Oldtimer Kauf .Rücknahme nach Motorschaden

30. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Fightholic
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Oldtimer Kauf .Rücknahme nach Motorschaden

Ich habe einen karmann ghia von 1970 verkauft, der vom Käufer auf nem Hänger abgeholt wurde. Probefahrt würde gemacht.
Kaufvertrag mit Ausschluss der sachmöngelhaftung.
Das Auto hatte gerade eine Einzelabnahme vom TÜV bekommen da es aus USA kam und in Polen restauriert wurde.
Nachdem er das Auto eine Woche später zugelassen hatte Ist er auf seiner ersten fahrt nach 30 km mit motorschaden liegengeblieben.Starker Verlust.wahrscheinlich kopfdichtung durch.
Ohne mir die Möglichkeit einer Reparatur zu geben , schreibt mir sein Anwalt direkt und fordert eine Rücknahme oder eine preisminderung um 5000€ und Anwaltskosten Übernahme.kosten , die er noch nicht beziffern wollte.
Er beruft sich rechtlich auf meine Anzeige bei Autoscout wo ich das Fahrzeug mit " überholten Motor " angeboten hab.
Ich kann eine überholung nicht beweisen da ich das Auto einige Wochen vorher in Polen gekauft habe und der Verkäufer mir einen überholten Motor mündlich zusicherte.
Habe darüber keinen Beweis.
Ich habe dem Verkäufer 3000€ angeboten , da es für diesen Preis gebrauchte VW motoren incl. Einbau gibt.
Das wurde ausgeschlagen und eine Klage erhoben .Ich soll das fahrzeug zurücknehmen und seine Anwaltskosten bezahlen.
Wo ist überhaupt der Gerichtsstand. Landgericht Magdeburg wo der Verkauf stattgefunden hat oder Landgericht München da der Käufer in Landshut wohnt??
Und wie sehen meine Chancen aus den Prozess zu gewinnen??

Problem nach Autokauf?

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5894x hilfreich)

Jetzt stellt sich die Frage was ein normaler Bürger unter einem "überholten Motor" versteht und welche Erwartungen man daran anknüpfen kann.
Die Übernahme der Kosten des Anwalts fallen schon mal weg, denn es gab ja vorher noch keine Forderung des Gegenseite auf Nachbesserung die du abgelehnt hättest.
Meiner Meinung nach hat der Käufer gute Chancen, dass du die tatsächlichen Reparaturkosten wirst übernehmen müssen, sollte der Motor nicht überholt worden sein (das lässt sich herausfinden), dann auch die Überholung des Motors. Wir reden hier von einem luftgekühlten VW Boxermotor. Die Kopfdichtung wäre hier nur ein sehr geringer Schaden.

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#2
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Hast du das Fahrzeug überhaupt selbst besessen und genutzt, oder hast du das Auto angekauft um es direkt wieder mit Gewinn zu verkaufen?
Für mich hört sich das nach letzterem an - dann würden deine Chancen recht schlecht stehen.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Fightholic):
Wo ist überhaupt der Gerichtsstand. Landgericht Magdeburg wo der Verkauf stattgefunden hat oder Landgericht München da der Käufer in Landshut wohnt??
Und wie sehen meine Chancen aus den Prozess zu gewinnen??

All das sind Fragen die Dein Anwalt klärt.



Zitat (von Fightholic):
Kaufvertrag mit Ausschluss der sachmöngelhaftung.

Hoffentlich war die korrekt formuliert?

Wobei das hie rwegen der arglistigen Täuschung eh egal wäre.


Zitat (von Fightholic):
wo ich das Fahrzeug mit " überholten Motor " angeboten hab.

Zitat (von Fightholic):
Ich kann eine überholung nicht beweisen

Womit die Chance zu gewinnen im einstelligen Bereich liegt.
Da kann man noch froh sein, wenn man nicht noch wegen Betrug angeseizgt wird ...



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

ich frage mich warum du nicht einfach zurücknimmst, das wäre die einfachste Lösung. Was spricht dagegen?

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
ich frage mich warum du nicht einfach zurücknimmst, das wäre die einfachste Lösung.

Das stimmt in dem Fall.
Zitat (von Fightholic):
Das Auto hatte gerade eine Einzelabnahme vom TÜV bekommen da es aus USA kam und in Polen restauriert wurde.

Und so ein Auto verkauft man einfach ungeprüft?
Zitat (von Fightholic):
Er beruft sich rechtlich auf meine Anzeige bei Autoscout wo ich das Fahrzeug mit " überholten Motor " angeboten hab.

So was kann man bei der Historie doch nicht einfach schreiben.
Ging es bei dem Geschäft nur ums schnelle Geld?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Tim_S
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 29x hilfreich)

Ist eine Verkausanzeige ein rechtlicher Bestandteil auch wenn im Kaufvertrag nichts von einem überholten Motor stand?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Die Verkausanzeige kann durchaus ein rechtlicher Bestandteil des Kaufvertrages sein.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ist eine Verkausanzeige ein rechtlicher Bestandteil auch wenn im Kaufvertrag nichts von einem überholten Motor stand?
Natürlich, alles andere wären Taschenspielertricks.

Der Verkäufer hätte ja ausdrücklich die Abweichung von der Anzeige in den Kaufvertrag nehmen können, dann wäre er sicher (hätte imho aber mindestens einen Preisnachlass geben müssen, oder das Geschäft wäre komplett geplatzt).

Stefan

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#9
 Von 
Start4u
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 122x hilfreich)

Zitat:
Ist eine Verkausanzeige ein rechtlicher Bestandteil auch wenn im Kaufvertrag nichts von einem überholten Motor stand?


Das würde ich nicht so sehen. Schon allein der Kilometerstand in der Verkaufsanzeige weicht bei Nutzung des Fahrzeugs vom Kilometerstand ab mit dem das Fahrzeug später tatsächlich verkauft wird. Weiterhin kann im Verkaufsgespräch wirklich alles abweichend von der Verkaufsanzeige vereinbart werden. Angefangen von: Ich brauche die inserierten Winterreifen nicht, dafür lässt du aber den TÜV neu machen" bis hin zu "Wenn Du 500 € weniger zahlen möchtest werde ich das Soundsystem wieder ausbauen das auf den Bildern zu sehen und im Text der Anzeige genannt wurde".

In letzterem Fall würde ich das Soundsystem einfach nicht als Ausstattung in den Kaufvertrag mit aufnehmen und den Preis um 500 € reduzieren. Nie im Leben würde ich auf die Idee kommen irgendwo zu vermerken: Abweichend von der Anzeige wird vereinbart, dass das Soundsystem ausgebaut und der Kaufpreis um 500 € reduziert wird.

In diesen Fällen müsste im Kaufvertrag immer stehen: "Abweichend von der Verkaufsanzeige wird vereinbart:..."
Das ist aus meiner Sicht nicht umsetzbar. Genau deshalb setzt man doch einen Kaufvertrag auf, in dem alle Vereinbarungen schriftlich festgehalten werden. Um den Inhalt der Verkaufsanzeige in den Kaufvertrag mit einfließen zu lassen müsste dies explizit im Vertrag vereinbart werden. Basierend auf Anzeige 12345 im Portal XYZ wird folgender Kaufvertrag geschlosse [...] oder ähnlich.

Das ist aber nur meine laienhafte Meinung...

3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Tim_S
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 29x hilfreich)

So sehe ich es auch, eine Anzeige ist meiner Meinung nach keine verbindliche Beschreibung eines gebrauchten Gegenstandes und dürfte rechtlich nicht so tragend sein.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5894x hilfreich)

Da täuscht ihr euch aber gewaltig! Motor überholt ist eine zugesicherte Eigenschaft die mit der Verkaufsanzeige bewiesen werden kann.

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Fightholic
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

habe mich ja auch nur auf die Aussage der Werkstatt die mir den Wagen in Polen verkauft hatte verlassen. wollte ihn ja auch selber nutzen, habe aber gerade eine Scheidung hinter mir. und die Finanzen haben es mir nicht mehr erlaubt. habe auch ohne Gewinn vetkauft

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
xmkxx
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 7x hilfreich)

Steht den überhaupt fest, dass der Motor nicht überholt wurde? Kann doch sogar sein, dass die Werkstatt bei der Überholung gefuscht hat und dadurch der Schaden entstanden ist. Wie es dann aussieht, weiß ich aber nicht. Falls aber wirklich keine Überholung stattgefunden hat, hast du wohl schlechte Karten.(https://www.geldtipps.de/alltag/verbrauchertipps/fahrzeugkauf-wenn-der-verkaeufer-falsche-angaben-macht).

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Schon allein der Kilometerstand in der Verkaufsanzeige weicht bei Nutzung des Fahrzeugs vom Kilometerstand ab mit dem das Fahrzeug später tatsächlich verkauft wird.
Erstens sind leichte Abweichungen OK, und zweitens schreibt man für gewöhnlich gerade die Laufleistung in den Vertrag (damit gilt natürlich das).

Zitat:
Weiterhin kann im Verkaufsgespräch wirklich alles abweichend von der Verkaufsanzeige vereinbart werden. Angefangen von: Ich brauche die inserierten Winterreifen nicht, dafür lässt du aber den TÜV neu machen" bis hin zu "Wenn Du 500 € weniger zahlen möchtest werde ich das Soundsystem wieder ausbauen das auf den Bildern zu sehen und im Text der Anzeige genannt wurde".
Wie gesagt kann - und sollte - man sowas in den Vertrag aufnehmen.

Zitat:
In letzterem Fall würde ich das Soundsystem einfach nicht als Ausstattung in den Kaufvertrag mit aufnehmen und den Preis um 500 € reduzieren. Nie im Leben würde ich auf die Idee kommen irgendwo zu vermerken: Abweichend von der Anzeige wird vereinbart, dass das Soundsystem ausgebaut und der Kaufpreis um 500 € reduziert wird.
Na und? Nur weil du es nicht tust heißt ja nicht das du damit richtig liegst.
Es mag Richter geben die dir bei dem Beispiel "Soundsystem" Recht geben, und zwar weil der Käufer das Fahrzeug ohne dieses System abgenommen hat. Aber sobald wir von nicht feststellbaren Dingen reden sieht es sicher anders aus (und eine Motorüberholung ist nicht so ohne weiteres feststellbar).

Oder meinst du echt man könnte etwa einen Unfallwagen als "unfallfrei" inserieren (im Vertrag fehlt dieser Passus natürlich, zufällig), um dem ersten Laien der diesen Widerspruch nicht erkennt übers Ohr zu hauen?
Falls so etwas bewusst also vorsätzlich geschieht (etwa weil der Verkäufer selber einen schweren Unfall mit dem Auto hatte), dann wäre allein das Einstellen einer solchen Anzeige ein glasklarer Betrugsversuch; und ein Verkauf ohne Zusatz "Unfallfahrzeug" ein vollendeter.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Tim_S):
So sehe ich es auch, eine Anzeige ist meiner Meinung nach keine verbindliche Beschreibung eines gebrauchten Gegenstandes und dürfte rechtlich nicht so tragend sein.



Sogar auf Bildern der Anzeige gezeigtes Zubehör kann Bestandteil des Kaufvertrages sein.

Wie Stefan schon sagte: Abweichungen hätten spätestens im Kaufvertrag Erwähnung finden müssen.


http://www.bella-ratzka.de/eine-fehlende-standheizung-macht-noch-keinen-schadensersatzanspruch/



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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