Österreichische Lenkererhebung / Sprache

5. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
l.wargrave
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 1x hilfreich)
Österreichische Lenkererhebung / Sprache

Salü,

wie Österreich-Reisenden sicher wohlbekannt, können die Ösis nach einem Delikt ohne Fahrerfeststellung vor Ort eine Lenkererhebung an den Zulassungsbesitzer des Wagens senden. Die Nicht-Nennung des Fahrers nach Zugang der Erhebung ist dann ein eigener Tatbestand, der -zumindest in Österreich- dann sanktioniert werden kann.

Gibt es -im Rahmen der EU- eine Regelung dafür, in welcher Sprache solche Lenkererhebungen in das nicht deutschsprachige EU-Ausland zu versenden sind?
Falls also der Zulassungsbesitzer im nicht deutschsprachigen EU-Ausland wohnt und die deutschsprachige Erhebung nicht versteht, kann eine daraufhin ausgestellte Strafe im Rahmen des EU-Abkommens zur Vollstreckung von Strafen ab EUR 70,- eingetrieben werden?
Oder müssen die Ösis die Erhebung dafür zuerst in der Amtssprache des Empfängerlandes versenden?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
ichbrauchhilfe
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 14x hilfreich)

Das Schreiben muss grundsätzlich in der Landessprache verfasst sein. Sofern Sie das Schreiben nicht verstehen, stellt dies ein absolutes Vollstreckungshindernis dar. Das Bußgeld könnte demnach in Ihrem Land nicht eingetrieben werden. In diesem Zusammenhang ist wichtig, dass Sie den gesamten Schriftverkehr aufbewahren, um später bei einer etwaigen Vollstreckung nachweisen zu können, dass der gesamte Schriftverkehr auf einer anderen Sprache erfolgt ist.

So sieht es zumindest das Deutsche Gesetz!

Es könnte jedoch unter Umständen bereits bei der Wiedereinreise oder bei einer Verkehrskontrolle in dem betreffenden Land zu Problemen kommen.


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