P-Konto - Bankrecht

18. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
hopeforhim2012
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)
P-Konto - Bankrecht

Hallo zusammen, man stelle sich mal denn nachfolgend beschriebenen Umstand vor.
Mit Freunden habe ich lange diskutiert und dennoch sind wir uns nicht sicher wie man sich denn in der Situation am besten verhalten sollte.

Mal angenommen jemand hat ein Geschäftskonto bei einer Onlinebank.
Die Person steckt in finanziellen Schwirigkeiten und beschließt deshalb dass Geschäftskonto in ein P-Konto umwandeln zu lassen.
Auf dem Konto befindet sich ein Guthaben i.H.v. ca. 950 Euro.
Die Person wendet sich nun an den Service per Mail und wird dann im Antwortschreiben darauf hingewiesen, das eine Umwandlung des Geschäftskontos in ein P-Konto leider technisch nicht machbar sei für die Bank, aber das wäre kein Problem, man solle doch einfach ein Privatkonto zusätzlich beantragen und dieses könnte dann umgewandelt werden und somit das Guthaben vom Geschäftskonto auf das Privatkonto gebucht werden.
Die Person ist erleichtert und beantragt schnellstmöglich das neue Konto und als alles abgeschlossen ist, wendet Sie sich erneut an den Service, mit der Bitte mitzuteilen was nun zu tun ist. Darauf erhält er keine Antwort und nach mehreren Tagen warte, ruft er im Service an und bekommt vom Mitarbeiter noch mal bestätigt das alles richtig ist und im Anschluss an das Telefonat sofort den Antrag für die P-Konto beantragung / Umwandlung.
Wieder schnell ausgefüllt und alle Dokumente gescannt, sendet die Person den Antrag an die Bank, sagen wir mal am 15.05.2017, bekommt den Eingang dann am 16.05.2017 bestätigt und ist nun sehr erleichtert, da er sich große Sorgen gemacht hat, das der Betrag bald ausgekehrt werden könnte an den entsprechenden Gläubiger. Aber nun ist ja alles gut, denkt die Person.
Dann plötzlich, am 18.05.2017 Nachmittags, erhält die Person eine Mail von der Bank, in der diese sich für die erhaltene Email bedankt und schreibt, das man den Antrag für das P-Konto doch einreichen solle. Sie hat Ihn also nicht beachtet obwohl Sie dessen Eingang wie zuvor beschrieben ja bestätiggt hat. Gleichzeitig, steht in der Email, das dass Guthaben nun an den Gläubiger ausgezahlt wurde!
Die Person ist vollkommen sprachlos und verzweifelt und ruft umgehend bei der Bank an, um den Sachverhalt zu schildern.
Obwohl die Bank Mitarbeiterin die Schilderung bestätigt, auch den Zugang des Antrages und das dieser wohl übersehen wurde, äußert aber, das man da jetzt leider nichts mehr machen könne und das Geld nicht mehr zurückgebucht werden könnte.
Die Person kann das nicht glauben und weiß sich nicht mehr zu helfen, weist die Dame noch mal darauf hin das es doch nicht sein kann, da der Fehler nunmal klar von der Bank b egonnen wurde. Die Dame sagt dann jedoch, das rückwirkender Schutz nur für 4 Wochen ab Zugnag der Pfändung besteht und die Pfändung ja bereits von Januar sei somit also der Betrag eh hätte längst ausgezahlt werden müssen an den Gläubiger.
Die Person kennt zwar die 4 Wochen Regelung, aber konnte aufgrund der zuerst gar nicht möglichen Umstellung und notwendigen Beantragung eines neuen Kontos diese Frist ja auch gar nicht einhalten. Im Glauben da ja bereits rechtzeitig Kontakt aufgenommen wurde und der Fall bearbeitet wird, war die Person so wie Ihr es ja auch in Aussicht gestellt wurde sicher das das Guthaben nicht mehr ausgezahlt wird und nach P-KLonto Antrag auf dieses umgebucht wird. Das äußert er noch mal und betont erneut das mit Eingang am 15.05.2017 trotz allem ja alles rechtzeitig vorlag und nur das übersehen des Antrages schuld an den jetzigen Umständen ist und es ja eigentlich schon beinnahe unglaublich ist, das der Betrag nach all dem ewigen hin und her dann ausgerechnet ausgekehrt wird, im Moment wo der Antrag dann endlich vorliegt??

Was kann die Person nun machen, ist Sie sich doch sicher das dass nicht korrekt ist was die Bank da macht und vor allem, Sie nicht mehr weiß, wie Sie nun das Kind und sich versorgen soll?? Ist die Bank tatsächlich im Recht und muss das Geld nicht mehr zurückbuchen oder ist der Kunde im Recht und kann das Guthaben auf irgendeine Art ohne großes Zeitfenster zurückfordern??

Was meint Ihr? Ich habe keine Lösung finden können und bin wirklich auf eure Meinung gespannt, wie es in dem Fall rechtlich ausschaut!??

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Da lt. Beschreibung die Pfändung bereits von Januar stammt, war es eh vorbei bevor es angefangen hat.

Ein Geschäftskonto kann halt nicht in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden, da hätte man sich früher kümmern müssen. So eine Pfändung fällt ja nicht aus den Wolken. Zudem benötigen Antrag und Umsetzung des Ganzen nun mal eine gewisse Zeit, von jetzt auf gleich geht bei Banken überhaupt nichts. Die warten ja nicht nur auf einen einzigen Antrag, der da möglicherweise reingeschneit kommt.

Das Geld sehe ich als verloren an. Wenn das Geld nicht reicht, dann hilft nur ein Antrag auf ALG 2 weiter mit dem Hinweis auf Mittellosigkeit.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von hopeforhim2012):
war die Person so wie Ihr es ja auch in Aussicht gestellt wurde sicher das das Guthaben nicht mehr ausgezahlt wird


Hier liegt der Denkfehler.

Wenn, wie im Text erwähnt, die Pfändung schon deutlich früher ausgebracht worden ist (bereits im Januar) spielt alles andere bezogen auf diese Forderung keine Rolle.

Die Bank musste die Forderung befriedigen, da der Verbraucherschutz nicht greift. Selbst eine sofortige Umwandlung hätte zu keinem anderen Ergebnis geführt.

Zitat (von hopeforhim2012):
Ist die Bank tatsächlich im Recht und muss das Geld nicht mehr zurückbuchen

Wenn die Zeiten stimmen, spricht alles dafür, dass die Bank richtig gehandelt hat. Zurückbuchen kann sie eh nicht mehr.

Zitat (von hopeforhim2012):
oder ist der Kunde im Recht und kann das Guthaben auf irgendeine Art ohne großes Zeitfenster zurückfordern?
Nein, der Kunde ist erkennbar nicht im Recht.
Unterstellen wir mal als Gedankenspiel er wäre im Recht, hätte er einen Schadenersatzanspruch gegen die Bank. Der Kunde müsste also seinen Schaden beziffern, was hier auf genau "0" herausläuft. Würde also auch nichts bringen.

Zitat (von hopeforhim2012):
und vor allem, Sie nicht mehr weiß, wie Sie nun das Kind und sich versorgen soll?


Hat mit dem rechtlichen Problem nichts zu tun, dient nur der Stimmungmache und sollte daher unterbleiben.

Berry

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120063 Beiträge, 39822x hilfreich)

Wenn die Pfändung schon im Januar war und man dann erst im Mai tätig wird, ist es eh zu spät.


Die Fristen sind fix, wer es dann nicht schafft, hat Pech gehabt.
Ausnahme man kann einem anderen nachweisen, das er das zu verantworten hätte und dadurch ein Schaden entstanden ist. Davon ist hier aber nichts zu lesen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
hopeforhim2012
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

An alle 3 Antworter..

Mich überraschen die Meinungen wirklich sehr, zumal deren Inhalt nicht ganz richtig ist, eher kein Inhalt der 3 Antworten.. Denn 1. wurde die Person nicht erst im Mai aktiv sondern umgehend. Die Bank zögerte mit dem Spielchen aber alles hinaus.. 2. Kann die Bank sehr wohl nach Gesetz handeln und sich nicht länger als 4 Tage Zeit nehmen den Antrag zu bearbeiten, dies ist doch die Frist richtig ? Und es ist nicht richtig das die Person die ein kleines Einzelunternehmen führt, das dazugehörige Geschäftdkonto nicht umwandeln kann. Das Gesetz ist entsprechend lange schon geändert. Die Pfändung der Person stammt übrigens vom Finanzamt und ist der Bank nicht erst im Januar zugegangen, sondern bereits im September des Vorjahres! Die Pfändung resultierte jedoch nur aufgrund von Schätzungen für ausbleibende Steuererklärungen. Deshalb wurde die Pfändung auch entsprechend abgeändert und in Ihrer Höhe beschränkt. Diese Beschränkung fand von der Bank von daher keine Beachtung bzw. ist Ihr vielleicht auch gar nicht zugegangen. Wenn die Person sich nun an die Bank wendet um Ihr Recht einzufordern und mehrfach von der Bank und verschiedenen Mitarbeitern sogar schriftlich mitgeteilt bekommt, das der Betrag eben nicht verloren ist, dann kann die Person wohl unmöglich davon ausgehen, das es alles eh keinen Sinn mehr macht.
Und 4. Kein Schaden entstanden, das kann man so wohl nicht sagen, da die Folgen der Nichtfreigabe ja nicht nur mit Hunger und Durst zu benennen sind, was man sich denken kann..aber gut. Um Schadenersatz oder gleiches geht es der Person bestimmt nicht, lediglich der Sachverhalt, das die Bank den Antrag 3 Tage vor Auskehrung einfach nicht gesehen haben will und deshalb einfach das Guthaben abführt, hätte mich in seiner Rechtmäßigkeit interessiert!?
Ob der Betrag nun eh verloren war und hätte längst freigegeben werden müssen..das ist noch genauer von der Person zu prüfen anhand der Beschränkungen der Pfändungen und der bereits erfolgten Zahlungen für diese..

Trotzden Danke für die Einschätzungen..

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120063 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von hopeforhim2012):
Denn 1. wurde die Person nicht erst im Mai aktiv sondern umgehend.

Das ist dem ersten Beitrag so nicht zu entnehmen.

Im übrigen reicht "aktiv werden" wohl nicht aus.
Der Antrag muss vielmehr der Bank nachweislich vollständig zugehen. Ist das passiert und gerichtsfest nachweisbar?
Dann ist es meines Wissens nach problematisch, das man den Antrag nicht entsprechend weiterverfolgt hat, notfalls hätte man die Bank bei Hinhaltetaktik gerichtlich in Anspruch nehmen müssen.



Zitat (von hopeforhim2012):
Und es ist nicht richtig das die Person die ein kleines Einzelunternehmen führt, das dazugehörige Geschäftdkonto nicht umwandeln kann.

Kann sie, nur ist dann das Privatkonto ohne Schutz, dann wird da fröhlich gepfändet.



Zitat (von hopeforhim2012):
Und 4. Kein Schaden entstanden, das kann man so wohl nicht sagen,

Den muss man halt exakt (Bezeichnung, EUR-Betrag) bennen und auch begründen und nachweisen.



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#6
 Von 
Jacobsen123
Status:
Schüler
(232 Beiträge, 151x hilfreich)

habe auch ein geshcäftskonto as als p konto geführt wird wieso soll das nicht gehen?
ich habe allerdings auch nur ein kleingewerbe aber dennoch ist laut gesetz auch da sguthaben geshcützt und jedes konto kann als p konto geführt werden meiner meinung nach.

@hopeforhim2012: darf ich fragen welche bank? umschreben oer nur die ersten beiden buchstaben reichen

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120063 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Jacobsen123):
habe auch ein geshcäftskonto as als p konto geführt wird wieso soll das nicht gehen?

Klar geht das.
Man muss sich halt nur entscheiden ob Geschäfts- oder Privantkonto geschützt werden soll, denn man kann nur ein P-Konto haben.



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#8
 Von 
hopeforhim2012
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

@ Jacobsen123 die Bank von der hier die Rede ist, ist die Fid**.
Das gleiche Verhalten kann man online auch noch von anderen nachlesen...

Aber zum Abschluss noch ein echter Hammer wie hart die bei der Bank sind. Denn 1. wurde im Zuge der neuen Konto Beantragung, welches dann als P-Konto umgewandelt werden soll ja unbedingt und mehrfach darum gebeten die Prepaid Smartkarte zu aktivieren - Kosten: 14,95 Euro!
Diese wird jedoch sofort nach Umwandlung unbrauchbar, sprich 14,95 Euro für Nappes weg! Und übrig bleibt die Frage, wie man dann überhaupt noch ohne Umwege an das Geld auf dem Konto kommt?? Sehr geeil!

Doch noch dreister!! Da ja mehrfach die Dame im letzten Gespräch auf den Ablauf und das Fehlverhalten seitens der Bank hingewiesen wurde, erklärte Sie das sich auf jeden Fall noch mal jemand per Email melden würde, der sich die ganze Geschichte noch mal anschaut.. Jede Mail, wie auch jedes Gespräch kann dort jederzeit eingesehen oder abgehört werden, o wie auch von der Dame am Telefon während des Gespräches möglich. Dann kommt besate Email mit der fast schon völlig unverschämten Frage, welches Guthaben denn überhaupt gemeint sei, es wäre doch auf keinem Konto Geld?? Was meinen Sie?? Das die Email, eigentlich wirklich schon die Verarschung überhaupt!

Und zum Abschluss kam dann kurze Zeit später, wie ich erfahren habe, noch eine Mail, wie Zufrieden man mit dem Service sei etc.... Da weiß man dann eigentlich bescheid und alles andere erübrigt sich!


**noch kurz an Harry Van Sell

Zitat (von hopeforhim2012):
Und es ist nicht richtig das die Person die ein kleines Einzelunternehmen führt, das dazugehörige Geschäftdkonto nicht umwandeln kann.

Kann sie, nur ist dann das Privatkonto ohne Schutz, dann wird da fröhlich gepfändet.


Was jawohl vollkommen egal ist, denn was soll denn da schon drauf eingehen??? Man ist ja nunmal Selbstständig,
von daher sind alle Eingänge auch ausschließlich auf dem Geschäftskonto, also logisch das genau dieses auch als P-Konto geführt werden muss..

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120063 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von hopeforhim2012):
Was jawohl vollkommen egal ist, denn was soll denn da schon drauf eingehen??? Man ist ja nunmal Selbstständig,
von daher sind alle Eingänge auch ausschließlich auf dem Geschäftskonto, also logisch das genau dieses auch als P-Konto geführt werden muss..

Normalerweise trennt man die Konten buchhalterisch korrekt. Geschäftskonto und Privatkonto vermischt, das gibt immer nette Diskussionen mit dem Steuerprüfer ...



Signatur:

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#10
 Von 
hopeforhim2012
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Getrennt korrekt ist klar, es geht ja darum Geld das da ist vor Pfändung zu schützen und das kann man nur da wo es sich eben nunmal auch befindet. Deshalb wird Geschäft und Privat ja trotzdem sauber getrennt.

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#11
 Von 
Jacobsen123
Status:
Schüler
(232 Beiträge, 151x hilfreich)

da ich meine steuerbetartung selber machen da nur kleingewerbe da lohnt sich kein berater muss ich da auch nix für nen steuerberater trennen.
ich habe zwar ein privatkonto bei der selben bank aber da uch nur noch das geschäftskonto nutze habe ich da das p konto und das private wird eben gepfändet aber dort ist eh nix drauf.
ich wollte nur halt sagen das auch nen geschäftskonto ein p konto sein kann es hörte sich nur hier so an als ob dies generell ausgeshclossen wurde.

@hopeforhim2012: hast pn:-)

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Jacobsen123
Status:
Schüler
(232 Beiträge, 151x hilfreich)

was mich noch stutzig macht du sagst die smartkatr also diese kreditkarte da kann man nach umwandlung nicht mehr nutzen wieso das? ich kann doch bei meiner bank auch die karte weiterhin nutzen. wie soll man sonst ans geld kommen? was ja eh scon krass ist das man ab der zwieen geldabhlung dann 2,50 euro zahlen muss.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120063 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Jacobsen123):
muss ich da auch nix für nen steuerberater trennen.

Ich sprach ja auch von Steuerprüfer ...



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#14
 Von 
Jacobsen123
Status:
Schüler
(232 Beiträge, 151x hilfreich)

auch das ist mir egal da man privat und geshcäftlich gut unterschiedenkann anhand der rechnungen.
da ich eh keine steuern bezahlen muss da ich nur kleingewerbe habe wärefür die der aufwand eh zu groß wegen den paar piepen zu prüfen...

0x Hilfreiche Antwort


#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120063 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von pleindespoir):
wo kann man denn eine steuerfreies Kleingewerbe beantragen ?

Beim Finanzamt.



Zitat (von Jacobsen123):
wärefür die der aufwand eh zu groß wegen den paar piepen zu prüfen...

Kleiner Trugschluss. Die prüfen nämlich auch gerne mal, ob man da nicht "versehentlich" die Grenzwerte überschritten hat...



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