Hallo 123recht.net Mitglieder,
Ich habe in einem online Versandhandel einen Adapter für eine Festplatte gekauft und leider war dieser defekt.
Dann ist meine eigene Festplatte kaputt gegangen und ich habe beides eingeschickt.
Nach sehr langer Wartezeit hat sich der Handel gemeldet und jetzt fordert dieser eine Rechnung von der Festplatte.
Ich habe diese aber dort nicht gekauft und besitze auch keine Rechnung von der Platte.
Meiner Meinung nach können sie doch gar keine Rechnung davon fordern, oder wie seht Ihr das?
Vielen Dank
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Online Versandhandel
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Hallo,
naja die wollen halt schon einen Nachweis haben, dass du die Platte gekauft hattest und sie somit funktionierte. Nicht dass du denen einfach so eine defekt Platte "unterschieben" willst, daher wollen sie den Kaufnachweis sehen, ist irgendwie auch verständlich...
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Der Händler wird die Rechnung vor allen Dingen haben wollen da er nur den Zeitwert ersetzen wird bzw nur diesen ersetzen muss.
Ein FP die 3 Jahre alt ist hat vermutlich einen Zeitwert von 0€, eine FP die erst einige Wochen alt ist hat da einen deutlich höheren Zeitwert.
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Natürlich ist es verständlich, dass er eine Einschätzung braucht wie viel die Platte Wert ist, aber woher soll ich eine Rechnung für eine Festplatte haben, die ursprünglich fest in einem PC verbaut war?
Dafür hat niemand eine Rechnung und dafür kann auch niemand eine Rechnung liefern.
Und Platte hin oder her, der defekte Adapter muss sowieso irgendwie entschädigt werden.
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Dann sag denen das, auch das wird denen zur ermittlung des Zeitwertes der Platte helfen...
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