Ohne Kassenbon keine Garantie?

3. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
michky
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 62x hilfreich)
Ohne Kassenbon keine Garantie?

Hallo Forum -
hier der Vorgang.
Anschreiben an den Hersteller:

Hallo,
im Herbst kaufte ich einen Bildschirm Medion bei Aldi. Da ich inzwischen umgezogen bin, kann ich den Beleg/Kassenbon leider nicht mehr finden! Den Originalkarton habe ich noch. Der Bildschirm ist unter Zeugen bei Aldi in HH gekauft worden.
Der Schaden ist wie folgt: erst kamen \\\"Zeilen\\\" auf dem Bild und ich konnte teilweise nur verschwommen lesen. Kurz darauf war der Bildschirm dann total schwarz, nichts ging mehr.
Können Sie mir helfen?
Die Daten:
Medion Model No: MD1998PB
PCU 785
YC: 03/09
MSN: 200 179 44 EU

Es wäre schön, wenn Sie mir kulanterweise ohne Rechnung den Schirm reparieren
könnten, da ich mir nach so kurzer Zeit keinen neuen leisten kann. Benutze
z. Zt. einen alten, geborgten Bildschirm.

Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüssen


Sehr geehrte Frau ... ,

wir können Ihnen keine Garantie geben, solange Sie keinen Beweis darbringen können das Gerät bei einem Handelspartner gekauft zu haben. Haben Sie einen Kontoauszug mit dem Betrag und dem ausgewiesenen Monitor zu Darbringung Ihres Rechtes. Was die Möglichkeit des Kaufes angeht, ist es möglich selbst
Geräte mit Garantie gebraucht bei Ebay zu ersteigern, was hieße Käufer und Verkäuferrecht.
Der Verkäufer darf demnach keine Garantieleistung weiterveräußern, sondern muß Sie weiterhin geltend machen und nicht der neue Käufer.
Wir sind also nicht verpflichtet eine Kulanz auszuführen, da es auch Geräte dieser Art gibt die nicht von Handelspartnern vertrieben wurden.

Mit freundlichen Grüßen
Medion Technologie Center


Die Frage meiner Bekannten: was ist zu tun?
Dank und Gruß von
michky



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19 Antworten
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#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Nachdem was mir bekannt ist, reicht es aus, wenn man glaubhaft machen kann, dass das Gerät entsprechend gekauft wurde.
allerdings wäre der Ansprechpartner für die Gewährleistung dann entsprechend der Aldi in HH.

-----------------
"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."

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#2
 Von 
michky
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 62x hilfreich)

Mit der Gewährleistung nach 6 Monaten ist das sone Sache, Mahnmann, schließlich muss man da Beweise liefern, dass der Schaden schon beim Kauf bestanden hat, - auch deshalb die Frage nach dem Garantieanspruch ...

Danke für Deine Antwort!
MfG
michky

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#3
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Ach so. Die 6 Monate sind schon um. Kann Aldi evtl. einen Ersatzbeleg erstellen?

-----------------
"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."

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#4
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
michky
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 62x hilfreich)

... jau jau, die sechs Monate sind um und, Powerseller, Medion will keine Garantie leisten, da der Kassenbon von Aldi fehlt, die behaupten, man hätte das Teil ja auch gebraucht bei Ebay kaufen können.

MfG
michky

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#6
 Von 
jpj61
Status:
Schüler
(246 Beiträge, 48x hilfreich)

Meiner Meinung nach gibt es ohne Kaufbeleg keine Garantie. In den meisten Läden bekommt man das sogar beim Kauf extra dazugesagt: "Zettel schön aufheben, sonsthaben Sie keinen Garantieanspruch".

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#7
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Ich hab was anderes gelesen.

-----------------
"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."

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#8
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 251x hilfreich)

Hallo!

Gewährleistung gibts auch ohne Kassenzettel. Jeder Händler muß 2 Jahre Gewährleistung geben und kann die Verbraucherrechte nicht einschränken. Insbesondere kann der Verkäufer die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten durch den Käufer nicht von der Vorlage eines Kassenzettels abhängig machen.
Jedoch muß der Käufer beweisen können, wo und wann er die Kaufsache gekauft hat. Zeugen reichen vor Gericht grundsätzlich aus.


Die Garantie wird dem Kunden dagegen freiwillig eingeräumt. Deshalb kann der Verkäufer oder der Hersteller die Geltendmachung von Garantierechten von einer Vorlage des Kssenzettels abhängig machen.

Gruß
Harry!

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#9
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
jpj61
Status:
Schüler
(246 Beiträge, 48x hilfreich)

Dafür gibt es das Zeug eben billig, billig. Man kann nicht alles haben.
Wie von Powerseller richtig erkannt, geht man dort nicht einkaufen, wenn man sich nicht an deren Bestimmungen halten will.

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#11
 Von 
michky
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 62x hilfreich)

----Dafür gibt es das Zeug eben billig, billig. Man kann nicht alles haben.
Wie von Powerseller richtig erkannt, geht man dort nicht einkaufen, wenn man sich nicht an deren Bestimmungen halten will. ----

Werter Herr, bisher waren alle Beiträge hier recht hilfreich, Ihrer nicht, - auch muss bei Ihnen Geld eine nachwachsende Spezies sein & ausserdem ging es nicht um billig kaufen & sich nicht an Bestimmungen halten, sondern um eine Rechtsfrage.
Mein Tipp an Sie: Fielmann!

Gr.
michky

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#12
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

und wenn medion 10 mal ware von ching-chong umlabeled. medion ist und bleibt der hersteller mit allen daraus resultierenden pflichten.

aber mal nachgefragt bezüglich des schreibens von aldi.

soviel ich weiss bezieht sich die gewährleistung auf das gerät und ist nicht an eine person gebunden. also müsste der gewährleistungsanspruch dann bei einer privaten veräusserung (oder auch verschenken) des gerätes auf den neuen besitzer übergehen. oder liege ich hier falsch ??

das die ansprüche nur bei der aldi -filiale in hh gelltend gemacht werden können glaube ich auch nicht. vertragspartner ist aldi als unternehem und nicht die filiale in welcher stadt auch immer.

noch eine vermutung. die meisten medion-geräte die aldi verkauft sind sonderausführungen und werden somit in der bei aldi vertriebenen ausführung auch ausschließlich so für aldi gefertigt. damit muss dieses gerät auch bei aldi gekauft worden sein, da woanders nicht erhältlich.

zum thema dann kaufe halt bei aldi nicht mehr ein.
könnt ihr ja machen, aber die müssen sich trotzdem an geltendes recht halten.

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#13
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

hmmm ???

also, medion ist medion und tevion ist tevion

und die lassen ihre sachen teilweise auf den gleichen bändern in china, pakistan oder sonstwo produzieren, wie andere auch.

wo ist der unterschied zu z.b. miele, aeg, bauknecht ??

deren produkte kommen teilweise aus den gleichen produktionsanlagen in den genannten ländern nur mit unterschiedlichen markennamen und werden dann eben unter miele, aeg, bauknecht vertrieben.

oder sportartikel. da lassen teilweise adidas, puma, nike bei chong-ching produzieren. deshalb wende ich mich im garantiefall aber nicht an chong-ching sondern adidas puma oder nike. denn diese firmen sind auch für die garantie zuständig.

und die 6 monatige gewährleistung in unserem fall gibt's bei aldi, danach bei medion oder tevion.

und michky hat den bildschirm doch bei aldi gekauft von daher verstehe ich den hinweis mit den vertriebswegen nicht.

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#15
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#16
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

"komisch wieso ist dann IBM FSC teurer wie Medion Tevion."

schom mal was vonmarketing, preispolitik etc. gehört ?

warum ist ein mercedes teurer als ein vw oder opel ?

bitte jetzt nicht weil die besser sind.

und warum ist persil teurer als das aldiwaschmittel vom gleichen hersteller ....

fragen über fragen ...

und die waren die extra für den schlussverkauf produziert werden, sind wohl noch ein bisschen was anderes.

und was hat das eigentlich jetzt genau mit der ausgangsproblematik zu tun ?

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#17
 Von 
Clothilde
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Und was lernen wir daraus?
Beim nächsten größeren Einkauf einfach mal den Kassenbon anständig aufheben ;o)

Im Übrigen war doch das Schreiben an bzw. von Medion und nicht an bzw. von Aldi oder habe ich da was falsch verstanden?
Vielleicht sollte man sich tatsächlich einmal erst an Aldi wenden?
Ich würde auch gar nicht erwähnen, dass man sich keinen neuen leisten kann, dann glauben die am Ende noch, man könne sich ebenfalls keinen Anwalt leisten haha. Vielleicht sollte man eher erwähnen, was man für Ansprüche an so ein Gerät stellt und dass man nicht erwartet hätte, dass es so schnell kaputt geht und jetzt noch nicht einmal eine kostenlose Reparatur bekommt und eher auf dieser Schiene fahren (naja so würde ich es zumindest wohl machen :o) ).

Wurde der Bildschirm denn damals bar bezahlt oder per Karte? Dann hätte man doch den Kontoauszug als Beleg? In der Preisklasse zahlt doch heut kaum noch jemand bar(?) Oder wenn du schreibst, der Bildschirm wurde unter Zeugen dort gekauft, dann latsch doch einfach mal mit diesen Zeugen zu Aldi und schilder die Situation, am besten direkt an der Kasse, wenn noch weitere Personen dabei sind, vielleicht reagieren die dann ein wenig zuvorkommender. Ein Versuch ist es doch jedenfalls wert.



-- Editiert von Clothilde am 10.03.2005 14:37:52

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#18
 Von 
michky
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 62x hilfreich)

---Wurde der Bildschirm denn damals bar bezahlt oder per Karte?---

Bei Aldi Nord kann man leider nicht mit Karte zahlen; Zeugen sind zwar da, aber die Gewährleistung von 6 Monaten ist leider um, und somit kehrt sich auch die Beweislast auf den Käufer, dass das Teil die Macke schon beim Kauf hatte. Aussichtslos.
Das einzige ist eben Garantie einzufordern ...

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
bassetleeloo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Wenn ich mich noch korrekt an meinen Rechtsunterricht erinnere ist es laut Gesetzgebung so, dass wenn Du mit einem Bekannten zusammen einkaufen warst und der bezeugen kann, dass Du dort einkaufen warst bzw. dabei war ist das ausreichend. Wäre nur interessant warst Du allein dort oder nicht?

Also daher würde ich mich an deiner Stelle auf die Hinterbeine und auf stur stellen. Kannst ihnen ja mal anbieten sehr gern bei der Verbraucherzentrale aufzuschlagen. Die werden ähnliches bestimmt bestätigen können.

-----------------
""

-- Editiert am 17.04.2010 22:54

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