Oma muss nach 50 Jahren ausziehen - und nun?

7. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
kl_diva
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 19x hilfreich)
Oma muss nach 50 Jahren ausziehen - und nun?

Hallo, meine Oma und mein Opa müssen voraussichtlich ausziehen, nach 50 Jahren Hausmeistertätigkeit bzw die hat mein Opa vor ein paar Jahren aufgegeben und Miete. Das Gebäude soll entweder verkauft oder abgerissen werden, der Eigentümer ist ist alleinstehend und möchte den Schuppen los haben. Auf was muss man nun aufpassen, damit Oma und Opa nicht übers Ohr gehauen werden? Mama meinte mal, so leicht würde das nicht gehen, Oma und Opa einfach so auf die Straße zu setzen. Was meint ihr dazu? Wir haben leider überhaupt keine Ahnung, möchten aber halt auch nicht irgendwas falsch machen. Danke für Eure Antworten!

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Wäre zu klären, was denn so im Mietvertrag steht.
Hausmeisterwohnung nur solange diese Tätigkeit ausgeübt wird ??



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#2
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

quote:
die hat mein Opa vor ein paar Jahren aufgegeben und Miete



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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

quote:
Mama meinte mal, so leicht würde das nicht gehen, Oma und Opa einfach so auf die Straße zu setzen. Was meint ihr dazu?


Das sieht Deine Oma völlig richtig, wobei das nicht unmöglich ist.

Im Vorfeld kann man als Mieter in so einer Situation eigentlich gar nichts unternehmen. Man muss abwarten ob eine Kündigung kommt und wenn sie kommt, dann ist die Begründung wichtig. Dann kann man entscheiden, ob man gegen die Kündigung vorgehen will.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
kl_diva
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 19x hilfreich)

Hallo,
ich hab jetzt meinen alten Beitrag wieder rausgefischt, da es gerade diesbezüglich eine Aktualisierung gegeben hat.

Meine Oma wohnt ja ca. 50 Jahre in diesem Haus, jetzt haben wir grad den Eigentümer getroffen, das Haus wird kernsaniert und die beiden müssen bis zum Ende des Jahres ausziehen. Punkt.
Wie sieht denn jetzt die Rechtslage aus? Muss er ihnen eine geeignete Wohnung stellen bzw. suchen oder eine Abfindung zahlen?
Die beiden sind jetzt 86 Jahre alt.
Bin um jede Antwort dankbar!

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10x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
Muss er ihnen eine geeignete Wohnung stellen bzw. suchen oder eine Abfindung zahlen?

Weder noch.
Eine Kernsanierung sollte man in DEM Alter auch nicht mehr "aussitzen" wollen.
Vielleicht hilfst DU ihnen ja bei der Wohnungssuche ?



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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120353 Beiträge, 39879x hilfreich)

quote:
das Haus wird kernsaniert und die beiden müssen bis zum Ende des Jahres ausziehen

Wie genau wurde das denn in dem Kündigungsschreiben formuliert?



quote:
Muss er ihnen eine geeignete Wohnung stellen bzw. suchen oder eine Abfindung zahlen?

Da dies wohl nur noch über einen Aufhebungsvertrag ginge, könnte man über beides verhandeln.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1003x hilfreich)

quote:
Muss er ihnen eine geeignete Wohnung stellen bzw. suchen oder eine Abfindung zahlen?


Weder noch.




Es wird ihm aber nix anderes übrig bleiben, wenn er will, dass Oma und Opa am Jahresende draussen sind. Rein rechtlich hat der Vermieter keine Chance.
Allerdings ist es natürlich alles andere als schön in nem Haus zu leben in dem um einen rum kernsaniert wird. Aber wenn Altersheim keine Alternative darstellt, dürfte es sich sehr schwierig gestalten mit 86 noch eine neue Wohnung zu finden. Wer als Vermieter an einem langfristigen Mietverhältnis interessiert ist wird nicht an Leute in diesem Alter vermieten.


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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
Rein rechtlich hat der Vermieter keine Chance.

Das sollten wir noch einmal überdenken (und vielleicht dabei die Rechtsprechung zu Rate ziehen).



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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1003x hilfreich)

quote:
Das sollten wir noch einmal überdenken (und vielleicht dabei die Rechtsprechung zu Rate ziehen).


Hab ich irgendwas verpasst? Meines Wissens nach gibt es Kündigungsfristen, die ein Vermieter einhalten muss. Diese Kündigungsfrist liegt bei 50 Jahren Mietdauer bei 9 Monaten. Offensichtlich liegt aber noch nicht einmal eine Kündigung in Schriftform vor. Dann käme wahrscheinlich nur eine Kündigung aufgrund wirtschaftlicher Verwertbarkeit in Frage, die schon sehr sehr schwierig ist und auch dann könnten sich Oma und Opa im Alter von 86 Jahren immer noch auf die Sozialklausel berufen.
Also wo genau siehst du da eine rechtliche Möglichkeit die alten Leutchen bis Jahresende raus zu haben?

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#10
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)


Ich würde zunächst Folgendes tun:

1) Für die Großeltern eine neue Bleibe suchen - aber unverbindlich!

2) Mit dem Vermieter erst einmal nicht das Gespräch suchen - auf keinen Fall den Vermieter aus den Trichter bringen, dass das mit der Kündigung schwierig wird. Es kann ja wirklich sein, dass der Vermieter wirklich keine Ahnung hat. Das sollte man ausnutzen.

3) Falls irgendwann die Kündigung(die muss schriftlich vorliegen, eine mündliche Kündigung ist nicht wirksam) kommt und die Großeltern demnach zum Jahresende raus müssen, würde ich wirklich das Geld investieren und einen Anwalt konsultieren.
Der Anwalt wird dann den Vermieter ein nettes Schreiben zuschicken, wonach die Kündigung so nicht wirksam ist.
Im gleichen Atemzug bieter der Anwalt dem Vermieter ein Gespräch an, wo man über einen Aufhebungsvertrag spricht.

4) Der Aufhebungsvertrag kann eine hohe Abfindungszahlung beinhalten oder/und auch eine Garantie, wonach die Großeltern eine Wohnung zu vergleichbaren Verhältnissen ab Jahresende vermittelt bekommen. Soll sich der Vermieter drum kümmern.

5) Wenn der Vermieter mit den Baufirmen schon fixe Termine für die Kernsanierung vereinbart hat bzw. die Wohnungen schon anders vermieter und als unvermietet verkauft hat, dann wird dem Vermieter wohl nichts anderes übrig bleiben, als besonders tief in die Tasche zu greifen. Ein geschickter Anwalt wird hier das Maximale rausholen.


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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1003x hilfreich)

quote:
3) Falls irgendwann die Kündigung(die muss schriftlich vorliegen, eine mündliche Kündigung ist nicht wirksam) kommt und die Großeltern demnach zum Jahresende raus müssen, würde ich wirklich das Geld investieren und einen Anwalt konsultieren.
Der Anwalt wird dann den Vermieter ein nettes Schreiben zuschicken, wonach die Kündigung so nicht wirksam ist.

Wozu der Aufwand an Zeit und Geld für einen Anwalt? Irgendwann, spätestens vor dem Richter, wird der Vermieter schon merken, dass die Kündigung zum Jahresende unwirksam ist und auf eine unwirksame Kündigung muss man gar nicht reagieren.
Bedenken sollte man bei möglichen Verhandlungen über irgendwelche Ablösesummen aber folgendes:
Will der Vermieter auf Teufel komm raus zum Jahresende sanieren, dann kann es schon passieren, dass er sämtliche Rohre und Leitungen erneuert und dann sitzen die Grosseltern ohne Strom, Wasser und Heizung da. Natürlich dürfen sie dann die Miete um 100% mindern oder fristlos kündigen, aber ob es das bringt?

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120353 Beiträge, 39879x hilfreich)

quote:
Will der Vermieter auf Teufel komm raus zum Jahresende sanieren, dann kann es schon passieren, dass er sämtliche Rohre und Leitungen erneuert und dann sitzen die Grosseltern ohne Strom, Wasser und Heizung da.

Dem könnte ein guter Anwalt durchaus entgegenwirken ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

Nicht wirklich.



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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

Wenn das meine Opa Oma wären, würde ich ihnen nicht antun, unbedingt in der abrissreifen Wohnung zu bleiben mit all den Ärgern und Ängsten. Haben sie überhaupt noch Nerven und Kraft für Streitigkeiten ? Sie sind doch schon ziemlich alt, als dass man ihnen das Leben noch verkürzen sollte.

Lieber ihnen zur Liebe eine neuere schönere Wohnung suchen,
worüber sie sich freuen können.
Wegen deren Alter kann man ja dem neuen Vermieter die Bürschaft oder selbst (Engkel) als Mieter anbieten.





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#15
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 561x hilfreich)

quote:
Für die Großeltern eine neue Bleibe suchen - aber unverbindlich!


Da wird sich jeder Vermieter nur so drum kloppen... Wohnung freihalten u. wenn er Glück hat ziehen die "unverbindlichen" Mieter ein u. wenn nicht dann hat er halt mal eben nen Leerstand von mehreren Monaten! ^.^

Frage an den TE.: Wann hat der VM das letzte mal die Miete erhöht b.z.w wieviel liegt die aktuelle Miete unter der ortsüblichen Vergleichsmiete u. können sich die Großeltern noch die Miete leisten wenn die Miete erhöht/angepasst wird?


Ps.: Ganz unschön wird es wenn der VM modernisiert, die Mieter dies (Wochenlang) ertragen u. der VM dann die Modernisierungskosten mit 11% p.a. auf die Miete aufschlägt u. die Großeltern sich die Wohnung dann nicht mehr leisten können u. letztenendes doch ausziehen müssen!

u. seinen wir mal ehrlich mit 86(?) Jahren wird es nicht einfacher... Wieso also nicht Pokern u. dem VM ein Angebot machen so das die alten Leute sich in eine Wohnung mit "betreutem Wohnen" einkaufen können, zum. aber den Umzug schmackhaft macht!?

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-- Editiert am 31.07.2011 17:59

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
kl_diva
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 19x hilfreich)

Hallo,
so, ich muss mal kurz noch ein wenig erweitern.
Es handelt sich hierbei um ein großes Gebäude, früher mal eine Spedition, darin wohnen lediglich meine Großeltern (das ist eine Hausmeisterwohnung) und momentan noch der Eigentümer. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz, deswegen darf/muss es nur innen kernsaniert werden.
Wir sind mit dem Vermieter per Du, also meine Mama kennt ihn schon, so lange meine Großeltern darin wohnen, sie hat ja da auch mal gewohnt.
Mietvertrag gibts nicht, das wurde damals mündlich vereinbart :(
und nun?

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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120353 Beiträge, 39879x hilfreich)

quote:
Mietvertrag gibts nicht, das wurde damals mündlich vereinbart

Wenn es keinen Mietvertrag gäbe, wären die Großeltern gar nicht berechtigt die Wohnung zu nutzen und könnten ganz unkompliziert schwuppdiewupp vor die Tür gesetzt werden.

Den Schilderungen nach existiert wohl ein Mietvertrag (wenn auch nur mündlich) und es werden regelmäßig monatliche Miet zahlungen geleistet?


Oder werden nur anfallende Kosten übernommen?





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