Onlineshop: Rückgaberecht per AGB ausschließen?

27. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
zlois
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)
Onlineshop: Rückgaberecht per AGB ausschließen?

Hallo!

Ich habe wieder mal ein Problem, diesmal geht es um eine Bestellung in einem Online-Shop:
Ich habe am 6.12. in einem Online-Shop eine Schallplatte bestellt (welche mit dem Hinweis versehen war, dass mit längeren Lieferzeiten zu rechnen ist).
Am 17.12. habe ich die Bestellung per Mail storniert (Ware war zu diesem Zeitpunkt noch nicht versandt), da ich mich entschlossen habe in einen Musikladen zu fahren und die Platte dort zu kaufen, es sollte ein Weihnachtsgeschenk werden, daher konnte ich nicht länger auf die Lieferung warten.
Heute (27.12.) bekam ich per Mail eine Information, dass die bestellte Ware heute versandt wurde. Ich habe natürlich gleich bei der Hotline des Onlineshops angerufen und nachgefragt was da los ist, und dort wurde mir gesagt, dass sie zwar meine Stornierung erhalten hätten, jedoch das Stornieren einer Bestellung laut AGB nur innerhalb von 24 Stunden möglich ist und ich daher gezwungen bin die bestellte Ware zu kaufen. Sollte ich das Paket (welches per Nachnahme kommt) nicht annehmen drohen sie mir mit der Verrechnung der Versandkosten sowie sämtlicher Spesen, wenn nötig über ein Inkassobüro.
Ich habe mir jetzt nochmals die AGB durchgelesen, allerdings ist diese äußerst verwirrend und widersprüchlich:
Im ersten Absatz steht schon mal:

quote:<hr size=1 noshade>"Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Verkäufe und Lieferungen im Geschäft mit Voll- oder Minderkaufleuten sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts" <hr size=1 noshade>
Demzufolge gelten diese AGB doch nur für gewerbliche Käufer, nicht aber für Privatpersonen, oder?
Bei Rückgabe / Umtausch steht
quote:<hr size=1 noshade>Hier gilt § 361 a des Bürgerlichen Gesetzbuchs - Widerrufsrecht & Fernabsatzgesetz <hr size=1 noshade>

weiter unten ist noch einmal ein Punkt "Rückgabe / Umtausch", und dort steht
quote:<hr size=1 noshade>Bestellte Ware kann nicht umgetauscht werden, sofern nicht schriftlich eine anderweitige Vereinbarung getroffen worden ist. Stornierungen schon bestellter Artikel sind nur am gleichen Kalender Tag der Bestellung möglich. <hr size=1 noshade>

Bei Punkt 18 "Wichtiger Hinweis zum Widerrufsrecht" steht
quote:<hr size=1 noshade>"Wir liefern ausschließlich an den Handel [...] somit sind Sie gemäß § 14 BGB Unternehmer, dies hat zur Folge, daß Sie sich auf das Fernabsatzgesetz nicht berufen können.
Dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht nach § 361 a des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu... <hr size=1 noshade>

Was heißt das jetzt?
Wenn da die Rede vom "Verbraucher" ist, dann sind damit doch Privatpersonen gemeint, oder nicht? Und kann man das Rückgaberecht so einfach umgehen, indem man in die AGB schreibt, dass man nur an Gewerbetreibende versendet?
Die gesamte AGB ist einsehbar unter www.djshop.de

Ich bedanke mich schon im Voraus für eure Unterstützung

Schöne Grüße
zlois

-- Editiert von zlois am 27.12.2005 18:53:16

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4 Antworten
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#1
 Von 
guest123-333
Status:
Schüler
(282 Beiträge, 187x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Wenn die Witzbolde nur an Gewerbetreibende verkaufen,ist das aber richtig gut versteckt.


Die VKs haben ja sicher Ihren Gewerbenachweis gecheckt?

Ich gehe auch davon aus das hier das BGB greift und Sie somit widerrufen können.

Ansonsten können Sie denen ja mal mitteilen das Sie die Site gerne mal von der Wettbewerbszentrale überprüfen lassen,nur zur Sicherheit nat.

lili

hier wär mal ein Fachmann gut,so was hatten wir noch nicht,in den letzten zwei jahren:-)

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
zlois
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo!

Ich wollte nur mal erzählen, wie die ganze Sache ausgegangen ist:
Ich habe das Nachnahmepaket nicht angenommen. Einige Tage später bekam ich eine Mail von dem Onlineshop, mit der Aufforderung, die entstandenen Kosten für den Versand zu begleichen, da ich die Lieferung nicht angenommen habe, obwohl ich laut AGB dazu verpflichtet wäre.
Ich habe ihnen dann die Sachlage geschildert, mit dem Hinweis, dass ich mich bereits beim Konsumentenschutzverband erkundigt hätte und daher weiß, dass die AGB rechtswidrig sind.
Und wer sagt's - Heute erhielt ich eine Mail, in der sie sich vielmals für die Unannehmlichkeiten entschuldigen, da gab es wohl ein kleines Missverständnis, natürlich habe ich das Recht den Artikel zurückzugeben, auch die Versandkosten muss ich nicht übernehmen, es tut ihnen furchtbar leid...
Die scheinen wohl ein bisschen nervös geworden zu sein ;-)

Schöne Grüsse

zlois

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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