Ordentliche Instandhaltung oder bauliche Veränderung?

4. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
koltesp
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 21x hilfreich)
Ordentliche Instandhaltung oder bauliche Veränderung?

Das Wohnungseigentümergesetz unterscheidet im §22 zwischen einer ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung und baulichen Veränderungen. Je nachdem ist ein Beschluss mit einfacher Mehrheit oder ein einstimmiger Beschluss nötig. Doch ist dort
nicht definiert, wie man unterscheiden kann, ob es sich um das eine oder das andere handelt?

Der Austausch einfach verglaster Fenster durch Thermopanfenster, wie auch der Austausch von Holzfenstern gegen moderne Kunststofffenster stellt in der Regel keine bauliche Veränderung dar, sondern eine Maßnahme der ordnungsgemäßen Instandhaltung und Instandsetzung (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss v. 5.11.1987, 5 W 61/87 , ZMR 1988, 185; BayObLG, Beschluss v. 7.11.1990, BReg 2 Z 118/90 , WuM 1991, 56 ).

Es wäre aber eine bauliche Veränderung, wenn der Austausch der Fenster im Rahmen ordnungsgemäßer Instandhaltung noch nicht erforderlich war (vgl. BayObLG, Beschluss v. 24.3.1994, 2Z BR 12/94 , WE 1995, 125).

Wie sähe es nun bei der Erneuerung einer Hauseingangstreppe aus, die nach über 20 Jahren zwar nicht mehr sehr ansehnlich, aber nicht wirklich kaputt und noch voll funktionstüchtig und problemlos zu benutzen ist. Bauliche Veränderung oder ordnungsmäßige Instandhaltung?

Wäre hier ein Beschluss mit einfacher Mehrheit oder ein einstimmiger Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft nötig?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

Wen die Hauseingangstreppe durch die Erneuerung in ihrem äußeren Erscheinungsbild optisch nicht verändert wird, d.h. gleiche Abmessungen, gleiche Farbe usw., dann handelt es sich um ordnungsgemäße Instandhaltung und kann mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Macht Ihr jedoch statt einer einfachen Betonstufe eine breite "Schlosstreppe" mit Mamorstufen (ich übertreibe mal bewusst!), dann ist es eine bauliche Veränderung.

lg
R.M.

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