PKH bei Minderjährigen Beklagten?

1. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
erklaerung_ueber
Status:
Schüler
(430 Beiträge, 52x hilfreich)
PKH bei Minderjährigen Beklagten?

Hallo,
angenommen:
ich ( 17 ) wurde beim Landgericht München verklagt. Meine Eltern wurde auch vorgeladen. Aber natürlich ich auch.

Meine Frage:
Da ich Schüler bin, und kein Geld bekomme, so müsste mein Antrag auf PKH doch erfolgreich sein?
Die Chance, dass Klage abgewiesen wird, ist sehr hoch. Es herrscht halt Anwaltszwang, und dafür habe ich kein Geld.

Meine andere Frage:
Spielt das evtl. vorhandene Vermögen meiner Eltern beim PKH eine entscheidene Rolle?

Ich glaube nein, da ich und nicht sie verklagt werden.

danke für hoffentlich schnelle Hilf

Was denn, so teuer?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
yeti
Status:
Praktikant
(657 Beiträge, 81x hilfreich)

Leider doch, soweit man noch bei seinen Eltern wohnt, hat man regelm denen gegenüber einen Anspruch auf Prozeßkostenvorschuss.

Falls die Eltern also leistungsfähig sind, gibt es keine PKH.

Gruß

-----------------
"AND JUSTICE FOR MOST"

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