Ohne Ladung aussage vor Gericht möglich?

10. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
ausdemnorden
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)
Ohne Ladung aussage vor Gericht möglich?

Sehr geehrte Damen und Herren,

in kürze steht eine Gerichtsverhandlung eines Freundes bevor. Sämtliche Personen welche anwesend waren wurden als Zeuge geladen, bis auch mich, obwohl meine Personalien aufgenommen wurden.

Ich würde dennoch gerne eine Aussage beim Gericht abgeben.

Meine Fragen nun:
- Kann ich ohne jegliche Voranmeldung oder Antrag eine Zeugenaussage bei dem Gericht tätigen?
- Kann ich, wenn ich als Zuschauer reingehe mich während der Verhandlung melden und meine Aussage tätigen?
- Was muss ich allgemein beachten damit ich eine Zeugenaussage tätigen kann?


Ich bitte um eine schnelle Antwort.

Mit freundlichen Grüßen


-- Editiert ausdemnorden am 10.01.2015 13:50

-- Editiert von Moderator am 10.01.2015 15:23

-- Thema wurde verschoben am 10.01.2015 15:23

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

quote:
Ich würde dennoch gerne eine Aussage beim Gericht abgeben.

Und was ist der Grund dafür, also was glauben Sie, könnten Sie damit erreichen? Was können Sie so zu dem Ereignis erzählen, das sonst keiner weiß? Offenbar halten weder der Angeklagte und sein Verteidiger, noch das Opfer und der Staatsanwalt noch der Strafrichter Ihre Aussage für gewinnbringend. Wenn das anders wäre, hätte jeder von denen Sie laden lassen können. Daran hatte aber anscheinend niemand Interesse.

Aber ja, Sie können sich natürlich mal (und zwar schon vorab) beim Amtsgericht (?) melden und angeben, dass auch Sie gerne etwas dazu beitragen würden. Dann kann der Richter (nochmals) entscheiden, ob Sie aussagen sollen oder nicht. Letztendlich ist das nämlich allein seine Entscheidung, wer während der Hauptverhandlung sprechen darf und wer nicht.

Das mit dem Hinzusetzen als Zuschauer und spontanem melden wäre meines Erachtens zwar ausnahmsweise zulässig, aber mit Sicherheit nicht gern gesehen. Im Normalfall läuft das nämlich so nicht ab, ich würde das definitiv sein lassen. Ist denn die Verhandlung überhaupt öffentlich?

Sie können sich natürlich auch ganz einfach einen Ihren angeklagten Freund wenden. Wenn der Interesse an Ihrer Aussage hat, kann er das so ja (über seinen Verteidiger) dem Gericht mitteilen, sodass Sie dann ganz ordnungsgemäß geladen werden.
Nur vorsichtshaleber möchte ich darauf hinweisen, dass vor Gericht eine ganz strenge Wahrheitspflicht gilt und sämtliche Täuschungsversuche schnell nach hinten losgehen und dann böse bestraft werden.

-- Editiert Hafenlärm am 10.01.2015 15:23

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Es geht gar nicht um Dich und das, was Du möchtest. Der Angeklagte bzw. dessen Verteidiger kann einen förmlichen Beweisantrag stellen. Dann entscheidet das Gericht. Dem Beweisantrag wird nicht stattgegeben, wenn das, was bekundet werden soll, entscheidungsunerheblich ist oder auch als wahr unterstellt wird.

wirdwerden

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""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32838 Beiträge, 17252x hilfreich)

Der Angeklagte bzw. dessen Verteidiger kann einen förmlichen Beweisantrag stellen. Nun, offenbar will das der Angeklagte gar nicht, denn sonst würde er das ja tun.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119572 Beiträge, 39744x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Das mit dem Hinzusetzen als Zuschauer und spontanem melden wäre meines Erachtens zwar ausnahmsweise zulässig, aber mit Sicherheit nicht gern gesehen. <hr size=1 noshade>

Im schlimmsten Fall wird die Strategie des Verteidigers so torpediert, das aus dem Freispruch eine Verurteilung wird.



Als erstes solltest Du mal Freund und dessen Verteidiger von Deinem Plan und dem Inhalt der Aussage unterrichten.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

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