Onlinebetrug eBay Kleinanzeigen Verhandlung vor Gericht / Vollstreckung

12. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12329.11.2022 00:29:27
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 35x hilfreich)
Onlinebetrug eBay Kleinanzeigen Verhandlung vor Gericht / Vollstreckung

Hallo, das ist passiert im zeitlichen Ablauf, für Tipps bin ich dankbar...

- eBay Kleinanzeige im April 2015 mit Zahlung von rund 400 EUR an deutsches Bankkonto
- Kommunikation via Mail und ebay App, dazu gab es eine gefälschte Ausweiskopie
- Ware nicht zugesandt
- Kurz danach Anzeige erstattet bei der Polizei
- Verhandlung bzgl. Betrug in Berlin im ca. Feb 2016
- Schuldiger war vor Gericht (ich wurde nicht über den Termin informiert und war auch kein Nebenkläger) und wurde mit "richterlicher Weisung" (Jugendrichter) freigesprochen (oder Bewährung, keine Ahnung)
- Jedenfalls natürlich kein Geld für mich, weil das parallel zivielrechtlich eingeklagt werden muss
- Daraufhin habe ich meinen Rechtsschutz eingeschaltet und einen Anwalt genommen
- Mahnbescheid wurde erstellt (Aug 2016), aber Schuldner ist unbekannt verzogen. Zustellung nicht erfolgt
- Diverse Recherchen durch den Anwalt sind erfolglos (z.B. Regis24)
- Mahnbescheid wurde zurückgenommen, dafür gab es jetzt eine "öffentliche Klage" und ich habe jetzt einen Titel erworben, der mir die Vollstreckung ermöglicht, wenn ich den Wohnort kenne (30 Jahre)
- Zwangsvollstreckung war nicht möglich gemäß Schreiben der Gerichtsvollzieherin

Irgendjemand eine Idee was noch getan werden kann? Ich hatte mal gelesen, dass man Anzeige erstatten soll, wegen Verstoß gegen das Meldegesetz....


-- Editier von moskito2803 am 12.07.2017 17:53

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Irgendjemand eine Idee was noch getan werden kann? Ich hatte mal gelesen, dass man Anzeige erstatten soll, wegen Verstoß gegen das Meldegesetz....

Dann frage mal beim zuständigen Meldeamt nach, ob die dem nicht mal auf den Grund gehen können.

Ansonsten heißt es wohl Geduld haben. Bei 400€ lohnen sich aufwändige Recherchen mit Detekteien usw. sowieso nicht. Vielleicht taucht er irgendwann wieder auf?

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
guest-12329.11.2022 00:29:27
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 35x hilfreich)

Hat hier noch jemand eine Idee? Die gemeldete Adresse laut Melderegister ist noch immer dieselbe, auch wenn laut Gerichtsvollzieher derjenige dort unbekannt verzogen ist.

Die Person ist bekannt und war sogar vor Gericht. Ich habe einen Titel zur Zwangsvollstreckung. Kann man Ihn denn nicht irgendwie anzeigen, dass, wenn er z.B. aus dem Ausland einreist, er fest gehalten wird? Das kann doch nicht angehen, dass jemand einfach untertauchen kann in dem er sich nicht ummeldet? Kann man so einfach in DE mit Betrug davon kommen?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12329.11.2022 00:29:27
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 35x hilfreich)

Nur mal als Update. Gerichtsvollzieherin konnte damals ja nicht pfänden weil angeblich unbekannt verzogen.

Nach Kontakt von mir mit dem Einwohnermeldeamt und der Bitte der zwangsweisen Abmeldung (denn er war dort noch gemeldet via Onlineauskunft), wurde mir bestätigt, dass unter genannter Adresse nach einem Brief vom Einwohnermeldeamt bestätigt wurde, dass er dort noch gemeldet ist. Es gab also eine Antwort auf den Brief des Einwohnermeldeamt.

Ich beauftrage jetzt erneut die Gerichtsvollzieherin und hoffe, dass meine RV das wieder übernimmt.

- Gibt es noch andere Möglichkeit?
- Der gute ist 1995 geboren und hat damals mehrere Personen betrogen. Er war vor Gericht und erhielt eine "Richterliche Weisung" (ist das etwas in der Art "Mach das nicht wieder!"?). Sonst ist nichts passiert
- Kann ich nicht Anzeige erstatten um mein Geld zu bekommen, oder ist das nicht mehr möglich, weil er wegen meiner Anzeige von damals schon 2016 vor Gericht war?
- Ist der Gerichtsvollzieher mit meinem Titel (noch 28 Jahre vollstreckbar) der einzige Weg, den ich gehen kann?
- Habt Ihr sonst noch irgendwelche Tipps?

DANKE!

-- Editiert von moskito2803 am 09.04.2019 17:49

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#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
- Gibt es noch andere Möglichkeit?
Ausser vollstrecken lassen nicht.
Zitat:
- Kann ich nicht Anzeige erstatten um mein Geld zu bekommen
Was willst du enzeigen? Eine Anzeige bringt dir so oder so nie dein Geld zurück.

Zitat:
Jedenfalls natürlich kein Geld für mich, weil das parallel zivielrechtlich eingeklagt werden muss
Hat sich auch nicht geändert und selbiges hast du ja auch schon gemacht.

Nur weil man einen Titel hat heisst das noch lange nicht, dass man auch Geld am Ende bekommt, so unschön sich das auch anhört...

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zur Anzeige. Heisst das er war nie weg gezogen? Das heisst, dass hier ggf. Anwesende Familienmitglieder die Gerichtsvollzieherin angelogen haben? Was würde hierzu in der Akte notiert?

Ich denke an vollstreckungsvereitelung und an Beihilfe hier zu. Mit eventuellem Rückgriff auf die Eltern oder wer immer es war? Sicher kein einfacher Weg. Falsch gedacht?

Signatur:

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Sicher kein einfacher Weg. Falsch gedacht?

Nö, richtig gedacht.

Angriff aus allen Richtungen, richtig nerven, eventuell macht ihn schon das mürbe ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
guest-12329.11.2022 00:29:27
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 35x hilfreich)

Danke Euch wie immer :-)

Hab es mit der Gerichtsvollzieherin abgesprochen, wir versuchen es erneut nach der Bestätigung des Einwohnermeldeamtes, dass er dort noch wohnhaft ist (Vermieter hat dies bestätigt und auch die Familie selber per Brief).

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Hat die GV bestätigt, dass sie da vorher angelogen wurde von den Familienmitgliedern? Das wäre wie gesagt wichtig, wenn er sich nun als vermögenslos hinstellt.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#9
 Von 
guest-12329.11.2022 00:29:27
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 35x hilfreich)

Ich hatte damals nur die Info bekommen "unbekannt verzogen" im Bescheid....Ich mache das neue Formular die Tage fertig, da muss ich dann eh wieder mit Ihr telefonieren. da werde ich Sie fragen...:-) DANKE Euch!

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