Guten Tag,
ich habe vor einigen Tagen ein Schreiben von einer Inkasso-GmbH im Auftrag von Rossmann erhalten. Leider konnte eine durch Kartenzahlung mit Unterschrift verursachte Lastschrift von Ende Dezember in Höhe von 64,57€ nicht abgebucht werden, da mein Kontostand zu gering war. Bei den beiden darauffolgenden Versuchen Mitte und Ende Januar hatte ich erneut zu wenig Guthaben auf meinem Konto. Die offenen Zahlungsaufforderungen sind mir erst mit dem Erhalt des Schreibens des Inkasso-Unternehmens aufgefallen. Meine Bank hatte mich zwar per E-Mail informiert, dass online neue Dokumente vorliegen, dies habe ich allerdings übersehen.
Folgende Kosten in Summe von 148,87€ werden von mir verlangt:
Hauptforderung 64,57€
Bankrücklastschriftkosten 10,40€
Adressermittlungskosten 10,00€
Verzugsschaden der Inkasso GmbH 9,90€
Geschäftsgebühr 45,00€
Auslagen 9,00€
Nun habe ich folgende Frage:
Welche Kosten (außer der Hauptforderung) sind gerechtfertigt?
Mit freundliche Grüßen
Offene girocard-Zahlung bei Rossmann
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Ich würde die Hauptforderung + EUR 3 Rücklastschriftgebühren + EUR 3 Mahngebühren zweckgebunden direkt an Rossmann (Bankverbindung steht in dem Dokument Deiner Bank) überweisen.
Danach würde ich eine E-Mail an das Inkasso Unternehmen schicken und dort einen Nachweis für die Rücklastschriftkosten und anderen Posten (Adressermittlung) fordern. Zusätzlich würde ich der Forderung widersprechen.
Schau bitte, dass Du eine Eingangsbestätigung für die abgesandte Email erhältst.
Verzugsschaden der Inkasso GmbH 9,90 € sind Blödsinn. Der Rest ist soweit io, allerdings um welches IB geht es und wer versuchte abzusuchen?
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Ergänzung zu den Inkassokosten: CCS und Ingenico gehören zu demselben Konzern. Die durchsetzbaren Inkassokosten belaufen sich hierbei deswegen auf exakt 0,00€.
Zitat:Bankrücklastschriftkosten 10,40€
EUR 10,40 sind nicht i.o.
Rossmann wird mit seinem Zahlungsdienstleister bestimmt keinen Vertrag abgeschlossen haben, wonach Rossmann Diesem EUR 10,40 für die erste Rücklastschrift schuldet.
Die Kosten für den Hoffnungslauf sind auch nicht durchsetzbar.
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