Onlinebusiness gründen - Hilfe bei der Berechnung des Gewinns!

29. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Royal91
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
Onlinebusiness gründen - Hilfe bei der Berechnung des Gewinns!

Hallo,

ich habe vor einen Onlineshop mit Kleidung zu gründen. Dafür benötige ich Hilfe bei der Berechnung des Gewinns. Die Sache mit der Überschüssrechnung ist mir klar.

Wenn ich für ca 413 Euro inkl Zoll u Steuer die Kleidung beim Händler EINKAUFE (aus eigener Tasche), verkaufe diese für 21,95 Euro mache ich ja ca. 1.2295 Euro UMSATZ. Davon ziehe ich den Einkaufspreis von 413 Euro ab, also habe ich ca 880 Euro GEWINN.

Nun habe ich aber ja alle Klamotten verkauft und muss neue nachbestellen, also wieder 413 Euro für den Einkauf beim Händler. Wird diese 413 Euro der NACHBESTELLUNG auch nich von meinem reinen Gewinn abgezogen oder nicht? Weil dann hätte ich ja nur knapp 400 Euro Gewinn (für die eigene Tasche) und das würde sich danns chon fast nicht mehr lohnen, 882 Euro ja schon eher..

Oder wird der Abzug für die Nachbestellung erst bei dem nächsten Gewinn abgezogen?

Vielen Dank im Vorraus für eure Hilfe, bin für jeden Tipp dankbar!!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2063 Beiträge, 1184x hilfreich)

Zitat:
Die Sache mit der Überschüssrechnung ist mir klar.
Sicher? Dann müssten Sie nicht fragen.
Zitat:
Wenn ich für ca 413 Euro inkl Zoll u Steuer die Kleidung beim Händler EINKAUFE (aus eigener Tasche), verkaufe diese für 21,95 Euro mache ich ja ca. 1.2295 Euro UMSATZ. Davon ziehe ich den Einkaufspreis von 413 Euro ab, also habe ich ca 880 Euro GEWINN.
Als Dezimaltrennzeichen hat sich hierzulande das Komma durchgesetzt.
Zitat:
Oder wird der Abzug für die Nachbestellung erst bei dem nächsten Gewinn abgezogen?
Was ist der "nächste" Gewinn? Gewinnermittlungszeitraum ist das Kalenderjahr. Ausgaben sind im Kalenderjahr des Abflusses anzusetzen, Einnahmen im Kalenderjahr des Zuflusses.

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Wenn ich für ca 413 Euro inkl Zoll u Steuer die Kleidung beim Händler EINKAUFE (aus eigener Tasche), verkaufe diese für 21,95 Euro mache ich ja ca. 1.2295 Euro UMSATZ. Nein, wenn Sie Ware für 21,95 Euro verkaufen, beträgt Ihr Umsatz 21,95 Euro. Und warum genau wollen Sie eigentlich Ware für 1/20 des Einkaufspreises verkaufen?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
Royal91
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Das war ein Beispiel, ich kaufe für 413€ ein 50 Tshirts und verkaufe jedes für 21,95€ . Also 1097,00€ Umsatz, tut mir leid.

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#4
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)

Das war kein Beispiel, das war Quatsch.

Signatur:

3113

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Royal91
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Es geht doch einfach um die Frage, ob ich eine Nachbestellung für meine eigene Kalkulation des Gewinns zur bereits verkauften Ware dazurechne oder erst bei der nächsten , es geht hier nicht um die genauen Zahlen mit der richtigen Kommastellung.



-- Editiert von Moderator am 29.05.2017 18:01

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119655 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Royal91):
also habe ich ca 880 Euro GEWINN.

Nö. Denn da gehen ja auch noch Steuern und andere Kleinigkeiten ab.



Zitat (von Royal91):
Wird diese 413 Euro der NACHBESTELLUNG auch nich von meinem reinen Gewinn abgezogen oder nicht?

Wovon denn sonst?
Glaubt man der Heilige Geist stellt einen Scheck aus?



Ich würde da dringend einen dieser Existenzgründerkurse der IHK empfehlen. Hier fehlt es wohl an den grundlegensten Kenntnissen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

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