Oma als Kinderbetreuung

25. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
MichaelMaier1990
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 2x hilfreich)
Oma als Kinderbetreuung

Gute Abend liebe Forenmitglieder,

ich bin auf Folgenden interessanten Artikel gestoßen, da wir auch darüber nachdenken 2-3 die Woche vormittags die Kinder von der/den Oma(s) betreuen zu lassen.
https://www.welt.de/finanzen/article1186264/Omas-Kinderbetreuung-ist-bares-Geld-wert.html

Wenn ich mal das Bsp. dort auffasse:

Zitat:

Hütet zum Beispiel die Oma ihren zweijährigen Enkel und bekommt dafür monatlich 180 Euro, kann die Tochter zwei Drittel davon, also 1440 Euro im Jahr, als Werbungskosten in die Steuer packen. Voraussetzung: Es gibt einen Arbeitsvertrag, wie er auch unter Fremden üblich wäre


Muss die Oma (hat einen Teilzeit-Job) dann auf die 180€ Einkommensteuer zahlen oder sollte der Arbeitsvertrag als Minijob gestaltet werden?

-- Editiert von MichaelMaier1990 am 25.10.2017 18:58

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16836x hilfreich)

Den Arbeitsvertrag sollte man als Minijob gestalten.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16836x hilfreich)

Den Arbeitsvertrag sollte man als Minijob gestalten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MichaelMaier1990
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von hh):
Den Arbeitsvertrag sollte man als Minijob gestalten.


Okay dann beläuft sich der Gesamtaufwand auf ca. 206 €. Den ich dann komplett absetzen kann oder "nur" die 180?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16836x hilfreich)

Die 206€ gelten komplett als Kinderbetreuungskosten.

-- Editiert von hh am 25.10.2017 20:22

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
MichaelMaier1990
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 2x hilfreich)

Okay danke schön für die Hilfe

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