Nutzungsbedingungen / Haftungsausschluss

9. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
Sch123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 8x hilfreich)
Nutzungsbedingungen / Haftungsausschluss

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich würde gerne spezielle Daten auf meiner Homepage zur Verfügung stellen. Dabei handelt es sich um Daten/Tools die ebenfalls zur Errechnung für diverse Installationen in einem Baukörper dienen. Deshalb ist es für mich wichtig, dass eine Nutzungsbedingung bzw. ein Haftungsausschluss geltend gemacht wird.

Da ich leider keinen Installationsprozess, wie es bei einer Softwareinstallation üblich ist, durchführen kann, entfällt die bekannte Opt-In Variante "Hiermit akzeptiere ich die AGB". Meine Idee ist eine ZIP Datei, die mit einem Passwort gesichert ist. Dieses Passwort kann bei mir dann per E-Mail angefordert werden. Mit dem Versenden des Passworts würde ich einen Hinweis geben, dass die Nutzung der Software nur erlaubt ist, wenn die in der ZIP Datei beliegenden Nutzungsbedingungen akzeptiert werden. Das Passwort darf nicht an Dritte weiter gegeben werden.

Würde so etwas für einen Haftungsausschluss von meiner Seite aus genügen?

Vielen Dank!

Mit freundlichem Gruß
A.Schätzle

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Da ich leider keinen Installationsprozess, wie es bei einer Softwareinstallation üblich ist, durchführen kann


Das würde dir auch nichts helfen, da erst nach dem Kauf nachgeschobene Bedingungen (die berüchtigten EULA bei Software) schlichtweg keine Wirkung entfalten; erst recht nicht, wenn man ihnen zustimmen muß, um die bereits gekaufte Sache nutzen zu können.

Zitat:
Mit dem Versenden des Passworts würde ich einen Hinweis geben, dass die Nutzung der Software nur erlaubt ist, wenn die in der ZIP Datei beliegenden Nutzungsbedingungen akzeptiert werden.


Das gleiche Problem - zu dem Zeitpunkt ist der Kaufvertrag ja schon geschlossen und damit sind weitere Bedingungen nicht einseitig diktierbar.

Das wäre so als kaufst du ein Auto und bei Schlüsselübergabe sagt dir der VK "du darfst den Motor aber nur starten, wenn du diesen zusätzlichen Nutzungsbedingungen zustimmst, die u.a. vorsehen, nicht schneller als 30 zu fahren und nur in der Zentrale in München zu tanken".

Zustimmung zu Nutzungsbedingungen regelt man so, daß der K *vor* dem Kauf diesen zustimmt - so wie bei jedem anderen Verkauf auch.

-- Editiert von JenAn am 09.07.2015 10:24

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat:
Da ich leider keinen Installationsprozess, wie es bei einer Softwareinstallation üblich ist, durchführen kann, entfällt die bekannte Opt-In Variante "Hiermit akzeptiere ich die AGB".

Der übrigens extrem anfreifbar ist.
Denn die AGB müssen vor der Übergabe des Passwortes dem Kunden zur Kenntniss gebracht werden.
Also bereits auf der Seite auf der er das Passwort anfordert.

Die Nutzungsbedingung bzw. ein Haftungsausschluss sollte man auch prüfen lassen, denn oft sind diese zu weit gefasst und bestehen dann vor Gericht nicht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sch123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für die Antwort.
Würde die Tatsache etwas ändern, dass die Software nicht verkauft wird, sondern lediglich zum Download bereit steht?

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Nein, das ändert nichts.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sch123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 8x hilfreich)

Das heißt ich muss im Endeffekt klarstellen, bevor er das Passwort für die ZIP bekommt, dass die Nutzungsbedingungen akzeptiert wurden? Oder selbst sogar vor dem Download der ZIP?

Wäre das bspw. denkbar über ein HTML Formular mit einem Opt-In beim absenden, oder ist das ebenfalls extrem angreifbar?

Habt ihr evtl. Ideen wie man sowas richtig lösen könnte?

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Das heißt ich muss im Endeffekt klarstellen, bevor er das Passwort für die ZIP bekommt, dass die Nutzungsbedingungen akzeptiert wurden? Oder selbst sogar vor dem Download der ZIP?


Nein, vor *Vertragsschluß*.

Zitat:
Wäre das bspw. denkbar über ein HTML Formular mit einem Opt-In beim absenden


Du meinst "beim Bestellen"? Nun, so werden üblicherweise AGB/Nutzungsbedingungen in einen Vertrag eingebunden.

4x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sch123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 8x hilfreich)

Wann ist der Vertragsschluss. Bereits schon beim Download, beim entzippen, oder bei Nutzung?


Wenn bereits schon beim Download, wäre ja der Download praktisch das "Bestellen" oder?

-- Editiert von Sch123 am 09.07.2015 17:27

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Wieso sollte ein Haftungsausschluss bei Freeware nicht bei der Installation gelten?

Es wird ja nichts gekauft, somit gibt es ja auch keinen Anspruch die Software zu nutzen.
Wer sie dann doch nutzt, der hat die Bedingungen die ihm gemacht werden zu akzeptieren, oder darf die Software nicht nutzen.

Bloß der Wille, die Software zu nutzen gibt doch noch kein Recht dazu.

Im Fall, dass das bei der Installation nicht gemacht werden kann (warum auch immer) kann man das auf jeden Fall vor dem Download machen.
Hier würde ich aber auf jeden Fall sicherstellen, dass es KEINEN Downloadlink gibt, der immer gültig ist, sondern nur für die jeweilige Session und dann auch nur einmal und auch nur dann, wenn die Bedingungen akzeptiert wurden.

In die Nutzungsbedingungen würde ich auch noch mit aufnehmen, dass eine Weitergabe nicht gestattet ist und auch nur eine einmalige Installation. Für jede andere Art der Nutzung muss ein neuer Download stattfinden. (Sonst behauptet einer em Ende noch, dass er ja nie die Gelegenheit hatte deinen Bedingungen zuzustimmen und sie deshalb nicht gelten).


Das Mittel der Wahl wäre aber trotzdem, dass die Bedingungen bei der Installation verpflichtend durchgelesen werden müssen und ihnen zugestimmt werden muss. Sollte sich doch hinbiegen lassen, und wenn man eine "Installation" in der Art durchführt, dass nur entpackt wird. Gibt doch genügend solcher Installationen, die zwar Dialoge haben aber nur entpacken. Müsste auch Assistenten zum Erstellen geben.

-- Editiert von 3,141592653 am 09.07.2015 17:36

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5549 Beiträge, 2499x hilfreich)

Bereits mit Start des Downloades.

Der Download verursacht ja schon Kosten (durch Traffic; sicher im Zeitalter der Flatrate kein großes Thema, aber in der Theorie schon). Daher müssen die Bedingungen bekannt sein, bevor der Download beginnt, da man sich den Download ansonsten ja schon hätte sparen können.

3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Wieso sollte ein Haftungsausschluss bei Freeware nicht bei der Installation gelten?


Ach, Entschuldigung, ich hatte das mit dem "kostenlos" irgendwie überlesen. :oops:

Dann nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil. ;-)
Es sollte aber sichergestellt werden, daß der Nutzer beweisbar den Bedingungen zugestimmt hat, daher würde ich das vor den Download packen.

Im übrigen bleibt die Frage, wie die sonstigen Nutzungsbedingungen sind. Wie stellt man sicher, daß berechtigte Nutzer die Freeware nicht weitergeben, ohne daß die Empfänger den Nutzungsbedingungen zustimmen konnten bzw. überhaupt von ihnen wußten? Dazu müßte man dann wohl die Weitergabe qua Nutzungsbedingungen untersagen.

4x Hilfreiche Antwort

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