Unfallhergang komplett anerkannt wird und bei der Schmerzengeld frage alles bestritten wird.

Stellt sich mir die Frage und Überlegung, dieses Verfahren ein zu stellen und ggf. noch Strafanzeige wegen Körperverletzung zu stellen, die Unterlagen haben ja die Ärzte, es gibt Zeugen für den Unfall und co. Und wenn dort ein Erfolg zu verbuchen ist, noch einmal das Schmerzengeld fordern.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Dafür gibt es einen ganz einfachen Grund: Schadensersatz ist (im Normalfall) eine Art "zeitbeschränkte" Angelegenheit - ausbeulen, spachteln, ersetzen, was auch immer, und gut.

Schmerzensgeld fordert die Anerkennung gesundheitlicher Schäden...Da kommen sehr oft auch in der Zukunft dicke Zahlungen hinterher (zB eine auf dem Unfall basierende Erwerbsminderung, ggf weitere Operationen, behinderungsbedingte Umbauarbeiten der Wohnung - das kann endlos weiter gehen). Daher versuchen Versicherungen um jeden Preis um das Anerkenntnis eines gesundheitlichen Unfallschadens herumzukommen.

Nicht, daß Ihnen das jetzt weiter hilft, aber es hilft vielleicht beim Verständnis der Situation.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
auf bitten des Fahrers und im bei sein von Zeugen habe ich eine Schuldanerkenntnis bekommen, damit ich die Polizei nicht hinzu hole. Heute weiß ich das es ein Fehler war.


Ich kann mir jetzt gerade nicht vorstellen, was das Einschalten der Polizei an der jetzigen Situation geändert hätte.

Hilfreicher wäre wohl eher der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, so dass man beim Einschalten eines Anwaltes kein Kostenrisiko eingeht.

Zitat:
Es wird der komplette Unfallherhang bestritten


Wohl kaum, wenn der Schaden am Fahrzeug bezahlt wurde.

Zitat:
und später am Tage wurde eine HWS-Distorsion festgestellt


Dass man das gar nicht so einfach feststellen kann ist Dir aber bekannt? Der Arzt macht die Feststellung alleine aufgrund Deiner Aussage, denn er wird wohl kaum eine Kernspintomographie durchgeführt haben. Durch Röntgen lässt sich eine HWS-Distorsion 1. Grades nicht feststellen.

Zitat:
Schmerzensgeld fordert die Anerkennung gesundheitlicher Schäden...Da kommen sehr oft auch in der Zukunft dicke Zahlungen hinterher


Naja, eher vermutet die Versicherung, dass eine HWS-Distorsion vorgetäuscht wurde und geht wohl davon aus, dass die Aufprallgeschwindigkeit nicht für eine HWS-Distorsion ausgereicht hat.

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#6
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von hh):
Naja, eher vermutet die Versicherung, dass eine HWS-Distorsion vorgetäuscht wurde und geht wohl davon aus, dass die Aufprallgeschwindigkeit nicht für eine HWS-Distorsion ausgereicht hat.

Bei geringen Geschwindigkeiten ist die Kausalität eh sehr schwer nach zu weisen. Zudem kommt es eben dann auch auf die ärztlichen Diagnosen an.

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