Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung

20. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
8888
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung

Schönen Abend,

Auf der Webseite des BAMF steht:

"Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung

Bei Personen, die vor dem 1. Januar 1945 in einem Nachfolgestaat der ehemaligen Sowjetunion geboren wurden, wird angenommen, dass sie Opfer nationalsozialistischer Verfolgung sind. [...]
Opfer nationalsozialistischer Verfolgung müssen keine Deutschkenntnisse nachweisen. Eine Integrationsprognose ist für sie nicht vorgesehen."

http://www.bamf.de/DE/Migration/JuedischeZuwanderer/Voraussetzungen/voraussetzungen-node.html

Dies steht unter der Rubrik "Jüdische Zuwander".

Meine Oma wurde 1940 in der ehemaligen Sowjetunion geboren, war ebenfalls der Verfolgung ausgesetzt, und hat einen "typisch" jüdischen Nachnamen. Sie lebt aktuell in Russland.
Wegen ihrem Gesundheitszustand würden wir sie gerne nach Deutschland zu uns bringen.

Wir haben ihre Geburtsurkunde als Beweis. Aber sonst keine weiteren Dokumente. Also es ist kein "Judennachweis" vorhanden, falls es so einen überhaupt gibt. Ebenfalls gibt es keine Dokumente die über die Verfolgung berichten.

Meine Frage ist ob dieses Gesetz für jedem Menschen der in der Sowjetunion vor 1945 geboren wurde zusteht, oder nur Personen die ebenfalls Nachweisen können, dass sie jüdische Vorfahren haben und der Verfolgung ausgesetzt waren?

Mit freunden Grüßen,
Joseph Rosenblatt

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Meinem Verständnis nach ist das ein Unterpunkt zu den Menschen mit jüdischem Glauben. Also ja, irgendwie sollte die Herkunft belegt werden können, ggf. mit Hilfe einer jüdischen Organisation. Die Verfolgung wäre glaubhaft zu machen.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38485 Beiträge, 14013x hilfreich)

Vielleicht mal ein paar grundsätzliche Ausführungen dazu. Das Parlament der DDR hat in seiner letzten Sitzung vor dem Staatsbeitritt die sog. "Kontingentjuden-Regelung" beschlossen. Dies bedeutete, dass man sich verpflichtete, ein bestimmtes Kontingent von Juden aus der ehemaligen UDSSR in Deutschland aufzunehmen. Die BRD übernahm diese Verpflichtung. Die jüdischen Gemeinden in Deutschland freuten sich auf die Zuwanderung von Glaubensschwestern/Brüdern. Am Anfang wurde von dieser Regelung auf lebhaft Gebrauch gemacht. Die deutschen Konsulate/die deutsche Botschaft überprüfte faktisch gar nichts. Der damalige Vorsitzende des Zentralrats der Juden merkte irgendwann mal verbittert über den Mißbrauch dieser Regelung an, es genüge offensichtlich ein Foto eines jüdischen Friedhofs, um sein Judentum nachzuweisen. Anders ausgedrückt, es kamen überwiegend Russen, keine Juden. Aus diesem Grund wurden dann so nach und nach die Einreisebestimmungen für Juden (etwa Deutschkenntnisse, sauberer Nachweis des Glaubens) den allgemeinen Einreisebestimmungen angepasst. Das Foto eines jüdischen Friedhofs oder Grabsteins langt nicht mehr.

Welche genauen Nachweise zu erbringen sind, das wird das zuständige Konsulat der möglichen Antragsstellerin mitteilen.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 21.03.2018 08:39

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38485 Beiträge, 14013x hilfreich)

Antwort Teil II. Da in diesem Bereich immer noch ziemlich viel im Fluß ist, hab ich zwischenzeitlich mal hier mit der jüdischen Gemeinde telefoniert. Auch bei den älteren Juden reicht nach deren Erfahrung ein jüdischer Name allein nicht aus. Der Nachweis des jüdischen Glaubens muss letztlich geführt werden. Auch der Hinweis auf die Verfolgung dürfte nicht genügen. Denn gerade unter Stalin wurden ja viele verfolgt. Die Rußlanddeutschen, Industrielle, gehobenes Bürgertum, Akademiker u.s.w.

Auch von der Gemeinde wurde empfohlen, sich mit dem zuständigen Konsulat in Verbindung zu setzen, einfach weil da individueller Spielraum ist.

wirdwerden

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#4
 Von 
guest-12322.12.2023 22:48:26
Status:
Schüler
(496 Beiträge, 106x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
V(...) Die deutschen Konsulate/die deutsche Botschaft überprüfte faktisch gar nichts. (...)
Ich bin 1997 als Kontingentflüchtling nach Deutschland gekommen. Prüfung der Unterlagen dauerte 7 Jahre.

GAR NICHTS wurde also in der Zeit geprüft? Ok. Haben also wohl eine Tonne Unterlagen (Fotos von Gräbern, Beweise der antisemitischen Übergriffe, Geburtsurkunden bis an die Ur-Ur-Ahnen) umsonst abgeliefert. Wie ich das Internet für diese besserwisserische Aufklärungen liebe ...

PS: Juden sind auch in Deutschland die einzige Einwanderungsgruppe, von der ein Nachweiß der "positiven Integrationsprognose" verlangt wird. Vom Rest nicht. Seltsam, was?

-- Editiert von alya_teufelchen am 21.03.2018 09:21

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38485 Beiträge, 14013x hilfreich)

Warum Deine Prüfung so lange dauerte, keine Ahnung, da muss viel gefehlt haben. Denn normalerweise ging das bis etwa 2003 (gefühlt) ratz fatz. Weil eben nicht viel geprüft wurde. Man benötigte damals eben wirklich weniger Nachweise. Und der Vorsitzende des Zentralrats kam ja nicht von Ungefähr zu seiner Äußerung, oder? Ich hab es selbst in meinem Bereich erlebt, die Masse der Einwanderer waren (leider) eben keine Juden.

Ich hatte ja geschrieben, dass sich im Laufe der Jahre aus leidlicher Mißbrauchspraxis vieles gändert hat, unter dem jetzt die echten Verfolgten zu leiden haben. Nur, offizielle Einwanderung ist immer noch nicht möglich, da wir kein Einwanderungsgesetz haben. Allerdings müssen auch andere Einwanderungsgruppen nachweisen, dass sie sich hier integrieren werden, bzw. dass die Option besteht. Und dass ein Job da ist, der nicht anderweitig zu besetzten ist von Menschen, die hier schon leben, was ja faktisch unmöglich ist. Insoweit ist die Juden doch noch priviligiert. Es muss kein Job nachgewiesen werden, der nicht anderweitig zu besetzen ist, es muss "nur" nachgewiesen werden, dass sie sich anpassen werden.

wirdwerden

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