Hallo,
leider habe ich im Forum, trotz längerer Suche, keine passende Antwort gefunden. Daher meine Frage zu folgendem hypothetischen Szenario:
Person A, B und C leben gemeinsam in einer Wohngemeinschaft im Bundesland Nordrhein-Westfalen in einem Mehrfamilienhaus. Das Haus befindet sich inmitten einer Einkaufs- und Clubpassage der drittgrößten Stadt dieses Bundeslandes. Person A ist Hauptmieter der Wohnung und hat jeweils eines seiner Zimmer an Person B und C untervermietet. Hierzu ist Person A vom Vermieter berechtigt. Alle Personen sind behördlich bei der Adresse gemeldet. Sie veranstalten eine sog. WG-Party und melden diese mehrere Tage vor Veranstaltungsbeginn im Hausflur bei den Nachbarn an. Sie beginnt um ca. 20 Uhr.
Am Tag der Party wird gegen Mitternacht von einem Nachbarn die Polizei verständigt, die daraufhin mithilfe zweier Beamter die Personen A, B und C auffordert, die Lautstärke der Musik herunter zu regeln. Dieser Aufforderung kommen alle Personen nach.
Eine Stunde später erscheint die Polizei erneut, dieses Mal mit vier Beamten. Zwei von ihnen betreten ohne Aufforderung die Wohnung, während zwei weitere Beamte an der Wohnungstür im Beisein und unter Protest von Person A die Partygäste mit Nachdruck zum Verlassen der Wohnung auffordern. Die beiden Beamten in der Wohnung erbeten bei Person B und C die sofortige Auflösung der Party. Nach einer halben Stunde haben alle Gäste die Wohnung verlassen und die Musik ist abgestellt.
Vier Wochen später erhalten die Personen A und B eine Ordnungswidrigkeitsanzeige und werden mit einem Ordnungsgeld wegen nächtlicher Ruhestörung durch ein Tonwiedergabegerät belegt. Person C bleibt unbehelligt.
Warum werden nur die Personen A und B angezeigt und mit dem Ordnungsgeld belegt?
Wie verhält es sich mit der Ordnungswidrigkeit und dem Ordnungsgeld bei Haupt- und Untermietern?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe
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Ordnungsgeld nächtliche Ruhestörung
10. Januar 2015
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Frage vom 10. Januar 2015 | 17:46
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ordnungsgeld nächtliche Ruhestörung
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#1
Antwort vom 10. Januar 2015 | 17:57
Von
Status: Student (2979 Beiträge, 1379x hilfreich)
aber so was von falsch!
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Und jetzt?
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