Nutzungsrecht Urheberrecht Designrecht

22. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
Rambro
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)
Nutzungsrecht Urheberrecht Designrecht

Folgender Sachverhalt

Meine Frau hat vor circa acht Monaten einen Rennanzug designt und entworfen. Dieser wird von einem Verein genutzt. DerVerein hat seinen Mitgliedern seinerzeit zugesagt,dass, wenn Sponsoren gefunden werden, der Anzug nicht bezahlt werden muss. Die Sponsoren wurden gefunden. Nichtsdestotrotz musste man, um genauer zu sein die Eltern der Kinder, den Anzug bezahlen. Meine Frau als Designerin des Anzuges sagt "da ich diesen Anzug entworfen habe, liegt das Nutzungsrecht bei mir und wenn hierfür Geld genommen werden soll was vorher nicht vereinbart war, dann muss ich als Urheberin des Anzuges auch gefragt werden schließlich habe ich in diesem Fall auch das Nutzungsrecht" Ist das so richtig? Kann meine Frau in Zukunft untersagen dass dieser Anzug veröffentlicht wird zum Beispiel auf einer Facebook Seite oder einem Zeitungsartikel oder ähnlichem? Mit anderen worden wer hat das Recht an diesem Anzug auch an denen die schon getragen werden?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Rambro):
Ist das so richtig?

Nö.

Eventuell wurden die Nutzungsrechte (wie so oft in den Fällen) an den Verein übertragen, dazu müsste man wissen was genau da alles vereinbart wurde.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Rambro
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Es gibt zumindest nichts schriftliches in dieser Form. Eine Übertragung ist zumindest nicht sichtbar in irgend einer Form deutlich

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Rambro):
Meine Frau hat vor circa acht Monaten einen Rennanzug designt und entworfen.

Aus reiner Langeweile? Oder wie kam das zustande?



Zitat (von Rambro):
Eine Übertragung ist zumindest nicht sichtbar in irgend einer Form deutlich

Nun, eventuel wurden die auch einfach konkludent übertragen.

Wie kam der Entwurf zum Verein?
Ist sie Mitgleid im Verein?
Wie ist der Verein an die notwendigen Daten gekommen um den Anzug fertigen zu lassen?



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Rambro
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja sie war Mitglied im Verein.

Der Entwurf wurde ihrerseits direkt an die Firma geschickt die den Anzug hergestellt hat.

seitens des Vereinsvorstandes wurde dem Hersteller lediglich mitgeteilt dass der Anzug sowie von ihr designed gefertigt werden soll

Ich wiederhole hier noch mal meine Frage: im Verein wurde beschlossen und auch den Sponsoren kommuniziert, dass die Kosten für den Rennanzug durch ihre Sponsorengelder getragen werden. Im Nachhinein wurde dieser Beschluss verworfen und die Mitglieder mussten den Anzug selber zahlen. Diesbezüglich hat die Designerin gesagt das widerspricht nicht den Vereinbarungen.
Darauf nun die Reaktion der Designerin die sagt das entspricht nicht den vereinbarten Nutzungsbedingungen. ihr Wunsch wäre es dem Verein mit sofortiger Wirkung zu verbieten, den Rennanzug bildlich zu veröffentlichen und weiter zu nutzen und vor allem zu verkaufen.Ist das realistisch?

-- Editiert von Rambro am 22.11.2016 22:17

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Rambro):
Diesbezüglich hat die Designerin gesagt das widerspricht nicht den Vereinbarungen.

Zitat (von Rambro):
Darauf nun die Reaktion der Designerin die sagt das entspricht nicht den vereinbarten Nutzungsbedingungen.

1. Was denn nun, "widerspricht nicht" oder "entspricht nicht" ?
2. Es gab doch angeblich gar keine vereinbarten Nutzungsbedingungen?



Zitat (von Rambro):
Ist das realistisch?

Nein, ist es nicht.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Darauf nun die Reaktion der Designerin die sagt das entspricht nicht den vereinbarten Nutzungsbedingungen. ihr Wunsch wäre es dem Verein mit sofortiger Wirkung zu verbieten, den Rennanzug bildlich zu veröffentlichen und weiter zu nutzen und vor allem zu verkaufen.Ist das realistisch?

Anscheinend gibt es doch keine explizit vereinbarten Nutzungsbedingungen. Eine Vereinbarung zwischen Designerin und Verein "Nutzung nur bei kostenloser Abgabe des Anzugs an Mitglieder" scheint es ja nicht zu geben, und selbst wen es sie gegeben hätte, scheint sie nicht beweisbar zu sein.
Von daher ist das Ansinnen der Designerin nicht realistisch.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#7
 Von 
Rambro
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Also scheint es so zu sein das die Designerin an diesem Anzug keinerlei Möglichkeiten mehr hat zumindest nicht was die angeht die schon hergestellt und getragen werden. da sicherlich verstanden wird worauf ich hinaus will ...welche Möglichkeiten gibt es noch?

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Rambro):
welche Möglichkeiten gibt es noch?

Derzeit nur, daraus zu lernen und künftig klare, nachweisbare Nutzungsvereinbarungen zu treffen.



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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