Ich habe gestern bei O2 online einen DSL-Vertrag mit 140€ Preisvorteil beauftragt. Wegen eines Adresszusatzes habe ich dann mit dem Kundendienst telefoniert und kurz darauf eine Vertragsinformation per E-Mail zu meinem Auftrag erhalten, in dem dieser Preisvorteil nicht mehr abgebildet war. Nach Rücksprache mit dem Kundenservice wurde mir das Problem mündlich bestätigt und Ausbesserung versprochen.
Kurz darauf erhielt ich per E-Mail eine neue Auftragsnummer, Aktivierungsbestätigung des Anschlusses für gut zwei Wochen in der Zukunft (Auftrag 19.12.2017, geplante Aktivierung 4.1.2018) und eine Willkommensmail, in der für den neuen Auftrag der Preisvorteil entgegen der mündlichen Zusage nicht enthalten war, sowie AGB und Widerrufsbelehrung. Diesmal hat der Kundenservice versucht mir zu erklären, dass die in der Vertragsinformation aufgelisteten Punkte nicht den tatsächlichen Kosten entsprechen. Da dies direkt der Information aus dem Vorgespräch wiedersprochen hat, habe ich nochmals den Kundenservice kontaktiert. Diesmal wurde mir suggeriert, das beim Übertrag der Daten ein Fehler passiert sei, was sich allerdings angeblich nicht mehr im System ändern lässt und wieder wurde mündlich (d.h. ohne Bestätigung per E-Mail) eine Rückerstattung versprochen, sobald der Anschluß bereit sei.
Telefonisch habe ich mich darauf eingelassen, bin aber misstrauisch geworden und bin bei der Online-Recherche auf zahlreiche Fälle gestoßen, in denen von O2 Kündigungen ignoriert, Vertragsoptionen hinzugebucht und weitere unschöne Dinge passiert sind. Da es für die gesamte Kommunikation keinerlei Nachweis gibt (kein Kundensevice per E-Mail) und der Online-Zugang zum Hilfeforum und eigenen Kunden- und Vertragsdaten in Edge, Chrome und Firefox nicht möglich ist, habe ich mich entschlossen noch am selben Tag per E-Mail einen Widerruf an die Imperessum-Mail und die Kündigungs-Mail zu schicken, da mein Vertrauen in O2 nachhaltig zerstört ist. Ich plane morgen noch ein Einschreiben mit Rückschein mit selben Inhalt zu schicken, allerdings scheint O2 sowohl E-Mails als auch Einschreiben zu ignorieren (siehe http://www.finblog.de/o2-kundenservice).
Deshalb wollte ich hier fragen, wie soll ich zusätzlich zu E-Mail und Einschreiben vorgehen? Sollte ich nochmals beim Kundenservice zwecks Widerruf anrufen? Dabei kann ich ja wieder nichts nachweisen, und das Gespräch selbst mitzuschneiden ist meines Wissens verboten. Für Hinweise wäre ich sehr dankbar!
-- Editiert von PTStone am 20.12.2017 08:38
O2 Widerruf am selben Tag
20. Dezember 2017
Thema abonnieren
Frage vom 20. Dezember 2017 | 05:36
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
O2 Widerruf am selben Tag
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#1
Antwort vom 20. Dezember 2017 | 09:32
Von
Status: Lehrling (1613 Beiträge, 610x hilfreich)
ZitatSollte ich nochmals beim Kundenservice zwecks Widerruf anrufen? :
Wohl nicht ratsam, da man bereits erkannt hat:
ZitatDa es für die gesamte Kommunikation keinerlei Nachweis gibt :
Zitathabe ich mich entschlossen noch am selben Tag per E-Mail einen Widerruf an die Imperessum-Mail und die Kündigungs-Mail zu schicken :
Was für eine Kündigung, wenn man schon widerrufen hat?
ZitatDeshalb wollte ich hier fragen, wie soll ich zusätzlich zu E-Mail und Einschreiben vorgehen? :
Ist ausreichend; wenn es Probleme gibt, gibt es sie halt, aber man hat Nachweise. Gut abheften, bei einer Warenlieferung die Annahme verweigern und gut ist.
#2
Antwort vom 20. Dezember 2017 | 10:05
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo Tasti123,
Zitat:ZitatSollte ich nochmals beim Kundenservice zwecks Widerruf anrufen? :
Wohl nicht ratsam, da man bereits erkannt hat:
ZitatDa es für die gesamte Kommunikation keinerlei Nachweis gibt :
Hab zwischenzeitlich den telefonischen Kundenservice erreicht und mir wurde telefonisch die Stornierung bestätigt, aber von der angeündigten Bestätigungsmail zur Stornierung ist bisher nichts zu sehen. Werde heute Mittag dann Kündiung und Widerruf losschicken.
Zitat:
Zitathabe ich mich entschlossen noch am selben Tag per E-Mail einen Widerruf an die Imperessum-Mail und die Kündigungs-Mail zu schicken :
Was für eine Kündigung, wenn man schon widerrufen hat?
Der Hintergedanke war, dass es generell möglich ist den Vertrag (DSL M Flex) monatlich zu kündigen. Falls die Kündigung gelingt, würde ich vermutlich eher in den sauren Apfel beißen und einen Monat für nichts zahlen, da eine langwierige gerichtliche Auseinandersetzung wie sie von Andreas Kunze in einer ähnlich eindeutigen Situation (http://www.finblog.de/o2-kundenservice) mit Anwältin über Monate hinweg ausgefochten wurde, für mich sowohl zeitlich als auch finanziell problematisch wäre.
Zitat:
ZitatDeshalb wollte ich hier fragen, wie soll ich zusätzlich zu E-Mail und Einschreiben vorgehen? :
Ist ausreichend; wenn es Probleme gibt, gibt es sie halt, aber man hat Nachweise. Gut abheften, bei einer Warenlieferung die Annahme verweigern und gut ist.
Warenlieferung (Router o.ä.) ist glücklicherweise nicht Bestandteil der Bestellung, aber wenn dann die erste Abbuchung kommt, ist es halt weniger gut...
-- Editiert von PTStone am 20.12.2017 10:06
-- Editiert von PTStone am 20.12.2017 10:07
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#3
Antwort vom 20. Dezember 2017 | 11:14
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Zitat:Werde heute Mittag dann Kündiung und Widerruf losschicken.
Nein. Nicht Kündigung und Widerruf.
Du widerrufst. Punkt aus. Eine Kündigung kann nur fristgerecht (nach 2 Jahren Mindestlaufzeit) erfolgen bzw. würde dir böswillig sicher so ausgelegt. Beschränke dich darauf, einfach per Einschreiben deinen Widerruf zu bekräftigen. Fertig. Du musst einen Widerruf nicht begründen. Also tue es auch nicht :-)
Zitat:Der Hintergedanke war, dass es generell möglich ist den Vertrag (DSL M Flex) monatlich zu kündigen. Falls die Kündigung gelingt, würde ich vermutlich eher in den sauren Apfel beißen und einen Monat für nichts zahlen, da eine langwierige gerichtliche Auseinandersetzung wie sie von Andreas Kunze in einer ähnlich eindeutigen Situation (http://www.finblog.de/o2-kundenservice) mit Anwältin über Monate hinweg ausgefochten wurde, für mich sowohl zeitlich als auch finanziell problematisch wäre.
Dann fechte nichts aus. Mit dem Einschreiben hast du einen Nachweis. Den hebst du auf, wie Tasti empfohlen hat. Anwaltsbriefe u.ä. kann man konsequent ignorieren. Falls es zu einem Schufa-Eintrag kommt, geht man zu einem Anwalt, der mittels einstweiliger Verfügung eines Gerichts die Sache löschen lässt.
Kommt es zum Mahnbescheid macht man ein Kreuzchen bei "Ich widerspreche komplett" und fertig. Der Zeitaufwand insgesamt bewegt sich in einem Minuten-Bereich.
Das Einzige, wo du schauen musst ist, dass beim Wertersatz nicht zu viel abgeknöpft wird.
Zitat:Warenlieferung (Router o.ä.) ist glücklicherweise nicht Bestandteil der Bestellung, aber wenn dann die erste Abbuchung kommt, ist es halt weniger gut...
Rücklastschrift? Sollte doch einfach und schnell möglich sein.
-- Editiert von mepeisen am 20.12.2017 11:15
#4
Antwort vom 20. Dezember 2017 | 13:34
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Zitat:Werde heute Mittag dann Kündiung und Widerruf losschicken.
Nein. Nicht Kündigung und Widerruf.
Du widerrufst. Punkt aus. Eine Kündigung kann nur fristgerecht (nach 2 Jahren Mindestlaufzeit) erfolgen bzw. würde dir böswillig sicher so ausgelegt. Beschränke dich darauf, einfach per Einschreiben deinen Widerruf zu bekräftigen. Fertig. Du musst einen Widerruf nicht begründen. Also tue es auch nicht :-)
Verdammt, bin gerade von der Post zurück gekommen. Allerdings habe ich keine 2 Jahre Mindestlaufzeit, sondern mit dem DSL M Flex nur einen Monat. Boswillig kann mir dann doch höchstens diesen einen Monat auslegen, oder ?
Mein Widerruf:
Berlin, den 20.12.2017
Betreff: Widerruf meiner O2-Verträge
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit mache ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch und widerrufe fristgerecht meine Verträge vom 19.12.2017 und alle zugehörigen Leistungen.
Kundennummer: XXXXXX
Auftragsnummern: XXXXXX sowie XXXXXX
Sollten zwischenzeitlich weitere Aufträge angelegt worden sein, widerrufe ich hiermit auch diese.
Anschrift: XXXX
Telefon: XXXX
Mit dem Eingang dieses Schreibens erlischt automatisch auch die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung zum Einzug der einmaligen und monatlichen Gebühren von meinem Konto. Da ich mich für einen anderen Anbieter entschieden habe, ist eine Kontaktaufnahme Ihrerseits ist nicht notwendig und nicht erwünscht.
Bitte senden Sie eine Bestätigung der Vertragsauflösung an meine oben genannte Adresse.
Zitat:
Zitat:Der Hintergedanke war, dass es generell möglich ist den Vertrag (DSL M Flex) monatlich zu kündigen. Falls die Kündigung gelingt, würde ich vermutlich eher in den sauren Apfel beißen und einen Monat für nichts zahlen, da eine langwierige gerichtliche Auseinandersetzung wie sie von Andreas Kunze in einer ähnlich eindeutigen Situation (http://www.finblog.de/o2-kundenservice) mit Anwältin über Monate hinweg ausgefochten wurde, für mich sowohl zeitlich als auch finanziell problematisch wäre.
Dann fechte nichts aus. Mit dem Einschreiben hast du einen Nachweis. Den hebst du auf, wie Tasti empfohlen hat. Anwaltsbriefe u.ä. kann man konsequent ignorieren. Falls es zu einem Schufa-Eintrag kommt, geht man zu einem Anwalt, der mittels einstweiliger Verfügung eines Gerichts die Sache löschen lässt.
Kommt es zum Mahnbescheid macht man ein Kreuzchen bei "Ich widerspreche komplett" und fertig. Der Zeitaufwand insgesamt bewegt sich in einem Minuten-Bereich.
Das Einzige, wo du schauen musst ist, dass beim Wertersatz nicht zu viel abgeknöpft wird.
Als juristischer Laie muss ich leider fragen, was meinst du damit ?
Zitat:
Zitat:Warenlieferung (Router o.ä.) ist glücklicherweise nicht Bestandteil der Bestellung, aber wenn dann die erste Abbuchung kommt, ist es halt weniger gut...
Rücklastschrift? Sollte doch einfach und schnell möglich sein.
Hab mir das gerade durch gelesen, das sollte machbar sein. Wäre es hilfreich, die Einzugsermächtigung schriftlich zu kündigen und falls ja, wie kann ich das der Bank gegenüber beweisen ? O2 wird ja voraussichtlich den Kopf in den Sand stecken und jegliche Kommunikation verweigern, von Mahnung und Inkassobüro abgesehen.
Allerdings habe ich bei der Idee, einfach nur abzuwarten ein absolut schlechtes Gefühl, konnte schon die vergangene Nacht kein Auge zu bekommen.
#5
Antwort vom 20. Dezember 2017 | 14:21
Von
Status: Lehrling (1613 Beiträge, 610x hilfreich)
Mit dem Widerruf hat man seinen Willen mehr als deutlich gemacht; auch dass die Einzugsermächtigung erloschen ist. Abheften, entspannen.
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