Oma steckt mir Geld von ihrer Rente zu.....

6. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
go456987-56
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Oma steckt mir Geld von ihrer Rente zu.....

Hi @ all,

erstmal zu meiner Lage......
Ich kümmere mich seit ca. 2 Jahren um meinen Opa und meine Oma.....
Mein Opa ist im Heim im März 2016 verstorben.....
Oma ist jetzt in Kurzzeitpflege.....
Ich kümmere mich um alle Angelegenheiten.....habe daher Kontovollmacht "über den Tod hinaus" , Generalvollmacht und stehe, auf wunsch meiner Großeltern, als Alleinerbe im Testament.......

Mein Vater ist vor ca. 10 jahren gestorben und hat meiner Mutter Geld hinterlassen .....wovon nun nichts mehr da ist......zum Fenster raus...wie mein Opa immer gesagt hat......deshalb stehe ich als Alleinerbe drin.....

Pflichtteil habe ich nie eingefordert...aus Respekt und weil mein Mutter das Geld als Lebensunterhalt brauchte.......ist nun auch verjährt.....und ich wollte auch keinen.....

Meine Mutter würde nur einen Pflichtteil bekommen.....da die sich seit Jahren einen Mist um ihre Eltern scheert und noch nicht mal bei der Beerdigung ihres Stiefvaters war.....
Das Vermögen meiner Großeltern wird nur angerührt für Kosten von Heim..etc....da ich mir später keine Vorwurf von Erbschleicherei anhören möchte....

Nun ist es aber so, daß sie mir von ihrer Rente immer etwas zugsteckt hat...für Spritkosten und so.........habs ungern angenommen.....

Sie sagt immer...ist meine Rente und ich entscheide, was ich damit mache.......

Stimmt das ?

Habe über die Abhebungen vom Konto meiner Oma für Lebenhaltungskosten Buch geführt, aber nie gegenzeichnen lassen.....

Nun habe ich angst bekommen, dass man mir da einen Strick draus drehen könnte....

Ist da was dran ?

Lg

Benjamin



-- Editier von go456987-56 am 06.01.2017 10:09

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat (von go456987-56):
Pflichtteil habe ich nie eingefordert...
Du machst da einen Denkfehler. Einen Pflichtteil hättest du nur bekommen wenn dein Vater dich enterbt hätte. War das nicht der Fall, dann HAST du von deinem Vater geerbt.


Zitat (von go456987-56):
Stimmt das ?
Ja, das stimmt.


Zitat (von go456987-56):
Habe über die Abhebungen vom Konto meiner Oma für Lebenhaltungskosten Buch geführt, aber nie gegenzeichnen lassen.....
Nicht schlimm, du bist ja bevollmächtigt das alles alleine zu regeln.


Zitat (von go456987-56):
Ist da was dran ?

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#2
 Von 
go456987-56
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schonmal......

Wie sieht das mit Rechenschaft ablegen aus....was mit dem Geld der Abhebungen passiert ist.....?

Es handelt sich nur um Rente vom laufenden Konto......

Lg

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat (von go456987-56):
Wie sieht das mit Rechenschaft ablegen aus....was mit dem Geld der Abhebungen passiert ist.....?
Wem gegenüber MÖCHTEST du denn Rechenschaft ablegen? Deine Oma scheint dir doch zu vertrauen. Ansonsten hat es niemanden zu interessieren. Außerdem führst du doch Buch. Das ist vorbildlich.

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#4
 Von 
go456987-56
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi.....

ihr kennt meine Mutter nicht.....

Habe angst, dass ich ihr alles Nachweisen muss.....

Sie sieht leider nur das Geld.......kommt nur, wenn sie ihr Gewissen beruhigen muss oder was zu holen ist....schade
Ich selbst habe seit jahren keinen Kontakt mehr zu ihr ...

Von dem Testament weiss sie nichts......habe da im Sinne meiner Grosseltern gehandelt....

Lg

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat (von go456987-56):
......habe da im Sinne meiner Grosseltern gehandelt....
Das verstehe ich nicht. Du kannst doch, in Bezug auf das Testament, gar nicht im Sinne deiner Großeltern handeln. Das haben die doch wohl selbst gemacht.

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#6
 Von 
go456987-56
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry....falsche Ausdrucksweise........

Das Testament habe ich angeleiert, da sie sehr Blauäugig Blauäugigund Unwissend waren......und als es hiess....dass das Geld, was sie für die Urenkel angelegt haben, auch in die Erbmasse fallen könnte, kahms zum Testament.

Meine Mutter soll nicht wissen, dass ein Testament existiert.......

Oma sagt....schade, dass ich ihr Gesicht nicht sehen, kann bei der Eröffnung.....

Sie wollen nicht, dass sie alles bekommt......am besten gar nichts....aber das geht halt nicht.......pflichtteil.....

Und Schenkung ist zu spät.....

Lg

-- Editiert von go456987-56 am 06.01.2017 13:30

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat (von go456987-56):
Und Schenkung ist zu spät.....
Wieso das denn? Jedes Jahr zählt!

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#8
 Von 
go456987-56
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Wird doch angerechnet.....oder liege ich da falsch......
Ausserdem steht eine Gesamtsumme im Testament...

Lg

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#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Ja wird angerechnet, aber jedes Jahr 10% weniger.
Was meinst du damit, dass eine Gesamtsumme im Testament steht? Woher möchte deine Oma denn jetzt schon wissen wieviel ihr Nachlass wert sein wird?

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#10
 Von 
go456987-56
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Summe wurde mit eingetragen......depotwert...tagesgeld...etc....

Hat der Notar aufgenommen....

Lg

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#11
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Das spielt überhaupt keine Rolle, das sind nur Momentaufnahmen. Das Testament schränkt deine Oma in ihrer Handlungsfähigkeit nicht ein. Sie kann weiterhin frei über ihr Vermögen bestimmen und damit machen was sie möchte. Auch verschenken.

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#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

Zitat:
Hat der Notar aufgenommen....


Damit er seine Gebühren berechnen kann. Einen anderen Zweck hat das nicht.

Zitat:
Wie sieht das mit Rechenschaft ablegen aus....was mit dem Geld der Abhebungen passiert ist.....?


Rechenschaft musst Du Deiner Oma gegenüber und nach ihrem Tod deren Erben gegenüber ablegen. Da Du Alleinerbe bist, musst Du also Dir selbst gegenüber Rechenschaft ablegen.

So lange Du die Generalvollmacht nicht dazu nutzt, für Dich selbst Geld abzuzweigen, ist doch alles OK. Und wenn Deine Oma Dir die Spritkosten für die Besuchsfahrten erstattet, dann ist das völlig OK und nicht einmal eine Schenkung.

Insgesamt hast Du aber durchaus richtig erkannt, dass man mit einer Generalvollmacht vorsichtig umgehen muss und man sich schnell dem Verdacht ausgesetzt sieht, Geld veruntreut zu haben. Eine gute Dokumentation dessen, was man mit der Generalvollmacht macht kann daher nicht schaden.

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#13
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Hallo Benjamin,
wenn deine Oma gutes Essen mag, dann wünsch ich ihr, dass Du ihr das ermöglichtst! Nimm die Quittung der Rechnung und jedes gutes Menue ist gerechtfertigt!
Und nein, wenn Ihr Shoppen geht, dann ist das völlig okay. Hh hat aber wohl auch recht mit seinen Anmerkungen. Notiert am besten alle Ausgaben.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Wie sieht das mit Rechenschaft ablegen aus....was mit dem Geld der Abhebungen passiert ist.....?


Rechenschaft musst Du Deiner Oma gegenüber und nach ihrem Tod deren Erben gegenüber ablegen. Da Du Alleinerbe bist, musst Du also Dir selbst gegenüber Rechenschaft ablegen.


Er meint seine Mutter als Pflichtteilberechtigter, die nach seiner verklausulierten Schilderung ihm wohl nach dem Tod der Oma Schwierigkeiten machen wird.

Zitat (von altona01):
Notiert am besten alle Ausgaben.


Macht er bereits:

Zitat (von go456987-56):
Habe über die Abhebungen vom Konto meiner Oma für Lebenhaltungskosten Buch geführt, aber nie gegenzeichnen lassen.....


Kannst du übrigens noch jederzeit nachholen, oder ist deine Oma nicht mehr dazu in der Lage?

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