Online Vertragsabschluss, Wiederrufsrecht? HILFE!!

8. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Lui2
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Online Vertragsabschluss, Wiederrufsrecht? HILFE!!

Hallo ich bräuchte mal euren Rat.
Also um meine momentane Situation einmal wieder zu spiegeln.. ich habe mich in einem Online Portal angemeldet was eigentlich nur für Gewerbekunden zulässig ist allerdings habe ich mich als Privat Kunde naiverweise als Gewerbekunde dort angemeldet. Ich ging davon aus das es in der Art wie e-bay, Amazon mit einer Anmeldung die möglichkeit zum Kauf besteht. Mir flatterte erst einmal eine Rechnung von 240€ ins Haus für 12 Monate Vertragsbindung ( dies war auf der Seite auch angegeben dennoch habe ich es einfach übersehen ). Als ich weitere Artikel dazu gelesen habe wurde mir klar das ich 24 Monate gebunden bin und noch einmal 240€ zahlen muss und dazu für jeden weiteren Kauf auch zusätzliche Kosten auf mich zu kommen.
Die Advo Card hat mich des weiteren nicht annehmen wollen da ich als Privatkunde mich als Gewerbekunde ausgegeben habe und somit sie dafür nicht zuständig sind.
Das 14 Tägige Wiederrufsrecht steht mir als Gewerbekunde auch nicht zu.

Ich bin momentan 19 Jahre
Eigene Wohnung
Arbeitssuchend.. bzw. Praktikumsbeschäftigt
Das Geld kann ich persönlich auch nicht aufbringen.

Würde mich über eine schnelle Antwort freuen.



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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12316.06.2013 01:23:22
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 113x hilfreich)

Um welches Portal handelt es sich denn? Wie gut deine Chancen sind, kann durchaus davon abhängen, wie gut sichtbar bzw. gut versteckt der Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit war.

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#2
 Von 
Lui2
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Es handelt sich um die Online einkausplattform b2b
Hier der Link: http://b2b-einkaufsplattform.de/index.php

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Die hatten wir schon öfter. Auf der Seite ist mehr als deutlich angegeben, dass es für Geschäftskunden ist und die Kosten sind auch direkt beim Anmeldeformular bzw. rechts daneben für mein Dafürhalten gut sichtbar angegeben.
"Firma" ist ein Pflichtfeld und im Häckchen unten bestätigt man ausdrücklich seinen gewerblichen Status.

So leicht kommt man aus der Nummer nunmal nicht raus. Allerdings ist das Modell äußerst fragwürdig, denn dort wird keinerlei Gewerbeanmeldung geprüft, bevor die eine Rechnung stellen.

Mehr lässt sich dazu nicht sagen. Wer sich gut genug wehrt, den lassen sie vielleicht in Ruhe, vielleicht auch nicht.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#4
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Ich würde es drauf ankommen lassen.

Ich habe mir die Seite grade mal angeschaut. Es ist zwar deutlich und ausreichend beschrieben, dass sich die Seite nur an gewerbliche Kunden richtet, aber es ist in keinster Weise ausreichend vom Preis die Rede.

Auf der ersten Seite steht von einer Kostenpflicht überhaupt nichts. Wenn man auf "Anmeldung" geht und seine Daten eingibt, dann kommt man unten auf den verbindlichen Anmelde-Button. Über Kosten habe ich nichts gelesen.

Aufgrund dieses Beitrags hier habe ich daher noch einmal bewusst nach den Kosten gesucht und sie dann schließlich kleingedruckt auf der Seite gefunden. Das übersieht derjenige, der seine Daten eingibt und nicht wie ich bewusst danach sucht, aber auf jeden Fall.

Daher dürften sich hier keinerlei Ansprüche geltend machen lassen. Ich würde daher pauschal den Vertrag wegen Irrtums und arglistiger Täuschung anfechten.

Danach würde ich einfach mal abwarten.





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"justice"

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Bei typischen Abofallen stehen die Kosten nur in den AGBs. Da immerhin rechts neben dem Formular. So klein gedruckt ist das auch nicht. Könnte durchaus sein, dass Richter das auch als Trick verstehen und dem privaten Nutzer Recht geben.
Das blöde ist, dass das Buttongesetz nur für Verbraucher gilt und nicht für Gewerbekunden. Insofern ist es keine Pflicht, den Button als solches umzubenennen. Tendenziell gebe ich justice daher durchaus Recht. Mit der fehlenden Prüfung einer Gewerbeanmeldung gehen sie auf Bauernfängerei.

Aber die Tücken liegen im Detail. Ohne eine Firma anzugeben und ohne die Checkbox zu bestätigen, dass man Gewerbekunde ist, kann man sich auch nciht anmelden. Durchaus blöde Nummer das ganze.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#6
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Da man hier schon halbwegs bewusst getäuscht haben muss (Häkchen setzen, etc), würde ich es mir GUT überlegen, es auf einen Prozess ankommen zu lassen, das kann schnell mal 3 mal so teuer werden...

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

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#7
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Die beste Lösung findet man, wenn man die Suchfunktion nutzt. Kleiner Tipp dazu: such bei frag-einen-Anwalt ;)

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#8
 Von 
guest-12316.06.2013 01:23:22
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 113x hilfreich)

Hab mir gerade mal die erste Seite angeschaut. Da steht etwas von

Apple iPad ab 96,00 EUR
Apple iPhone 4S ab 139,00 EUR
Samsung Galaxy S3 ab 119,00 EUR

???

Du kannst ja mal schauen, ob es diese Angebote bei b2b wirklich gibt. Wenn ja, machst du einen Einzelhandel auf und wirst recht bald unermesslich reich (bei den Einkaufspreisen geradezu unvermeidlich). Wenn nein (was wohl wahrscheinlicher ist), kannst du den Vertrag entweder anfechten oder wegen Schlechleistung durch b2b kündigen.

Ich würde ein kurzes Schreiben an die schicken (per einschreiben):

quote:
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit fechte ich den Vertrag wegen zweifacher arglister Täuschung an. Zum einen ist der Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit bewusst so angebracht, dass er nur bei deutlich überdurchschnittlicher Sorgfalt zu erkennen ist. Zum anderen wurde ich zum Abschluss des Vertrages durch Beispielsangebote veranlasst, die nicht im Geringsten ihrem tatsächlichen Warenangebot entsprechen. Es ist offensichtlich, dass es sich um erfundene Beispielsangebote handelt, mit denen sie potentielle Kunden über die tatsächlichen Geschäftsmöglichkeiten auf Ihrem Portal täuschen.

Mit freundlichen Grüßen


Wahrscheinlich kommen dann noch ein bis zwei Belästigungsschreiben durch die Firma oder durch andere dubiose Inkasso-Läden. Mit 99,99%iger Wahrscheinlichkeit war's das dann aber schonn.

Und mal ehrlich: Wenn man im Internet über eine Seite stolpert, auf der hochwertige Handys und Tablets zu einem Drittel des üblichen Preises oder noch weniger angeobten werden, weiß man doch, dass das Abzocke ist.

-- Editiert Heinz Dieter am 09.02.2013 00:19

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#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Restposten und Insolvenzare ist meist günstiger... Das nur so am Rande...

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#10
 Von 
guest-12316.06.2013 01:23:22
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 113x hilfreich)

Das stimmt. Aber glaubst du wirklich, dass man aktuelle iPads und Galaxy S3-Handys derzeit irgendwo in größeren Mengen als "Restposten" erwerben kann? Wenn es sich um fünf Jahre alte Modelle handeln würde, ok. Aber doch nicht bei den aktuellsten und begehrtesten Modellen.

Selbst wenn es sich um gebrauchte Galaxy S3 handeln würde (was auf der Intenet-Seite nicht erkennbar ist), könnte man die bei Ebay gegenwärtig locker und ohne viel Aufwand zum 2 bis 3-fachen Preis verkaufen. :schock:

Laut Impressum gehört die Seite zur Melango.de GmbH. Das sagt eigentlich schon alles.

-- Editiert Heinz Dieter am 09.02.2013 10:04

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#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich sage nicht, dass das seriös ist. Wie gesagt ist ein bischen Bauernfängerei dabei. Aber es gehört auch ein bischen "kriminelle Energie" dazu, weil man sich durchaus als Gewerbetreibender ausgeben muss und nicht so völlig zufällig in eine Abofalle tappt.
Wie gesagt: Schwierige Nummer.
Mehr sage ich dazu nicht, denn dies hier ist keine Rechtsberatung, was wir machen und an Spekulationen, wie ein Richter entscheiden würde, beteilige ich mich bei dieser Nummer mal nicht, da beteilige ich mich nur, wenns für mich eindeutig aussieht :-)

Ich würde hier empfehlen, sich erst einmal deutlich zur Wehr zu setzen. So, wie es bei dem Anbieter ausgelegt ist, hat er sich auf dünnes Eis begeben.
1. Er prüft vor Rechnungsstellung keine Gewerbeanmeldung um sicher zu gehen.
2. Man kann im Anmeldeformular auch "Firma privat" eingeben.
Das sind Feinheiten, die vielleicht vor gericht ins Gewicht fallen.

Wenn das Wehren nicht hilft, tja dann... Wäre es evtl. Zeit für einen Anwalt.



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-- Editiert mepeisen am 09.02.2013 11:07

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#12
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

was jetzt kommt ist meine rein persöhnliche Meinung, ich selber würde mich aber freuen, wenn der Gesetzesgeber über das Thema auch mal noch etwas nachdenken würde.

Prinzipiell bin ich der Meinung, dass wenn sich Jemand als gewerbetreibender ausgibt, auch diesen Status zuerkannt bekommen muss! Ich finde es ist nicht Sache eines Verkäufers oder Anbieter einer Internetseite, dass zu überprüfen.
Käufer die wie hier unser TE BEWUSST angeben, sie wären Gewerbetreibende, täuschen ganz bewusst eine Tatsache vor, dieses bewusste täuschen soll dan nauch deren Problem sein, nicht das eines VK!

Jemand will die damit verbundenen "Vergünstigungen" oder Vorteile geniessen, dann soll er aber auch die damit verbundenen Nachteile genau so geniessen, fände ich nur richtig...

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#13
 Von 
Miramar123
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 92x hilfreich)

L-D-H,

WORD !

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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

@lesen-denken-handeln: Meiner persönlichen Meinung nach hat ein Gewerbetreibender im B2B-Bereich die Verpflichtung, sich die Gewerbeanmeldung faxen/ zuschicken zu lassen. Das ist die andere Sicht der Medaille.

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#15
 Von 
elrumbero
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Firma gehört David Jähn und Thomas Wachsmuth-zwei verurteilten Internetbetrüger (melango.de)...

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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12316.06.2013 01:23:22
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 113x hilfreich)

mepeisen hat Recht. Jede seriöse Einkaufsgenossenschaft und jeder Großhändler verlangt, dass seine Vertragpartner vor Aufnahme der Geschäftsbeziehung eine Kopie der Gewerbeanmeldung vorlegen. Das hat den einfachen Grund, dass durch Direktverkäufe an Konsumenten das Geschäftsmodell der eigentlichen Kunden des Großhändlers zerstört würde.

Dass Melango auf die Vorlage der Gewerbeanmeldung verzichtet, hat nur einen einzigen Grund: Abzocke von ahnungslosen Verbrauchern.

Ich denke nicht, dass der Gesetzgeber hier tätig werden sollte, um das Geschäftsmodell von melango zu schützen. Wer z.B. eine Gewerbeanmeldung fälscht und dann vorlegt, wird schon gegenwärtig als Unternehmer behandelt. Dazu braucht es keine Gesetzesänderung.

-- Editiert Heinz Dieter am 11.02.2013 10:07

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12330.03.2015 15:43:35
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo,

für mich Normalbürger fallen die Kostenangaben doch auf, sobald man auf der Seite "Registrieren" ist:






Ich würde der Anmeldung zwar widersprechen und auf deren Kulanz hoffen, aber Widerspruch wegen "Kostenfalle"? - Keine Chance.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

@Samin: Als Verbraucher erwartet man aber einen "kostenpflichtig bestellen" Button, denn der ist seit einiger Zeit Pflicht (Google nach "Button-Gesetz").

Der Status als B2B hilft hier dem Anbieter, da er damit diese Pflicht umgeht und gleichzeitig Bauernfängerei betreiben kann. Natürlich, rechts gibbet einen Kasten, der auch mit "Leistung/Kosten " überschrieben ist. Verbraucher haben aber bei sowas immer etwas Welpenschutz und so ein einfacher Fliesstext rechts ist da nicht immer ausreichend. Ausserdem ist die Erwartungshaltung des mündigen Verbrauchers, dass er ein 14tägiges Widerrufsrecht hat.

Womit wir wieder bei der Frage sind, ob einem Verbraucher zugemutet werden, aufgrund der Aufmachung der Seite, das als "eindeutig nicht an Verbraucher gerichtet" zu erkennen. Die Frage würde ich zwar eindeutig beantworten wollen, tue ich aber nicht, da ich hier niemandem eine falsche Erwartungshaltung wecken möchte oder Enttäuschungen hervorrufen möchte. Keine Ahnung, ob ihr euch aus dem Fenster lehnen wollt, es in die eine oder andere Richtung zu sehen, scheinbar lehnt ihr euch ausm Fenster. Gut, eure Sache :)

Ich bleibe nur bei meiner Aussage, dass ich bei sowas den Händler in die Pflicht nehmen würde, die Gewerbeanmeldungen zu prüfen, bevor ich jemanden als Kunden ansehe. Nicht zuletzt, weil ich es bei meinen an Geschäftskunden gerichteten Angeboten aufgrund eines deutlichen Hinweises meines Rechtsnwaltes genauso mache. Würde der Händler dies machen, gäbe es dieses Problem gar nicht. Anscheinend aber gibt es zu viele, die dann aus Angst, Unwissenheit oder weils einfach geschickt aufgemacht ist o.ä. dennoch zahlen und insofern sind wir wieder bei der Bauernfängerei ;)

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-- Editiert mepeisen am 28.02.2013 16:39

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