PKH abgelehnt-auch Widerspruch abgelehnt

29. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
winkertarif
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 6x hilfreich)
PKH abgelehnt-auch Widerspruch abgelehnt

Hallo, vielleicht hat jemand einen Rat?

Ich lebe seit 10 Jahren in der noch in der damaligen Ehe gemeinsam gekauften Eigentumswohnung und zahle seit der Trennung nachweislich alle Kosten alleine.
Leider gab es keine Vereinbarung zwischen meinem Exmann und mir für so einen Fall.
Das Gericht hatte mir und den Kindern damals die Wohnung als Wohnraum zugesprochen, da mein Exmann anfing zu stalken.
Nun habe ich auf Anraten versucht den Anteil an seinen Kosten einzuklagen, da ich aber Hartz 4 bekomme (Aufstocker, sagt man so?) habe ich Prozesskostenhilfe beantragt.
Kann man ja nicht unbegrenz rückwürkend...
Wurde abgelehnt, da ich eine ruhende Lebensversicherung habe, die ich erst auflösen soll. Eine Begründung war unter anderem, das ich jung genug bin(45), um noch ausreichend in meine Altersvorsorge zu investieren.
Mein Widerspruch gegen diese Entscheidung wurde abgelehnt.

Ich bin nun total ratlos, mein Anwalt will natürlich Geld, weil er ja auch tätig war.
Das Gericht will über 450,00€, sonst unternehmen sie nichts.
Das Jobcenter zahlt mir sowieso nur sie Hälfte meiner Zinsen, da mein Exmann noch mit im Grundbuch steht.
Eine Einigung mit meinem Exmann wird von seiner Seite total geblockt, hatte sogar schon eine Schuldnerberatung zuur Vermittlung bemüht.
Wenn ich jetzt meine Lebensversicherung auflöse(beleihen ´geht nicht, da sie ruht), ist das für das Jobcenter wieder eine Einnahme und wird voll berechnet, egal was, ich habe die Ar..-karte.
Was kann ich jetzt tun?

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AntoineDF
Status:
Praktikant
(507 Beiträge, 411x hilfreich)

Hallo "winkertarif",

inwieweit die Ablehnung Ihres PKH-Gesuchs mit Blick auf die Verwertbarkeit Ihrer Lebensversicherung in Ordnung geht, kann hier in Unkenntnis über einige Sachverhalte leider nicht viel gesagt werden. Auch führen Sie leider nur einen einzelnen Punkt der Ablehnungsbegründung an, wonach Sie noch jung genug seien, um ausreichend in Ihre Altersvorsorge zu investieren. Ich hoffe, dass das Ablehnungsgesuch auch vor dem Hintergrund der Punkte

- Schonvermögen
- ausreichend erworbene Rentenanwartschaften und angemessene Alterssicherung bei Verwertung
- Wirtschaftlichkeit der Verwertung
- Fälligkeit der Versicherung
- Verhältniss von Rückkaufswert und eingezahlten Beiträgen
- ...

beleuchtet wurde. All dies kann uU eine besondere Härte bedeuten, was eine Verwertbarkeit ausschließen kann.

Da Ihre Beschwerde gegen die Ablehnung leider erfolglos war, bliebe Ihnen wohl noch die Möglichkeit der Rechtsbeschwerde, sofern das Beschwerdegericht diese ausdrücklich zugelassen hat. Andernfalls wären Ihre Rechtsmittel hier erschöpft.

Sie könnten vielleicht noch eine wiederholte Antragsstellung in Erwägung ziehen, jedoch muss hier ein entsprechendes Rechtsschutzbedürfnis bestehen, was nicht gegeben ist, wenn der erneute Antrag auf einem gegenüber dem formell rechtskräftig abgelehnten Gesuch unveränderten Lebenssachverhalt beruht. Sollten bei Ihnen also veränderte Lebenssachverhalte vorliegen oder dazutreten, so könnten Sie jederzeit erneut einen Antrag stellen.

Was die Konsequenzen einer möglichen Auszahlung hinsichtlich des Bezugs Ihrer Sozialleistungen betrifft, so frage ich mal bei unserem Experten "AxelK" an, ob er nicht freundlicherweise dazu auszuführen möchte.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Winkertarif:

Interessant wäre zu allererst mal, mit welchem Auszahlungsbetrag denn überhaupt zu rechnen wäre, wenn Du die Versicherung auflöst? In welcher Höhe wurden Beiträge eingezahlt? Verfügst Du über weitere Vermögenswerte, wenn ja, in welcher Höhe?

Zitat:
Wenn ich jetzt meine Lebensversicherung auflöse(beleihen ´geht nicht, da sie ruht), ist das für das Jobcenter wieder eine Einnahme und wird voll berechnet, egal was, ich habe die Ar..-karte.


Nö. Ich gehe mal davon aus, dass das Jobcenter von der Versicherung weiß. Und da bisher keine Anrechnung erfolgt, respektive keine Verwertung verlangt wird, liegt der zu erwartende Erlös offensichtlich unterhalb Deines Vermögensfreibetrages, der im SGB II allerdings deutlich höher ist als im Rahmen der Prozesskostenhilfe, wo die Freibeträge des SGB XII gelten. Die Auflösung der Versicherung würde gegenüber dem Jobcenter nichts daran ändern, dass es sich um Vermögen handelt und nicht um Einkommen. Eine (teilweise) Anrechnung aufgrund der Höhe der Zahlung ist mit hoher Wahrscheinlichkeit also nicht zu erwarten. Insofern also Entwarnung.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
winkertarif
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo und danke erstmal für die Antworten...

das mit dem Schonvermögen wird hoffentlich auf alle Familienmitglieder berechnet oder ist das mein Schonvermögen, weil meine Versicherung? Dann bin ich nämlich drüber.
Warum der PKH Antrag abgelehnt wurde versteh ich auch deshalb nicht, weil ich vor 2-3 Jahren schonmal einen Rechtsberatungsschein beantragt habe und da ist diese Versicherung kein "Problem" gewesen.

Aber nicht zu ändern...
Was mich bloß wütend macht, ich bekomme nur die Hälfte der Wohnungszinsen vom Jobcenter, weil mein Exmann noch im Grundbuch steht...
Unterstützung bei Antrag zu einer Umschulung und auch bei einer geplanten Selbstständigkeit habe ich nie bekommen.
Ich habe die Kinder alleine und ich denke, zu lebenstüchtigen Menschen erzogen.
Verkauf der Wohnung habe ich versucht, an meine Eltern, weil wir hätten drinne wohnen bleiben können. Ein freier Verkauf rechnet sich für mich überhaupt nicht, da ich sonst ohne Wohnung und hochverschuldet dastehen würde.
Und mein Exmann bekommt seine komplette Miete erstattet, weigert sich die Kosten für die gemeinsame Wohnung durch Unterschriften zu senken(hätte nichts an seinem Eigentum verändert), hat nie Unterhalt für seine Kinderrbezahlt und bekam auch ne Umschulung... Das finde ich ungerecht... Aber genug gejammert, danke für eure Zeit!

Aber vielleicht noch ne kurze Info zum Schonvermögen?

Signatur:

ein bisschen Freundlichkeit hat noch niemanden geschadet!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Winkertarif:

Zitat:
das mit dem Schonvermögen wird hoffentlich auf alle Familienmitglieder berechnet oder ist das mein Schonvermögen, weil meine Versicherung? Dann bin ich nämlich drüber.


Ich würde sagen: Ziemlich dumm gelaufen. Nein, es zählt ausschließlich Dein Freibetrag, eben weil es sich auch um Dein Vermögen handelt. Wenn Du über diesem Freibetrag (7.500,- €) drüber bist, dann wunder ich mich allerdings schon sehr, dass das das Jobcenter bisher keine Verwertung verlangt hat. Eigentlich gibt es dafür nur drei denkbare Erklärungen:

1. Die Verwertung ist offensichtlich unwirtschaftlich. Das müsste dann allerdings auch im Rahmen der PKH gelten.
2. Der zuständige Sachbearbeiter beim Jobcenter hat gepennt.
3. Das Jobcenter weiß nichts von der Versicherung, was allerdings ziemlich fatal, weil strafbar, wäre.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
winkertarif
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 6x hilfreich)

erstmal Danke für die Infos!
Ich mus ehrlich sagen, ich weiss nicht ob ich diese Versicherung damals angegeben habe oder nicht...
Erschreckender Weise bin ich fast 10 Jahre beim Jobcenter, ich weiss nicht mehr was ich da alles ausgefüllt habe. Ich weiss nur, das meine Kopien von meinem Exmann entwendet wurden, Kopien vom Jobcenter, von meinen Versicherungen und vom Arbeiten.
Danach habe ich ja mit Hilfe meines Vaters das Wohnungstürschloss ausgetauscht. Hatte damals noch geglaubt das es eine stressfreie Trennung werden könnte...
Nun gut, werde überlegen müssen was ich nun mache, hiklfreich waren eure Meinungen auf jden Fall! Danke!

Signatur:

ein bisschen Freundlichkeit hat noch niemanden geschadet!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@winkertarif:

Zitat:
Ich mus ehrlich sagen, ich weiss nicht ob ich diese Versicherung damals angegeben habe oder nicht


Wenn Du selbst nicht weißt, ob Du die Versicherung angegeben hast oder nicht, dann kann es logischerweise von den Usern hier auch keiner wissen. Insofern ist es schwierig bis unmöglich, Dir irgendeinen vernünftigen Rat zu geben. Fakt ist: Die Nichtangabe von verwertbarem Vermögen oberhalb der Freibeträge erfüllt den Tatbestand des Betruges. Und das Argument, mein Exmann hat die ganzen Unterlagen entwendet, wird Dir im Strafverfahren wenig bis gar nicht helfen.

Ich mag ehrlich gesagt zum weiteren Verhalten gegenüber dem Jobcenter gar nicht mehr so recht was sagen. Egal was Du tust, es kann eigentlich nur falsch sein. Sinnvollerweise solltest Du Dich diesbezüglich von einem Anwalt beraten lassen, was allerdings auch wieder Geld kostet.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.516 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen