Opfer von Zeugenbedrohung

7. Januar 2009 Thema abonnieren
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guest-12318.10.2010 10:47:51
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Opfer von Zeugenbedrohung

Hallo,

meine Tochter (U18) machte im vergangenen Jahr eine Zeugenaussage, die dazu führte, dass ein jugendlicher Intensivtäter (17) aus unserem Ort angeklagt wurde. Bereits vor der Verhandlung (Jugendschöffengericht) gab es zahlreiche Bedrohungen seitens des Täters und seiner 6-köpfigen "Gang" gegen meine Tochter. Meine Tochter sagte dennoch vor Gericht aus. Angeklagt war die ganze "Gang" wegen zahlreicher Straftaten. Der Täter, der durch die Aussage meiner Tochter identifiziert wurde, hatte eine 74-jährige Frau von hinten vom Fahrrad getreten und sie ausgeraubt. Die Dame konnet erst nach einer langwierigen Reha-Maßnahme wieder laufen. Meine Tochter hatte die Geldbörse unmittelbar nach dem Raub gefunden und den Täter rennen sehen. Sie wusste seinen Vornamen, so dass die Justiz ihm auf die Spur kam. Die Polizei stellte Fingerabdrücke des Täters an der Handtasche der Frau fest, so dass er der Tat (und anderer Delikte) überführt wurde. Er bekam 2 oder 3 Jahre auf Bewährung.
Etwa 6 Wochen später, zwischen Weihnachten und Neujahr, verabredete meine Tochter sich mit ihrem Freund, wie schon seit vielen Monaten. Sie sollte ihn bei einem Freund von ihm abholen, anklingeln und er würde dann herunter kommen. Das war etwa 300m von hier Zuhause entfernt. Mit ihrem Freund kam jedoch ein weiterer Mann (knapp 30, 7 Jahre inhaftiert gewesen) und der Täter des Raubüberfalles. Die drei Männer nahmen meine Tochter in die Zange und forderten sie auf, ihre Zeugenaussage zu widerrufen. Sie würde dann eine Geldstrafe bekommen, das Geld würde man ihr dann geben. Das ganze fand unter Androhungen wie "Machst du das nicht, bringen wir dich um", "Du hast Sünde auf dich geladen und machst das wieder gut", "Du tust jetzt, was wir dir sagen", "das ist, weil du im Gericht eine große Fresse hattest" usw. statt. Als meine Tochter versuchte zu entkommen, sprang der Verurteilte in sie von hinten hinein. Meine Tochter erlitt schwere Prellungen und ein Trauma. Sie gab dann scheinbar nach und sagte, sie werde mit der Polizei sprechen und man ließ sie gehen.

Wir erstatteten umgehend Anzeige bei der Polizei. Das Ergebnis: Es gab eine Gefährdungsansprache (die 5. oder 6. seit der ersten Zeugenaussage meiner Tochter wegen der fortlaufenden Bedrohungen) und Ende. Der Richter, der die Verhandlung geführt hatte, ist nun pensioniert. Der Täter lebt hier bei uns im Ort, ebenso der ehemalige Freund und der knapp 30-Jährige, der nur wenige Türen weiter wohnt. Meine Tochter lebt in großer Angst, ich musste sie nun bei einem Verwandten unterbringen, weil sie sich nicht mehr heraus traut, weil sie nachts Alpträume hat, weil sie viel weint und das Trauma nicht verarbeiten kann. Sie verweigert die Schule (11. Klasse), weil sie Angst hat, raus zu gehen.
Auch mein 12-jähriger Sohn bekommt nun Angst. Keiner von uns fühlt sich noch sicher. Aber man sagt uns: Der tut nix. Dabei hat er doch etwas getan- und er ist auf Bewährung!
Ich bekomme auch den Staatsanwalt nicht ans Telefon, ich erfahre nicht einmal, wer zuständig ist.
Ich habe mir einen Beratungsschein geholt (Alleinerziehend mit 2 Kindern) und einen Anwalt konsultiert. Auch er kam kein Stück weiter als ich. Weitere Kosten kann ich nicht tragen. Eine Einstweilige Verfügung, dass die Täter sich meiner Tochter nicht nähern dürfen, würde vermutlich gar nichts bringen und zudem Kosten verursachen, die ich nicht zahlen kann. Wie teuer ist so etwas? Auch den Anwalt kann ich nicht weiter in Anspruch nehmen, wegen der Kosten.

Der Kripobeamte, der uns bislang betreute, sagt, sie solle sich eben nicht mit den Leuten treffen. Natürlich hat sie sich nicht mit dem Täter verabredet, sie wurde in eine Falle gelockt. Es ist hier im Ort zudem unmöglich, diesen Menschen aus dem Weg zu gehen. Wir haben auch Angst vor den Familien und den anderen "Gang"-Mitgliedern.


Was kann ich noch tun?

-- Editiert von Annairis am 07.01.2009 17:58

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14 Antworten
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#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
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(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Wieso bedroht der die Zeugin wenn er bereits verurteilt ist. Ist doch sinnlos.
Mehr als dem aus dem Weg gehen wird kaum gehen. Solange der nichts macht und es daher auch kein weiteres Verfahren gibt bleibt der auf freiem Fuss.

"Meine Tochter erlitt schwere Prellungen und ein Trauma. "

Attest vom Arzt und strafanzeige, dann wir die Bewährung vollstreckt. Nur wenn der wieder rauskommt kanns weitergehen.

K.

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"

Mein Lieblingsforum www.nachbarschaftsstreit.de da gehts ab"

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#2
 Von 
guest-12318.10.2010 10:47:51
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(121 Beiträge, 38x hilfreich)

Ja, die Bedrohung ist sinnlos, das Urteil ist rechtskräftig. Offenbar verstehen die bildungsfernen Täter das jedoch nicht.

Wieso bleibt er auf freiem Fuß? Er HAT doch was gemacht?

Wir HABEN die Verletzungen attestieren lassen, wir haben Strafanzeige gestellt.

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#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
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Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Dann wirds ein neues Verfahren geben. Gibts jetzt zum neuen Verfahren eine weitere Bedrohung kann er wegen Verdunklungsgefahr auch in Haft kommen.
Aber bisher muss er ja wegen des neuen Vorfalls erst man verknackt werden

K.

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#4
 Von 
hooliganfch
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(2 Beiträge, 0x hilfreich)

also meiner meinung nach hätte der Typ nach seiner Attacke auf ihre Tochter sofort abwandern müssen.. Er war auf Bewährung und hat eine klare Körperverletzung mit Drohung begangen...
bloß wie mustermann schon sagte, kann der ganze spuck dann wieder los gehen wenn er raus kommt...
klingt hart, aber wenn möglich sollte man über einen Umzug nachdenken
Ansonsten rechne ich mit schweren Psychischen Folgen bei ihrer Tochter sowie bei ihrem Sohn
Liebe Grüße

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#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

"also meiner meinung nach hätte der Typ nach seiner Attacke auf ihre Tochter sofort abwandern müssen.. "

Zwischen Behauptung und Verurteilung sind noch ein paar Stufen

K.

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#6
 Von 
guest-12318.10.2010 10:47:51
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 38x hilfreich)

Ich muss nochmal nachfragen: Hat er damit nicht einen Bewährungsverstoß begangen? Wieso muss es dann nochmals ein Verfahren geben bzw. wie habe ich mir das vorzustellen?

Mustermann2000: Wieso Behauptung? Meine Tochter hat deutlich sichtbare Verletzungen und der Täter auf Bewährung hat bei der Gefährdungsansprache keineswegs bestritten, sie bedroht und verletzt zu haben.

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#7
 Von 
passenger
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Beginner
(72 Beiträge, 13x hilfreich)

So wie sich der Fall hier darstellt, ist das ja schon skandalös. Ich würde mich an die Presse, das Fernsehen oder das Innenministerium wenden. Und bevor man über einen Wohnungswechsel nachdenkt (sicherlich nicht ganz abwegig) sollte ein Anwaltswechsel stattfinden, denn ich frage mich, was ihr Rechtsanwalt eigentlich unternimmt.

Wo findet das Ganze denn überhaupt statt? In was für einem Ort wohnen Sie denn? Gibt es bei Ihnen keine Nachbarschaftshilfe? Was sagt der Bürgermeister dazu, wenn sie ggf. ländlich wohnen? Sie müssen einige Dinge ins Rollen bringen, damit sich etwas tut. Mein Tip in Ihrer Situation: Presse, Funk und Fernsehen in Anspruch nehmen. Schildern Sie Ihren Fall dann so, wie Sie es hier getan haben! Ich kann es nicht glauben. Und dann wundern sich die Leute, weshalb Stammtischparolen zum Tragen kommen ... Für mich handelt es sich hier um ein Versagen der Justiz, insbesonders in Anbetracht der genannten Konstellation, die ja schon auf Bandenkriminalität hinweist!

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#8
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

"Wieso Behauptung? "

Na nur durch die Erzählung wird man kaum im den Knast gesteckt. Dazu brauch es eines Verfahren (ein neues - für die neue Tat). Wird er verurteilt wird wohl auch die Bewährung widerrufen.

Die Tochter wird dann Zeuge des eigenen Verfahrens.

K.

-----------------
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#9
 Von 
passenger
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 13x hilfreich)

@ mustermann Neues Verfahren - Verurteilung - Bewährungswiderruf: das ist sicherlich richtig. Nur frage ich mich, weshalb sich da nichts tut. So wie ich die Sache sehe, müßte der Täter in U-Haft genommen werden. Und der daran Beteiligte Ältere müßte natürlich auch zur Verantwortung gezogen werden (als die Tochter genötigt wurde und die KV begangen worden ist, die als schwere Körperverletzung zu werten ist, weil sie heimtückisch und unerwartet geschah!

WAS macht dieser Rechtsanwalt nur, der konsultiert worden ist? Und was soll die Familie tun, wenn sie kein ausreichendes Geld besitzt, um einen Rechtsanwalt in dieser Situation zu bezahlen? Und WAS unternimmt die Staatsanwaltschaft eigentlich? Da müßte doch zügig gehandelt werden. Wo spielt sich so etwas eigentlich ab, wo liegt dieser Ort?

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#10
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Solange keine Fluchtgefahr besteht werden die den kaum einkasteln. Und so ein Verfahren dauert eben seine Zeit. Es besteht ja keine weitere Gefahr (wird der Staatsanwalt sagen). Seine Absicht einen Mord zu begehen ist wohl nicht ernst zu nehmen.

Als Täter hat man leider mehr Rechte als als Opfer, da nützt auch ein teurer Anwalt nichts. Das macht der Staatsanwalt alleine. Und bei dem hat so was keine wirkliche Eile.

Ich bin mir nicht ganz sicher: aber wenn er eine Drohung wegen des "neuen" Verfahrens ausspricht besteht Verdunklungsgefahr und damit Untersuchungshaft

K.

-- Editiert von mustermann2000 am 07.01.2009 23:12

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#11
 Von 
passenger
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 13x hilfreich)

Korrektur: die von mir angeführte Körperverletzung wäre als Gefährliche KV (fälschlicherweise schrieb ich "schwere ...") zu werten, weil der Täter der Tochter hinterrücks und heimtückisch in den Rücken getreten hat (§ 223 a StGB ).

Wie ist denn diese Sache protokolliert worden? Liegt die entsprechende Anzeige vor? Gibt es ein ärztliches Attest? Der Täter soll es ja zugegeben haben?

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#12
 Von 
guest-12311.03.2009 02:37:20
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

also ich würde eine EV beantragen und wie meine Vorredner schon sagten das ganze Öffentlich machen.

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#13
 Von 
passenger
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 13x hilfreich)

@ markus Gut und schön, aber als juristischer Laie wird man die Beantragung einer Einstweiligen Verfügung sicherlich dem Rechtsanwalt delegieren - und was, wenn man nötige Kleingeld dazu nicht hat? Das scheint mithin hier das Problem zu sein.

Aber hier noch ein Tipp: vielleicht hilft auch noch der Weiße Ring, der sich mit derartiger Thematik befaßt!

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#14
 Von 
guest-12318.10.2010 10:47:51
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 38x hilfreich)

Hallo alle zusammen,

ich bedanke mich ganz herzlich für die vielen und zudem hilfreichen Beiträge.

Wir haben uns nun zu folgender Vorgehensweise entschlossen:

1. Ich habe den Weißen Ring kontaktiert, man wird uns unterstützen. Das allein ist schon eine große Erleichterung!

2. Wir haben uns an die Presse gewandt und werden all das nun für die Öffentlichkeit transparent machen, jedoch ohne Namen und ohne Fotos.

3. Ich habe alle Nachbarn, die Schule usw. informiert, alle werden ein Auge auf meine Kinder, aber auch auf die Täter haben.


Es ist so, dass wir in einem kleinen Vorort im Münsterland wohnen. Wir sind hier vor 11 Jahren aus der Innenstadt von Münster hergezogen, weil hier "die Welt in Ordnung" zu sein schien. So kann man sich irren ...


Meine Tochter besucht nun wieder die Schule. Ihr Vater bringt sie hin und holt sie wieder ab. Ihre FrendInnen sind durchweg informiert, so dass sie nicht einmal alleine zur Toilette geht. Es ist schön zu sehen, wie die Gleichaltrigen sie in ihre Mitte aufnehmen und "auf sie aufpassen". Ich denke, dass meiner Tochter das insbesondere psychisch hilft.



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