Ordnungswidrigkeit und Mahnung

18. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
MarryG
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ordnungswidrigkeit und Mahnung

Habe jetzt schon mehrere Stunden damit verbracht, heraus zu finden, welche Rechte ich habe, und erhoffe mir nun hier Hilfe.

Ich erhielt fürs Falschparken (von 8:33-8:34 Uhr!! ) eine Zahlungsaufforderung von 15 €.
Ich beglich den Betrag (wenn auch etwas spät) und erhielt circa 4 Tage den Mahnbescheid (per Einschreiben) inklusive 25,60 € Mahngebühr.
Ich hatte das Geld aber schon überwiesen und hielt den Vorfall für erledigt.
Heute erhielt ich eine weitere Mahnung über die noch offenen Mahngebühren plus weitere 6 € Gebühren.

Nun weiß ich wirklich nicht mehr weiter.

Sind Mahngebühren von über 25 €, auch wenn sie von der Stadt kommen, begründet?
Und muss ich die Gebühren bezahlen, auch wenn ich vor Erhalt des Mahnbescheids bereits die Überweisung eingeleitet habe?

Hoffe sehr auf Hilfe!

Maria

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
p.hoenix
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

In Anbetracht der Summe würde ich die Summe bezahlen und die Sache vergessen.

Grüße
P.H.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.094 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen