Das sehe ich auch so: Ältere Autofahrer können und/oder wollen ihre Fahruntüchtigkeit nicht erkennen. Das ihnen dieser Umstand bei der Bewertung der Schuldfähigkeit angerechnet werden muss ist auch korrekt.
Aber wenn sie es nicht selbst erkennen muss der Gesetzgeber eben dafür sorgen. Das heißt: obligatorische Sehtests, Reaktionsgeschwindigkeitstests und wenn nötig erneute Fahrprüfungen ab einem bestimmten Alter in regelmäßigen Abständen. So machen das die Amis schon lange.
michael@neubert.com
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OLG: Wann kann man alten Autofahrern ihre Fahrfehler vorwerfen?
20. März 2001
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Frage vom 20. März 2001 | 17:30
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 5x hilfreich)
OLG: Wann kann man alten Autofahrern ihre Fahrfehler vorwerfen?
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