Nutzung eines fiktiven Namen / Pseudonyms

8. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
sparer
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 13x hilfreich)
Nutzung eines fiktiven Namen / Pseudonyms

Hallo,

darf ein Einzelunternehmer sich unter anderem eines fiktiven Namen bedienen, um z. B. in bei der E-Mail-Kommunikation bei anderen Firmen den Anschein erwecken, die Firma ist "größer" und hat mehrere Mitarbeiter?

Ist es rechtlich zulässig, wenn z.B. auf einer Bestellung oder Rechnung ein fiktiver Name steht?

Danke für jeden Beitrag.

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Gewerberecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Gewerberecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sparer
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 13x hilfreich)

drkabo, vielen Dank für die Antwort.

Eine Abmahnung wegen §5(1) Nr. 3 UWG kann ein Einzelunternehmer von einem Wettbewerber, bzw. dessen Anwalt bekommen. Die Frage ist aber auch, ob es deswegen zu Problemen bei einer Betriebsprüfung kommen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

quote:
Die Frage ist aber auch, ob es deswegen zu Problemen bei einer Betriebsprüfung kommen kann.


Ja.

Grundsätzlich können Prüfer, fehlerhafte/irreführende Belege für ungültig erklären.
Was das an finanziellen Konsequenzen bedeutet, musst du dir selbst ausrechnen.

-----------------
""

-- Editiert spatenklopper am 09.01.2014 22:57

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.051 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.