OLG Hamm: Wachkoma-Kind darf zu Hause bei den Eltern sterben

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Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat den Eltern eines Mindener Ehepaares das Recht zu erkannt, lebenserhaltende Maßnahmen für ihre im Wachkoma liegende Tochter einzustellen (Az. : 1 UF 78/07).

In der Kinderklinik Bethel unterlief den behandelnden Ärzten 2006 bei dem Versuch die Atmung des Kindes für ein "wackelfreies CT" anzuhalten ein Fehler: Das narkotisierte Kind erstickte beinahe, musste reanimiert werden und das Gehirn wurde ca. 10 Minuten nicht mit Sauerstoff versorgt, was zu schwersten Hinschäden führte. Das Kind lag fortan in einem Wachkoma ohne Bewusstsein (sog. apallisches Syndrom), litt unter Krämpfen und schrie dabei.

Auch die Verlegung in eine Fachklinik brachte keine Besserung, so dass die Eltern schließlich ihr Kind zu sich nach Hause holen wollten. Die Klinik schaltete das Jugendamt ein und das Amtsgericht Minden übertrug der Behörde das Sorgerecht für Jule.

Auf die Beschwerde hin entschied das OLG Hamm nun, dass die Eltern das Recht haben, diese Entscheidung für ihr Kind zu treffen und dass der Elternwille in diesem Einzelfall dem Wohl des Kindes diene.

Die Eltern holten Jule nach Hause, wo sie zwei Tage später verstarb.