Hallo,
darf ein Einzelunternehmer sich unter anderem eines fiktiven Namen bedienen, um z. B. in bei der E-Mail-Kommunikation bei anderen Firmen den Anschein erwecken, die Firma ist "größer" und hat mehrere Mitarbeiter?
Ist es rechtlich zulässig, wenn z.B. auf einer Bestellung oder Rechnung ein fiktiver Name steht?
Danke für jeden Beitrag.
Nutzung eines fiktiven Namen / Pseudonyms
8. Januar 2014
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Frage vom 8. Januar 2014 | 18:05
Von
Status: Beginner (82 Beiträge, 13x hilfreich)
Nutzung eines fiktiven Namen / Pseudonyms
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#1
Antwort vom 9. Januar 2014 | 10:15
Von
Status: Weiser (16474 Beiträge, 9287x hilfreich)
Das könnte wegen §5(1) Nr. 3 UWG
abmahnfähig sein.
-----------------
"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB
."
#2
Antwort vom 9. Januar 2014 | 14:49
Von
Status: Beginner (82 Beiträge, 13x hilfreich)
drkabo, vielen Dank für die Antwort.
Eine Abmahnung wegen §5(1) Nr. 3 UWG
kann ein Einzelunternehmer von einem Wettbewerber, bzw. dessen Anwalt bekommen. Die Frage ist aber auch, ob es deswegen zu Problemen bei einer Betriebsprüfung kommen kann.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 9. Januar 2014 | 22:56
Von
Status: Gelehrter (10655 Beiträge, 4201x hilfreich)
quote:
Die Frage ist aber auch, ob es deswegen zu Problemen bei einer Betriebsprüfung kommen kann.
Ja.
Grundsätzlich können Prüfer, fehlerhafte/irreführende Belege für ungültig erklären.
Was das an finanziellen Konsequenzen bedeutet, musst du dir selbst ausrechnen.
-----------------
""
-- Editiert spatenklopper am 09.01.2014 22:57
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