Hallo,
Ich hätte da eine Frage.
Ich bin seit dem 1.2014 in der Privatinsolvenz. Bevor ich die Insolvenz beantragt habe, habe ich mir ein P-Konto eingerichtet weil ich eine Pfändung von ca. 800 Euro drauf habe. So nun läuft die Insolvenz schon seit 3 Jahren aber die Pfändung ist immer noch auf meinem Konto drauf obwohl die mit in die Insolvenzmasse geflossen ist. Meine Frage ist: kann ich mein P-Konto ( nicht das gesamte Konto) auflösen ohne dass mir das Lohn abgezogen wird? Ich muss dazu sagen die Monatliche Pfändung wird mir über meinen Arbeitgeber von meinem Treuhänder abgezogen. Sorry für den langen Text. Die Sekräterin von meinem Treuhänder ist sehr unfreundlich und könnte mir keine Antwort geben.
Danke im Voraus.
P-Konto auflösen trotz pfändung und privatinsolvenz
Böse Bank?
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Das Konto wurde vom IV freigegeben? Normalerweise passiert das ganz zu Beginn.
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Für die Beratung des Schuldners ist der Treuhänder und sein Personal auch nicht da. Sie müssen sich schon selbst darum kümmern und notfalls selbst rechtlichen Rat einholen.
Dass die Pfändung noch auf dem Konto liegt, dürfte auch korrekt sein. Grundsätzlich werden solche Absonderungsrechte nicht automatisch durch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beseitigt. So lange während des Insolvenzverfahrens der Insolvenzverwalter das pfändbare Guthaben aus dem P-Konto bekommt und nicht der Gläubiger, wird sich der IV nicht drum kümmern. Nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens in der Wohlverhaltensphase ist es dem Treuhänder egal, was mit dem P-Konto ist, weil er daraus ja nichts mehr bekommt.
Gegen die Auflösung des P-Konto spricht nichts. Wenn Sie noch im eröffneten Insolvenzverfahren sein sollten, sollten Sie nochmals ein P-Konto anlegen.
Ja ich weiss ja dass die nicht dafür zuständig sind. Aber ich meine mir wurde gesagt wenn ich fragen habe, soll ich mein Th fragen. Ich meine mein Lohn geht ja automatisch zu ihm. Diese Pfändung darf ja eigentlich nicht mehr auf meinem Konto drauf sein weil es schon in der Insolvenzmasse mit drin ist und monatlich abbezahlt wird sozusagen. Meine Frage würde ja immer Noch nicht beantwortet. Ich wollte nur wissen ob der pfändbare Betrag trotzdem automatisch gepfändet wird wenn ich mein p Konto auflöse.
Deine Frage wird beantwortet wenn du uns endlich verrätst ob der IV das Konto freigegeben hat.
Ansonsten stellt sich mir die Frage warum der Pfüb nicht mehr existieren sollte? Der löst sich nicht in Luft.
Was meinst du mit freigegeben? Ich bin schon 3 Jahre in der Insolvenz. Die pfändungen werden gleich vom lohnzettel abgezogen. Der Rest kommt auf mein Konto und ich darf es behalten . Kann aber jeden Monat nur 1.000 euro abheben weil mein p Konto noch aktiv ist. Kann den aber noch nicht auflösen wenn ich nicht weiss ob die Pfändung gleich sofort abgezogen wird
Zitat:Was meinst du mit freigegeben?
Genau so, wie das Wort es sagt. Ob der Insolvenzverwalter zu Beginn der Insolvenz die Freigabe des Kontos schriftlich erklärt hat.
Freigabe bedeutet: Nicht mehr in der Masse, ausm Blick, ausm Sinn.
Wenn die Freigabe nicht erteilt wurde, dann bekommt der IV auch pfändbare Gelder des Kontos.
Wenn die Freigabe erteilt wurde ist (ggf. in Kombination mit Pfändungsverbot der Insolvenzgläubiger) möglich, dass das Konto wieder normal laufen kann und die Pfändung aufgehoben wird.
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