Onlineshop droht mit Anwalt nach Negativbewertung

6. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Gardosen
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Frischling
(39 Beiträge, 4x hilfreich)
Onlineshop droht mit Anwalt nach Negativbewertung

Hallo Leute,

ich habe schon ein paar Threads zu dem Thema gefunden wo es um Verkäufer bei Ebay ging.
Mein Fall ist aber ein kleines bisschen anders (kein Ebay Verkäufer) Somit mache ich mal einen eigenen Thread auf, erkläre den Sachverhalt und hoffe jemand hat einen guten Tip für mich.

Ich habe vor einigen Monaten bei ********** einen Produktkey für Windows 7 Professional gekauft. Die Lieferung war schnell und es gab eine Anleitung dazu (was mir komisch vorkam) in der erklärt wurde das die Windows 7 Iso vom beigelegten Downloadlink bezogen werden muss, damit die Funktionalität gewährleistet werden kann.

Da ich IT Mensch bin, benutzte ich nur legale zertifizierte isos vom Hersteller, und habe mir daher von microsoft.com ein ISO zu Windows 7 64 Bit besorgt.
Der Key wurde von der Windows Installation auch anfangs akzeptiert, aber nach ungefähr einem Monat, bekam ich von Windows die Meldung das ich einer Softwarefälschung zum Opfer gefallen bin.

Ich habe den Shop daraufhin mit dem Sachverhalt kontaktiert, und eine recht unfreundliche Anwort bekommen. Nach 3 weiteren Emails, schickte mir der Shop einen neuen Key mit folgender Nachricht:

Zitat:
vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wir werden den Product Key vom Microsoft überprüfen lassen. Dieser Vorgang kann etwas Zeit in Anspruch nehmen.

Damit Sie schnelle Abhilfe erhalten senden wir Ihnen natürlich ein gültigen Product Key.


Product Key : ******-*******-*******-*******
Bitte beachten Sie, dass Sie die entsprechende Software aus unserem Downloadlink benötigen. Vorinstallierte Versionen lassen sich mit dieser Lizenzart nicht aktivieren.

Beste Grüße.


Als ich den letzten Satz lass, läuteten bei mir die Alarmglocken und ich entschied mich einfach mal einen Monat zu warten, ob eine Antwort betreffend des 1. Keys kommt. Nach einem Weiteren Monat kam nichts, also testete ich einfach mal den Key den ich erhalten hatte, und wie erwartet, sagte mir Microsoft sofort das dieser Produktkey gefälscht ist.

Ich habe dies dann ant akta gelegt und dachte mir "Für 14,90€ machst du dir nicht nochmal den Stress mit diesem Kundensupport, ****** auf die Keys, du kaufst dir direkt bei Microsoft einen".

Neulich erhielt ich von TrustedShops eine Anfrage, ob ich doch Lust hätte, diesen Shop zu bewerten und dies Tat ich auch.
Ich bewertete mit einem Stern, merkte an das ich 2 gefälschte Produktkeys erhielt und das ich wenn dies Möglich wäre, 0 Sterne geben würde.

Heute, habe ich nun diese Email erhalten vom Verkäufer, und bin sprachlos:

Zitat:
Guten Tag,

leider mussten wir feststellen, dass Sie uns negativ bewertet haben. Sehr gerne würden wir diese Angelegenheit im positiven einmal mit ihnen via Telefongespräch klären. Können Sie bitte ihre Rufnummer hinterlegen, wir würden Sie gerne einmal anrufen.

Was genau hat nicht geklappt?

Sollten wir zu einem guten Abschluss kommen und alle Probleme sind geregelt, so würden wir Sie bitte ihre Bewertung an uns noch einmal zu überarbeiten. Wir würden uns auch sehr gerne dafür erkenntlich zeigen.

Bitte hinterlegen Sie ihre Rufnummer damit wir alles klären können.

Erbitten eine kurze Antwort, ansonsten werden wir ihren Fall direkt an unseren Anwalt weiterleiten. Ihre Bewertung ist für weitere Kunden abschreckend und somit schaden Sie uns zu unrecht.

Mit freundlichen Grüßen
**************


Wie genau sollte ich reagieren?

Mit freundlichen Grüßen
Marco


-- Editiert von Moderator am 06.11.2017 20:16

-- Thema wurde verschoben am 06.11.2017 20:16

-- Editiert von Moderator am 06.11.2017 20:28

-- Thema wurde verschoben am 06.11.2017 20:28

Problem bei eBay und Co?

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36 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Gardosen):
Ich habe dies dann ant akta gelegt

Dann sollte man die beiden Mitteilungen von Microsoft ausdrucken, alles andere am Kaufbelegen auch und nun einfach mal Strafanzeige wegen des Verdacht des Betruges erstatten.
Das ganze dann auch an MS senden.


Kommunikation mit dem Verkäufer würde ich erst mal einstellen und abwarten ob da wirklich was vom Anwalt kommt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13699 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

es ist doch schon etwas seltsam, wenn man einen Code kauft, diesen dann aber auf eine falsche Software anwendet, und sich dann beschwert, dass es nicht funktioniert. Mit einer Zivilklage würde man imho jedenfalls untergehen, sobald der Richter davon erfährt.

Wenn es aber wirklich ein gefälschter Code war, dann wird da kaum etwas ala Anwalt und Klage kommen.
Nur, wie kann man sicherstellen, dass der Code gefälscht war? Die Aussage von Microsoft reicht dazu nämlich keineswegs aus.
Mir wäre das Risiko jedenfalls zu groß, ich würde die Bewertung zurücknehmen - unter der Voraussetzung, dass es damit erledigt ist.

Stefan

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Gardosen
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

es ist doch schon etwas seltsam, wenn man einen Code kauft, diesen dann aber auf eine falsche Software anwendet, und sich dann beschwert, dass es nicht funktioniert. Mit einer Zivilklage würde man imho jedenfalls untergehen, sobald der Richter davon erfährt.

Wenn es aber wirklich ein gefälschter Code war, dann wird da kaum etwas ala Anwalt und Klage kommen.
Nur, wie kann man sicherstellen, dass der Code gefälscht war? Die Aussage von Microsoft reicht dazu nämlich keineswegs aus.
Mir wäre das Risiko jedenfalls zu groß, ich würde die Bewertung zurücknehmen - unter der Voraussetzung, dass es damit erledigt ist.

Stefan


Hallo.

auch wenn man hier für jede Antwort Dankbar sein sollte, stelle ich mal eine Gegenfrage:
Sie haben nicht viel Ahnung von Betriebsystemen und deren Lizensierungsschlüsseln oder?

Aufklärung:
Windows 7 gibt es in verschiedenen Versionen und als 32bit und 64bit version.

Versionen: Starter, Home Basic, Home, Premium, Professional, Ultimate, Enterpise und N-Versionen (Versionen die Microsoft
von jeder anderen Version in Europa veröffentlichten musste auf Entscheid vom Europäischen Gerichtshof, ohne direkte Installation des Internet Explorers und Microsoft Bibliotheken betreffend des Media Centers)
Kauft man einen Produktschlüssel für eine dieser Versionen. Gilt er sowohl für für die 32bit als auch für die 64bit Version. Jedoch nicht versionsübergreifend (mit der Ausnahme Normal auf N-Versionen, jedoch nicht N-Versionen auf Normal)

Es gibt keine "speziellen" Versionen von Microsoft, wo Verkäufer eine eigene ISO anbieten müssten. Microsoft sagt selbst, will man Microsoft Windosw 7 installieren, wird empfohlen ein ISO von microsoft.com zu nehmen, insofern man das Produkt Digital erworben hat.

Es ist also nichts komisch daran, sondern war reine Vorsicht von mir, da die ISO des Verkäufers mit Malware oder Viren gespickt hätte sein können, da man nicht weiß wo diese herstammt.

Sie sehen also, es ist nicht ungewöhnlich das Installationsmedium direkt vom Hersteller zu beziehen.

MfG

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13699 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Sie haben nicht viel Ahnung von Betriebsystemen und deren Lizensierungsschlüsseln oder?
Doch, hab' ich durchaus. Ich verstehe auch nicht, warum man nach einem kritischen Beitrag immer sofort so angemacht wird. Ich will doch dir helfen, und sicher nicht diesem komischen Händler (den ich nicht einmal kenne).

Was Microsoft sagt oder empfiehlt ist schlichtweg egal, gekauft hast du halt nicht bei Microsoft. [wenn du ein Auto bei einem Tuner kaufst dann kannst du dich auch nicht beschweren, wenn Originalersatzteile nicht passen oder die Vertragswerkstatt etwas nicht reparieren kann - und zwar obwohl vorne ein XY-Logo dranhängt]

Natürlich ist es gefährlich, eine ISO aus dubioser Quelle zu verwenden, aber dieses Risiko bist du doch bewusst eingegangen.

Nochmal: Du hast behauptet, dass es ein gefälschter Code ist. Was ist, wenn der Händler das Gegenteil beweist? Ich weiß nicht ob und/oder wie das möglich sein kann, aber ausschließen will ich es auch nicht. Denkbar wäre etwa, dass es eine Lizenz ist welche Microsoft gerne verbieten würde, aber nicht kann (anderes EU-Land, spezielle OEM-Version etc.).

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Natürlich ist es gefährlich, eine ISO aus dubioser Quelle zu verwenden, aber dieses Risiko bist du doch bewusst eingegangen.

So wie ich den TE verstanden habe, hat er eben gerade nicht eine ISO aus dubioser Quelle verwendet, sondern die offizielle von MS.
Währendhingegen der Händler dem TE nahelegte die ISO aus dubioser Quelle zu verwenden.

Meines Erachtens nach ist es mehr als wahrscheinlich, dass es sich um gefälschte Codes handelt. Zum einen aufgrund der Umstände, zum anderen da MS es bestätigt hat.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Die Aussage von Microsoft reicht dazu nämlich keineswegs aus.

Das bedeutet die ganzen Urteile wo Raubkopierer verurteilt wurden weil der Urheber / Rechteinhaber genau so was gesagt hat ... ?


Im übrigen darf ein Käufer durchaus davon ausgehen, das der Code gefälscht ist wenn der der es ja wissen muss das so aussagt.
Staatsanwälten und Richtern hat das ja auch schon gereicht.



Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13699 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
So wie ich den TE verstanden habe, hat er eben gerade nicht eine ISO aus dubioser Quelle verwendet, sondern die offizielle von MS.
Währendhingegen der Händler dem TE nahelegte die ISO aus dubioser Quelle zu verwenden.
Nein, der Händler hat das nicht "nahegelegt", sondern verlangt. Sprich: Er hat (nur) zugesichert, dass es mit dieser speziellen ISO läuft. [so beschreibt es der TS jedenfalls]

Zitat:
Meines Erachtens nach ist es mehr als wahrscheinlich, dass es sich um gefälschte Codes handelt. Zum einen aufgrund der Umstände, zum anderen da MS es bestätigt hat.
Da sind wir uns schon mal einig. Wohlgemerkt, "wahrscheinlich" heißt nicht "sicher", und genau darauf wollte ich die ganze Zeit hinaus.
Mir ist es immer unbegreiflich, wie jemand solche Risiken eingehen kann ohne einen direkten Vorteil davon zu haben.

Zitat:
Das bedeutet die ganzen Urteile wo Raubkopierer verurteilt wurden weil der Urheber / Rechteinhaber genau so was gesagt hat ... ?
Was soll das jetzt?
Die Rede ist nicht von vielen Fällen, sondern von dem einen hier. Und wenn es diesem(!) Händler gelingt nachzuweisen, dass der Code legal war (sprich: der Fehler liegt bei Microsoft, der Code hätte akzeptiert werden müssen), dann ist die Behauptung "gefälscht" ein Problem.

Zitat:
Im übrigen darf ein Käufer durchaus davon ausgehen, das der Code gefälscht ist wenn der der es ja wissen muss das so aussagt.
Aber doch nicht wenn ich ihn bei einem anderen Produkt verwende.
Ein Code für Deutschland/die EU muss beispielsweise nicht in Amerika oder Asien gelten. Oder ein Code für eine Lightversion nicht für die Vollversion.
Wir wissen ja nicht in wie weit sich die spezielle ISO von der offiziellen unterscheidet.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Nein, der Händler hat das nicht "nahegelegt", sondern verlangt. Sprich: Er hat (nur) zugesichert, dass es mit dieser speziellen ISO läuft. [so beschreibt es der TS jedenfalls]

Keys von MS sind nicht für spezielle Isos sondern nur für spezielle Varianten (in dem Fall: Pro). In dem Fall wäre interessant, was der TE genau gekauft hat. Ob nur einen Produktkey für Windows 7 Professional oder ob es in der Beschreibung noch Einschränkungen gab.

Aber auch dann dürfte das nicht vorkommen. Die Lizenzbedingungen für Wiederverkäufer sind von MS vorgegeben. Entweder die Keys dürfen gar nicht verkauft werden oder die Keys funktionieren für alle Isos einer Variante.
Sofern es Keys sind, die z.b. nur für spezielle Geräte gehen, dürfen die meines Wissens nach gar nicht verkauft werden. Aber, falls doch und falls der Benutzer einen solchen Key eingeben würde oder an MS schicken würde, würde nicht kommen dass es sich um eine Fälschung handelt sondern dass der Key nicht für dieses Gerät/Sprache/Version/... ist.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Ihr überseht etwas ganz entscheidendes:

Zitat:
Der Key wurde von der Windows Installation auch anfangs akzeptiert, aber nach ungefähr einem Monat, bekam ich von Windows die Meldung das ich einer Softwarefälschung zum Opfer gefallen bin.

Wenn man sich etwas mit den Lizenzierungsmechanismen auskennt deutet das auf folgendes Szenario hin:
- Mehrfachverkauf derselben Lizenz
- mit dem "speziellen ISO" wird die nachträgliche Sperre durch Microsoft geblockt
Erhärtet wird dieser Verdacht dadurch, dass beim zweiten Versuch der Key ob der Wartezeit von vornherein nicht mehr funktionierte.

Microsoft entdeckt diesen Schindluder. Anfangs bekommen die Opfer der Betrugsmasche nur die Meldung, dass der Key schon bei zu vielen Installationen verwendet wurde, dann wird er irgendwann wegen Auffälligkeiten bei Microsoft gesperrt.

Sprich: Der Key mag mal gültig gewesen sein. Es wurde aber dennoch vom Händler Unfug getrieben.

Und das zweite, was ihr überseht:
Zitat:
bekam ich von Windows die Meldung das ich einer Softwarefälschung zum Opfer gefallen bin
Windows meldet das. Punkt. Die Bewertung mit der Wiedergabe exakt dieser Meldung ist sachlich neutral. Punkt.

Und das dritte, was ihr überseht:
Der Händler reagierte erst mal recht unfreundlich laut TE. Wieso hätte er das tun sollen? Und dann folgendes:
Zitat:
Wir würden uns auch sehr gerne dafür erkenntlich zeigen.
[...]
Erbitten eine kurze Antwort, ansonsten werden wir ihren Fall direkt an unseren Anwalt weiterleiten.

mal will sich erkenntlich zeigen? Zuckerbrot und Peitsche in derselben Mail? Dem Händler geht es nicht darum, ggf. gemeinsam mit Microsoft die Probleme zu lösen. Ihm geht es nur darum, die Bewertung los zu werden, um weiter seinen Unfug mit dem Mehrfachverkauf zu machen.

Ja, es mag eine Erklärung geben für all das. Vielleicht ist der Händler nicht selbst Schuld. Da muss aber verdammt viel an Zufall zusammen kommen, dass der Händler nicht Schuld ist, denn das mit dem angepassten ISO und der Erklärung, dass der Key nur mit diesem angepassten ISO funktionieren würde, ist kurios. Mindestens grob überraschend, denn sicher stand nirgendwo in der Artikelbeschreibung, dass ein gehacktes - pardon, ein angepasstes - ISO zu verwenden ist.

Ich wette, dass nie ein Anwalt aufkreuzt. Ich würde den Anwalt jedenfalls abwarten, würde ihn dann mit der Frage konfrontieren, was das besondere ISO so besonders macht. Ich würde den Anwalt nach einem Nachweis fragen, dass dieses besondere ISO von Microsoft geliefert und ohne weitere Manipulation freigegeben wurde und ich würde den Anwalt befragen, wieso Windows zwei mal meldet, dass es ein gefälschter Key sei und man genau dieses Problem nicht als Bewertung veröffentlichen dürfe bzw. dass man die Bewertung nur zurücknehme, wenn Microsoft die Fehler bei sich einräumt und die Unbedenklichkeit der Keys erkläre.

Das sind Hürden, die der Händler und sein Anwalt niemals nehmen können.

Soweit meine Meinung.


-- Editiert von mepeisen am 07.11.2017 07:28

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2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Nachtrag: Eine weitere Variante sind Firmenlizenzen, die illegal (und auch zu oft) an Privatpersonen verkauft werden. Da hat man ggf. auf demselben Key ein Kontingent X. Man verkauft das zu oft und irgendwann geht Microsoft das auf, dass hier zu viele Rechner mit dem Key betrieben werden und er wird gesperrt.

Man muss wissen, dass Microsoft da wirklich sehr viel investiert gegen solche Produktpiraterie. Und deren Online-Prüfung ist durchaus relativ ausgeklügelt. Wenn man Mircosoft selbst kontaktiert und einen Verdacht auf einen unseriösen Händler meldet, sind die sehr wissbegierig und sehr schnell treten dann bei diesem Händler die Microsoft-Anwälte auf.

ich persönlich hatte so einen Fall in der Tat ebenfalls einmal. Wobei es da nicht um eine Bewertung ging, sondern um meine Beschwerde, dass der Key nicht funktionierte. Anfangs bekam ich zwei Tage lang die Meldung, dass der Key schon mal verwendet wurde. Ich beschwerte mich. Bekam einen neuen, der wieder nicht klappte. Ich bekam einen dritten Key. Auf Verdacht probierte ich den ersten nochmal und voila: Es wurde eine Produktfälschung gemeldet. Der dritte Key funktionierte dann, ich deinstallierte die Software trotzdem und konfrontierte den Händler damit, verlangte mein Geld zurück. Er wurde extrem bösartig (also der Händler), zeterte mit Anwalt, drohte mir, sollte ich mich an die Polizei wenden u.ä. mit einer Anzeige wegen Betruges usw. Volles Programm.

Ich wandte mich an Microsoft und eröffnete dem Händler, dass ich Microsoft informiert hatte. ich bekam eine Woche später ohne weiteren Kontakt das Geld zurück und Microsoft bestätigte mir, dass der Händler die Keys zu oft verkauft hatte. Microsoft schenkte mir sogar wegen der Unannehmlichkeiten eine echte und gültige Lizenz.

Es ging dabei übrigens um ein recht altes Office. Ich musste damit eine alte Access-DB einlesen, die das neue Office leider nicht mehr verstand und konvertieren konnte. Das war sowieso schwer zu bekommen.

-- Editiert von mepeisen am 07.11.2017 07:37

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#11
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

@reckoner, du bist hier auf dem Holzweg. Das was der Threadersteller geschrieben hat ist korrekt. Er hat keine falsche Version benutzt. Das was bisher geschrieben wurde lässt nur den Schluss zu, dass hier geknackte Windows Versionen mit falschen Schlüsseln verkauft werden.

Zitat (von reckoner):
Nein, der Händler hat das nicht "nahegelegt", sondern verlangt. Sprich: Er hat (nur) zugesichert, dass es mit dieser speziellen ISO läuft.
Und genau das kann nicht sein. Hier müssen wirklich alles Alarmglocken läuten.

Zitat (von reckoner):
Die Rede ist nicht von vielen Fällen, sondern von dem einen hier. Und wenn es diesem(!) Händler gelingt nachzuweisen, dass der Code legal war (sprich: der Fehler liegt bei Microsoft, der Code hätte akzeptiert werden müssen), dann ist die Behauptung "gefälscht" ein Problem.
Gleich 2x hintereinander? An solche Zufälle glaubst du doch nicht wirklich?

Zitat (von reckoner):
Aber doch nicht wenn ich ihn bei einem anderen Produkt verwende.
Die Codes wurde eben NICHT bei einem anderen Produkt verwendet! Der Fragesteller hat sich genau richtig verhalten und die Software eben nicht aus dubiosen Quellen benutzt. Die Codes müssen unbedingt mit den von MS offiziell freigegebenen Software Paketen funktionieren.

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#12
 Von 
Gardosen
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo Leute,

1. @rekoner: dein Post klang etwas harsch, es tut mir leid wenn meiner in die selbe Richtung ging, das war nicht meine Absicht, ich wollte dich damit nicht dumm anmachen.

2. (weil das gefragt wurde) Ich habe einen "Windows 7 Professional Key" gekauft mit folgendem Hinweis:

Zitat:
Hinweis: Dieses Angebot beinhaltet keinen Produkt-Key Aufkleber (COA-Label). Dieses Angebot richtet sich an Privat sowie Unternehmen, Geschäftskunden, Behörden, Organisationen, Schulen, Gemeinden und Kirchen.


3. Habe ich heute nochmal mit Microsoft telefoniert und den 2. Key prüfen lassen. Folgendes ist dabei rausgekommen

Zitat:
"Es handelt sich hierbei um einen sogenannen MSDN Developer Key, dieser ist nur für Großkunden und Firmen bzw Entwickler, und wird in einem eigenen Developer Server verifiziert. Diese Keys sind nicht für Privatanwender, bzw für den Verkauf gedacht."


Kurz gesagt, dieser Shop verkauft Developer Lizenzen und maskiert sie als Normaleversionen indem sie dazu die Verifikationsserver software mitliefern. Das ist auch der Grund wieso die offizielle ISO von microsoft.com den Schlüssel nicht akzeptiert, weil der Schlüssel nur valide ist wenn es eine Anfrage an den Developer Server gibt, ich bin aber Privatanwender.

Somit mache ich mir keine Sorgen mehr das dieser Shop auch nur ansatzweise einen Anwalt einschalten wird, da sonst rauskommen würde das sie illegal Produktkeys verkaufen die nicht für den Einzelhandel bestimmt sind.

Topic kann denke ich geschloßen werden, danke an jeden einzelnen hier der geantwortet hat, ich schätzte das sehr.

Mit freundlichen Grüßen
Marco

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13699 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Und genau das kann nicht sein. ...
Und wieso kann das nicht sein? Weil Microsoft das so will?
Natürlich kann - und darf - ich eine Lizenz verkaufen mit der Maßgabe, dass meine Version benutzt wird (die, in die ich Werbung eingebaut habe, und genau deshalb zum halben Preis verkaufe - zum Beispiel).

Zitat:
... Hier müssen wirklich alles Alarmglocken läuten.
Klar, hatte ich auch nicht bestritten.
Ich muss mich aber doch korrigieren: Am Anfang hatte ich es so verstanden, dass schon beim Kauf ersichtlich war, dass nur die spezielle ISO funktioniert. Beim nochmaligen Lesen hab' ich aber erkannt, dass das erst nach Lieferung bekannt wurde. Das ändern dann so einiges.

Zitat:
Gleich 2x hintereinander? An solche Zufälle glaubst du doch nicht wirklich?
Warum nicht?
Microsoft meint die Lizenz gelte nicht Privatanwender (wissen wir ja jetzt), dann werden diese Codes natürlich immer wieder durchfallen. Trotzdem muss das nicht korrekt sein.

Zitat:
Die Codes müssen unbedingt mit den von MS offiziell freigegebenen Software Paketen funktionieren.
Warum müssen sie das? Welches Gesetz schreibt das vor?

Zitat:
Diese Keys sind nicht für Privatanwender, bzw für den Verkauf gedacht.
Genau auf sowas wollte ich doch hinaus. Microsoft meint, den Verkauf solcher Versionen als Einzellizenz verbieten zu können (sie tun es praktisch, in dem sie den Code nicht anerkennen). Aber ob das einer rechtlichen Prüfung standhält wage ich jedenfalls nicht vorwegzunehmen. Es gab schon so manches seltsame Urteil zu solchen Fragen (siehe die Kleinigkeiten, die ganze AGBs zunichte machen), wer weiß ob Microsoft das alles rechtssicher formuliert hat.

Mir geht es doch die ganze Zeit nur darum, dass der TS ein Risiko eingeht (ob das nun bei 1% oder bei 50% liegt spielt doch keine Rolle), aber keinerlei Nutzen von seiner Bewertung hat. Und das ist halt wirtschaftlicher Unsinn.
Warum verlangt er nicht sein Geld zurück? Da wären die Erfolgsaussichten wohl sehr groß.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Gardosen
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Und wieso kann das nicht sein? Weil Microsoft das so will?
Natürlich kann - und darf - ich eine Lizenz verkaufen mit der Maßgabe, dass meine Version benutzt wird (die, in die ich Werbung eingebaut habe, und genau deshalb zum halben Preis verkaufe - zum Beispiel).


Es gibt nicht "Deine Version", Microsoft Windows ist eine Software die dem Markenschutz unterliegt. Niemand darin einfach etwas verändern nur weil er einen Key gekauft hat. Lies dir mal die AGBs zu Microsoft Windows durch bzw, wie die Trademarks definiert sind.

Zitat (von reckoner):

Warum verlangt er nicht sein Geld zurück? Da wären die Erfolgsaussichten wohl sehr groß.


Da der Kauf mehr als 90 Tage zurück liegt, habe ich hier keine Handhabe mehr das Geld zurück zu verlangen. Zumal es sich um 7,50€ handelt. Da werde ich mir nicht soviel Stress machen ^^

Gruß
Marco

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13699 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Es gibt nicht "Deine Version", Microsoft Windows ist eine Software die dem Markenschutz unterliegt. Niemand darin einfach etwas verändern nur weil er einen Key gekauft hat. Lies dir mal die AGBs zu Microsoft Windows durch bzw, wie die Trademarks definiert sind.
Das fußt aber wieder nur auf AGB und Lizenzbedingungen, nicht auf Gesetze.
Außerdem stimmt es einfach nicht, ein Betriebssystem ist voll von fremden Zeug, fast jeder fertig konfigurierter PC hat eine eigene Windowsversion dabei (insbesondere natürlich mit den passenden Treibern, aber auch mit vorinstallierten Programmen).

Zitat:
Da der Kauf mehr als 90 Tage zurück liegt, habe ich hier keine Handhabe mehr das Geld zurück zu verlangen.
Woher hast du die 90 Tage? Diese Frist kenne ich überhaupt nicht.
Das Produkt unterliegt der normalen Gewährleistung, und selbst die Beweislastumkehr nach 180 Tagen wäre in diesem Fall relativ leicht zu beheben, der Mangel bestand logischerweise von Anfang an.

Zitat:
Zumal es sich um 7,50€ handelt. Da werde ich mir nicht soviel Stress machen ^^
OK.
Aber warum machst du dir dann den Stress wegen noch viel weniger?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Und wieso kann das nicht sein? Weil Microsoft das so will?
Nein, weil es schlicht und einfach vor dem Kauf nicht vereinbart wurde!

Zitat (von reckoner):
Natürlich kann - und darf - ich eine Lizenz verkaufen mit der Maßgabe, dass meine Version benutzt wird

Ohne vorherige Vereinbarung muss ein Käufer davon ausgehen können einen normalen Schlüssel erworben zu haben der mit der offiziellen Software, und nicht nur mit einer speziellen Version, lauffähig ist.

-- Editiert von -Laie- am 08.11.2017 10:06

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13699 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Nein, weil es schlicht und einfach vor dem Kauf nicht vereinbart wurde!
Ich hatte auch schon gesagt (in #13), dass ich es vorher falsch verstanden hatte. Der Umstand mit der speziellen ISO kam nicht wie vorher gedacht bereits beim Kauf, sondern erst danach.
Und dein "Und genau das kann nicht sein." passte auch nicht so ganz, du hättest "Und genau das war nicht so." schreiben müssen.

Zitat:
Ohne vorherige Vereinbarung muss ein Käufer davon ausgehen können einen normalen Schlüssel erworben zu haben der mit der offiziellen Software, und nicht nur mit einer speziellen Version, lauffähig ist.
Natürlich. Und genau das ist hier ein eindeutiger Mangel, Geld zurück dürfte relativ problemlos sein (wenn man es denn will). Ja sogar noch mehr, es besteht imho ein Anspruch auf einen allgemeinen Schlüssel.

Das hat aber nichts mit der Behauptung "gefälschte Produktkeys" zu tun. Hätte er "unpassender Code" o.ä. geschrieben, kein Problem, aber der Vorwurf einer Straftat ist halt etwas anderes.

Mittlerweile hat sich ja sogar herausgestellt, dass die Produktkeys nicht gefälscht sind.

Ich bleibe dabei, dass es - trotz der Unwahrscheinlichkeit einer Unterlassungsklage (o.ä.) - sinnvoll ist, die Bewertung zurückzunehmen. Imho könnte ein realistischer Ausgang eines Rechtsstreites in einem Vergleich münden (=jeder trägt seine Kosten selbst).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Ich bleibe dabei, dass es - trotz der Unwahrscheinlichkeit einer Unterlassungsklage (o.ä.) - sinnvoll ist, die Bewertung zurückzunehmen.
Hier stimme ich dir absolut zu. Der Fragesteller sollte es so beschreiben wie es tatsächlich ist.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Zitat:
Weil Microsoft das so will?

Genau. Es gibt nun mal Lizenzbedingungen für die Firmenlizenzen. Verstößt die Firma dagegen, kann und darf ich die Nutzung sperren bzw. untersagen. So einfach ist das.

Zitat:
Natürlich kann - und darf - ich eine Lizenz verkaufen mit der Maßgabe, dass meine Version benutzt wird (die, in die ich Werbung eingebaut habe, und genau deshalb zum halben Preis verkaufe - zum Beispiel).

Ich verletze mit dieser Tat Rechte des Herstellers und das darf ich nicht. Schon gar nicht darf ich vorspiegeln, dass das alles erlaubt wäre und dass jedem verboten wäre, auf diese Rechtsverletzung der Rechte Microsofts hinzuweisen.

Zitat:
Warum müssen sie das? Welches Gesetz schreibt das vor?

Das ergibt sich daraus, dass ein verständiger Verbraucher natürlich immer in der Erwartungshaltung steht, legale Lizenzen zu erwerben. Dass er die Erwartungshaltung haben darf, dass der Verkäufer keine Rechte Dritter verletzt bei seinem Tun.

Zitat:
Microsoft meint, den Verkauf solcher Versionen als Einzellizenz verbieten zu können

Und das dürfen sie auch. Denn der Kunde, an den verkauft wurde ist ein Unternehmer! Der hat keine weitergehenden Rechte, die ein Verbraucher hätte! Sämntliche Ansätze, die Legalität des Weiterverkaufs zu verargumentieren, schlagen fehl. Alle Urteile, die ich da kenne, auch EU-weit, sind alles Rechte, die ein Verbraucher hätte...

Oder gibt es andere Urteile?

Zitat:
Niemand darin einfach etwas verändern nur weil er einen Key gekauft hat.

Und mal abgesehen von meinem Argument, dass sich ein Firmenkunde auch an die Lizenzbestimmungen zu halten hat und sie nicht brechen darf (was der Verkäufer aber tat): Weder ein Verbraucher noch ein Firmenkunde darf einfach so im Kern von Microsoft herumpfuschen. Egal, ob Lizenzen nun weiterverkauft werden dürfen oder nicht.
--> Urheberrechtsverletzung. Womit wir wieder bei der Verletzung der Rechte Dritter wären, die dem Verbraucher verborgen geblieben sind.

Zitat:
Der Umstand mit der speziellen ISO

Das spezielle ISO mal beiseite: Die Rechtsverletzung Dritter wird sicher nicht im Angebot erwähnt und dürfte trotz einer Erwähnung des "speziellen ISOs" nicht erwartbar gewesen sein. Und das dürfte IMHO immer noch der Haupt-Kackpunkt sein.

Wenn ich bewusst eine "gecrackte Windows-Version mit nicht legalem Key" kaufe, dann kann ich mich natürlich nicht hinterher beschweren. Aber das wird kaum die Artikelbeschreibung gewesen sein...

Zitat:
aber der Vorwurf einer Straftat ist halt etwas anderes.

Der Vorwurf stammt von Microsoft selbst bzw. aus der Meldung, die Microsoft einblendet. Man hat hier weder wider besseren Wissens etwas geäußert, noch hat man das leichtfertig geäußert. Ob die Tat nun ein aktives "Fälschen" des Keys ist oder nur eine "Zweckentfremdung mit Urheberrechtsverletzung und bewusste Täuschung" ist Ansichtssache und lässt sich für den TE nicht ermitteln. Dazu müsste man auch mal genauer sagen, was nun eine Fälschung ist. Wenn man den Key samt Windows als gesamteinheitliches Produkt ansieht, ist das sehr wohl eine Fälschung. Denn: Der Key selbst wurde als gültiger Key einer Privatlizenz verkauft. Nicht als Teil einer MSDN-Firmenlizenz. Die Fälschung besteht in der Falschbetitelung...

Beide Versionen sind aber meiner Meinung nach gegenüber dem TE sogar Betrug.

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#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Mittlerweile hat sich ja sogar herausgestellt, dass die Produktkeys nicht gefälscht sind.

Stimmt.

Das "gefälscht" in der Bewertung könnte dann tatsächlich zum Problem werden, wenn das die Interpretation des TS war und nicht die Aussage von Microsoft.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#21
 Von 
Rosenfreund
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 132x hilfreich)

Zitat (von Gardosen):
Der Key wurde von der Windows Installation auch anfangs akzeptiert, aber nach ungefähr einem Monat, bekam ich von Windows die Meldung das ich einer Softwarefälschung zum Opfer gefallen bin.


Das ist eine Standardmeldung von Microsoft, die ich schon x-mal bekam, bedeutet gar nichts. Das System ist freigeschalten (30Tage) aber nicht richtig bei Microsoft registriert und aktiviert. Das bedeutet nicht, daß der Lizenzschlüssel gefälscht ist. Sobald man die Festplatte austauscht oder ergänzt, muß man auch das Betriebssystem wieder neu aufspielen, oder wenn man Viren killen will, dann kommt dieses Prozedere zur Anwendung. Und diese Meldung kommt auch bei einem echten gekauften Schlüssel. (Kauf PC und Betriebssystem).

In der Anleitung steht es genau drin, was man wann wie zu tun hat. Für dich als IT-Experten doch ein Klacks. Hättest du den ISO-Download vom Verkäufer genommen, wäre die Prüfung, die 2. Hürde der Überprüfung des Lizensschlüssel, vermutlich schon erledigt.
Das dieser Händler nun aufgrund deiner Aussage sauer ist, ist verständlich.

-- Editiert von Rosenfreund am 09.11.2017 11:56

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#22
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Genau. Es gibt nun mal Lizenzbedingungen für die Firmenlizenzen. Verstößt die Firma dagegen, kann und darf ich die Nutzung sperren bzw. untersagen. So einfach ist das.

Ganz so einfach ist es nicht. Ob der VK hier überhaupt Vertragspartner von MS ist und ob daher die Lizenz Bestimmungen auf den VK anwendbar sind kann hier gar nicht geklärt werden.

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#23
 Von 
Atlan_Gonozal
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 33x hilfreich)

Zitat (von Rosenfreund):
Zitat (von Gardosen):
Der Key wurde von der Windows Installation auch anfangs akzeptiert, aber nach ungefähr einem Monat, bekam ich von Windows die Meldung das ich einer Softwarefälschung zum Opfer gefallen bin.


Das ist eine Standardmeldung von Microsoft, die ich schon x-mal bekam, bedeutet gar nichts. Das System ist freigeschalten (30Tage) aber nicht richtig bei Microsoft registriert und aktiviert. Das bedeutet nicht, daß der Lizenzschlüssel gefälscht ist. Sobald man die Festplatte austauscht oder ergänzt, muß man auch das Betriebssystem wieder neu aufspielen, oder wenn man Viren killen will, dann kommt dieses Prozedere zur Anwendung. Und diese Meldung kommt auch bei einem echten gekauften Schlüssel. (Kauf PC und Betriebssystem).

In der Anleitung steht es genau drin, was man wann wie zu tun hat. Für dich als IT-Experten doch ein Klacks. Hättest du den ISO-Download vom Verkäufer genommen, wäre die Prüfung, die 2. Hürde der Überprüfung des Lizensschlüssel, vermutlich schon erledigt.
Das dieser Händler nun aufgrund deiner Aussage sauer ist, ist verständlich.

-- Editiert von Rosenfreund am 09.11.2017 11:56


So ein Unsinn. Die Meldung, dass man einer Fälschung zum Opfer gefallen ist, ist keine Standardmeldung, die mal x-mal bekommt. Die bedeutet genau dass, was sie aussagt. Die "Standardmeldung" nach 30 Tagen ist höchstens die, die man bekommt, wenn man das Betriebssystem noch nicht aktiviert hat. Das ist auch der Fall, wenn man Hardware tauscht. Trotzdem braucht man dann einen gültigen Schlüssel.

Ein ISO-Download vom Verkäufer? Geht's noch? Bequemer kriegt man wohl keine Raubkopie unter die Leute oder auch ein verseuchtes System. Sicher wird dann der Schlüssel akzeptiert, und genauso funktionieren auch raubkopierte Spiele... Dass der Händler hier Schindluder treibt, ist wohl mehr als klar.

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#24
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Zitat:
Ganz so einfach ist es nicht. Ob der VK hier überhaupt Vertragspartner von MS ist und ob daher die Lizenz Bestimmungen auf den VK anwendbar sind kann hier gar nicht geklärt werden.

Wenn er kein Vertragspartner ist, wie will er dann jemals legal die Lizenzen verkaufen? Wenn er die Lizenzen selbst von anderen erworben hätte, dann hat er den Lizenzverstoß und Urheberrechtsverstoß des ursprünglichen Verkäufers ja nicht automatisch legalisiert.

Signatur:

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#25
 Von 
Rosenfreund
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 132x hilfreich)

Zitat (von Atlan_Gonozal):
So ein Unsinn. Die Meldung, dass man einer Fälschung zum Opfer gefallen ist, ist keine Standardmeldung, die mal x-mal bekommt. Die bedeutet genau dass, was sie aussagt. Die "Standardmeldung" nach 30 Tagen ist höchstens die, die man bekommt, wenn man das Betriebssystem noch nicht aktiviert hat. Das ist auch der Fall, wenn man Hardware tauscht. Trotzdem braucht man dann einen gültigen Schlüssel.


Ich glaube Sie haben hier etwas nicht verstanden. Wenn man den gültigen Schlüssel dann aktiviert, dann läuft das System.

Aber zuerst kommt diese Meldung von Microsoft. Ich habe für meine Freunde und für mich x-mal das Betriebssystem neu aufspielen müssen, und alle hatten gültige gekaufte Lizenzen. Wann haben Sie zuletzt ein Windowsbetriebsyystem neu aufgesetzt und das Problem der nicht mehr ausgeführten Updates gelöst ?

Bitte halten Sie sich mit Bemerkungen "so ein Unsinn" zurück. Deswegen schießt ein RA wegen unnötigen Beleidigungen und Falschaussagen gegen den TE, der es offensichtlich ebenso nicht blickt.
-------------

Bin draußen, Beleidigungen müssen nicht sein.

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#26
 Von 
Atlan_Gonozal
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 33x hilfreich)

Wie auch immer: MSDN-Lizenzen zu verkaufen verstößt auf jeden Fall mal gegen die Nutzungsbedingungen von MS. Ein MSDN-Abo ist immer personengebunden und nur als "Ganzes" übertragbar. Da steckt auch erheblich mehr drin, als nur ein Windows-Key.

Sowas gehört bei MS gemeldet, die haben da extra eine Softwarepiraterie-Abteilung und dann kümmern die sich drum.

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#27
 Von 
Atlan_Gonozal
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 33x hilfreich)

Zitat (von Rosenfreund):
Zitat (von Atlan_Gonozal):
So ein Unsinn. Die Meldung, dass man einer Fälschung zum Opfer gefallen ist, ist keine Standardmeldung, die mal x-mal bekommt. Die bedeutet genau dass, was sie aussagt. Die "Standardmeldung" nach 30 Tagen ist höchstens die, die man bekommt, wenn man das Betriebssystem noch nicht aktiviert hat. Das ist auch der Fall, wenn man Hardware tauscht. Trotzdem braucht man dann einen gültigen Schlüssel.


Ich glaube Sie haben hier etwas nicht verstanden. Wenn man den gültigen Schlüssel dann aktiviert, dann läuft das System.

Aber zuerst kommt diese Meldung von Microsoft. Ich habe für meine Freunde und für mich x-mal das Betriebssystem neu aufspielen müssen, und alle hatten gültige gekaufte Lizenzen. Wann haben Sie zuletzt ein Windowsbetriebsyystem neu aufgesetzt und das Problem der nicht mehr ausgeführten Updates gelöst ?

Bitte halten Sie sich mit Bemerkungen "so ein Unsinn" zurück. Deswegen schießt ein RA wegen unnötigen Beleidigungen und Falschaussagen gegen den TE, der es offensichtlich ebenso nicht blickt.
-------------

Bin draußen, Beleidigungen müssen nicht sein.


Es gibt halt mehrere Meldungen und vielleicht reden wir aneinander vorbei:

- Meldung 1 weißt darauf hin, dass der Key nicht aktiviert werden konnte und man möglicherweise einer Fälschung zum Opfer gefallen ist.

- Meldung 2 weißt daraufhin, dass man Windows noch aktivieren muss (wegen Hardwaretausch oder Neuaufspielung was auch immer).

Die Meldung 1 ist problematisch, die Meldung 2 ist normal, falls man eben die Hardware ändert. Hoffe, das klärt das Missverständnis und bitte um Verzeihung, da meine Bemerkung als Beleidigung aufgefasst wurde.

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#28
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Atlan_Gonozal):
Wie auch immer: MSDN-Lizenzen zu verkaufen verstößt auf jeden Fall mal gegen die Nutzungsbedingungen von MS. Ein MSDN-Abo ist immer personengebunden und nur als "Ganzes" übertragbar. Da steckt auch erheblich mehr drin, als nur ein Windows-Key.

Sowas gehört bei MS gemeldet, die haben da extra eine Softwarepiraterie-Abteilung und dann kümmern die sich drum.


Na und, was hat der Käufer damit zu tun?

Die Masche hat MS doch vor Jahren mit den OEM Versionen versucht und ist beim BGH gescheitert AZ ZR 244/97.

Berry

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#29
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13699 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wie auch immer: MSDN-Lizenzen zu verkaufen verstößt auf jeden Fall mal gegen die Nutzungsbedingungen von MS. Ein MSDN-Abo ist immer personengebunden und nur als "Ganzes" übertragbar.
Was interessiert was Microsoft für - mindestens in der EU rechtswidrige - Nutzungsbedingungen hat?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Wenn er die Lizenzen selbst von anderen erworben hätte, dann hat er den Lizenzverstoß und Urheberrechtsverstoß des ursprünglichen Verkäufers ja nicht automatisch legalisiert.
Ganz genau, aber das braucht den aktuellen VK dann nicht zu interessieren, er steht nicht in der Pflicht zu prüfen ob der ursprüngliche VK berechtigt war das so zu verkaufen.

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