PC gekauft, defekt, Transportschaden?

14. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
Olaf296
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 3x hilfreich)
PC gekauft, defekt, Transportschaden?

Hallo,

folgendes Problem.
Ich kaufte am 11.4.2010 für meine Eltern bei eBay einen gebrauchten PC von einem Privatverkäufer.
Das Gerät hat 77 Euro gekostet, für 7 Euro mehr gab es noch einen Monitor dazu.
Das Gerät sollte an meine Eltern geschickt werden, der Monitor zu mir. Bezahlt wurde es vom Konto meiner Eltern.

Der Verkäufer war kurz nach der Auktion bei Ebay als nicht registriertes Mitglied geführt.

Der Monitor kam hier nie an. Er wäre angeblich bei der Postniederlassung (ein Kiosk) aus dem Regal gefallen und ist zerbrochen und wurde gar nicht erst abgeschickt. Die 7 Euro wurden bis heute nicht zurück erstattet.

Der PC kam ca. 10 Tage später an und als ich dann ca. eine Woche später da zu Besuch war, wollte ich ihn anschließen für die. Der PC fuhr kurz hoch und dann qualmte die Kiste. Durch lösen einer Schraube (die restlichen Schrauben fehlten an dem Gerät) konnte ich sehen, wo es qualmte (Platine bei den Speicherchips). Habe aber nix weiter gemacht, außer wieder dicht geschraubt. Das ganze dann dem Verkäufer geschrieben und der meinte nun, das wäre alles nicht sein Problem, PC lief bei ihm und er hätte es "sehr gut" eingepackt (vermutlich ähnlich gut wie den Monitor). Unter "sehr gut" versteht er eine Karton, wo der PC mit Bläschenfolie umwickelt wurde. Ich würde das eher als mangelhafte Verpackung bezeichnen für solche Geräte.

Ich befürchte mal, das Geld für den PC kann man in Wind schreiben oder? Überlege eine Anzeige wegen Internetbetrugs, denn so einfach will ich diesen Mann dann auch nicht davon kommen lassen.

Was meinen denn die Experten hier?

Schon mal vielen Dank im Voraus.

MfG

-----------------
" "

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tini-D.
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 78x hilfreich)

nennst du bitte mal den account-Namen des Verkäufers, ich würde ihn mir gerne mal ansehen.

-----------------
"Meine Antworten geben nur meine persönliche Meinung wieder, sind keinesfalls eine Rechtsberatung"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Olaf296
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 3x hilfreich)

Da gibts nix mehr zu sehen, die Auktion ist auch nicht mehr aufrufbar. Sein Bewertungsprofil war bei 100% (104 Bewertungspunkte, 13 Detaillierte Verkäufer-Bewertungen darunter), macht soweit einen ordentlich Eindruck.

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tini-D.
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 78x hilfreich)

doch, gäbe schon noch einiges zu sehen ;-)

Es muss ja auch einen Grund geben für seine Sperrung bei Ebay.

-----------------
"Meine Antworten geben nur meine persönliche Meinung wieder, sind keinesfalls eine Rechtsberatung"

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Olaf296
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 3x hilfreich)

Wo sollte denn da sowas stehen?

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Tini-D.
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 78x hilfreich)

Es gibt Mittel und Wege...

Die Auktion hast du dir gespeichert?? - Die ist ja nicht mehr aufrufbar.


Ich schreibe nicht gerne was zu Fällen, die ich mir selber ansehen kann ("also beide Seiten").

Es geht z. B. darum, ob der VK die GWL ausgeschlossen hat.
Es geht darum, wie der Versand vereinbart war (wobei ich davon ausgehe: versichert).
Es geht darum, wie die Versandrichtlinien des Versenders sind; war die Verpackung als Schutz ausreichend? Versandunternehmen nehmen sich, wie man hört, gerne aus der Verantwortung, wenn es um Transportschäden geht.

Nächster Punkt:

Du hast "dranrumgeschraubt" - hättest du nicht tun dürfen.

und so weiter, und so fort...


schon deshalb schau ich es mir gerne an.



-----------------
"Meine Antworten geben nur meine persönliche Meinung wieder, sind keinesfalls eine Rechtsberatung"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Olaf296
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 3x hilfreich)

Wie gesagt, in meinen Augen war das Verpackungsmaterial unzureichend, einen Tower einfach in Bläschenfolie einzuwickeln und so in den Karton zu stecken halte ich für ein bißchen zu wenig. Der Monitor war vermutlich ähnlich "gut" eingepackt und ging ja (angeblich) zu Bruch.

Das war ein Gebraucht-PC, der war auch nur notdürftig verschraubt, wie gesagt das lösen einer Schraube hat schon gereicht.
Das ich da keinen Garantieanspruch habe so gesehen ist mir schon klar.

Das ganze stinkt für mich gewaltig nach Betrug, erst ist der Verkäufer kurz nach der Auktion nicht mehr angemeldet, dann geht der Monitor angeblich kaputt, das Geld wird nicht zurück überwiesen und der PC qualmt beim ersten hoch fahren... bißchen viel dumme Zufälle auf einmal oder?

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mumpel
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 90x hilfreich)

Hallöchen,

ich gehe mal davon aus, das Du bezüglich Monitorkauf etwas schriftliches
hast. Also wäre zumindest DA der "Betrug" eindeutig.

Es soll durchaus Betrüger geben, die werden geläutert, wenn DIE
von der Polizei, etc. Post bekommen.

Also bitte ANZEIGE erstatten, vielleicht passiert ja was.....

Aufgrund der Sperrung/Abmeldung deines VK bei Ebay
kann man durchaus von "Unstimmigkeiten" ausgehen.

Also VK hat mehrere Leute betrogen, ODER VK ist vermeintlich
Privat, handelt aber gewerblich.

Was den PC selber angeht, so wäre zu ÜBERLEGEN, ob man den
mal zu einem Fachmann bringt, zwecks Schadensfeststellung.

Das mit der Verpackung sehe ich ähnlich wie DU, nur LEIDER hast Du
offensichtlich nicht sofort reklamiert(beim Postdienstleister).

Der Postdienstleister hätte (sicherlich) eine Schlechtverpackung(in diesem Falle wirklich) festgestellt, dann hättest Du was schriftliches....

Aber nach Wochen iss das diesbezüglich leider zu spät...

Gruss

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.022 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen