Nutz und Nießrecht

6. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
xr02099
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Nutz und Nießrecht

Hallo Foris,

folgender Fall.
Der Vater meiner Frau besitz eine Wohnung in einem Zweifamilienhaus, wo der 2. Anteil meiner Frau und mir gehört!
Nun möchte mein Schwiepa. die Wohnung eventuell aus uns umschreiben und sich das sogenante Nutz und Mießrecht eintragen lassen.

Die Wohnung ist die Einliegerwohnung in unserem Haus und kann problemlos an unser Haus integriert werden (ist alles bereits vorbereitet).

Wenn wir nun das NuN akzeptieren und die Wohnung so umgestalten, das Sie an unsere Wohnung angeschlossen ist und keine eigene Wohnung mehr ist ode rgar das Haus mit samt der Wohnung verkaufen wollen?
Was bedeutet das für uns?
Dürfen wir das ohne die Zustimmung?

Gruß
Mike

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Selbstverständlich kann der Schwiegerpapa die Wohnung auf euch umschreiben und sich ein Nutz- und Nießbrauchrecht eintragen lassen. Sobald ihr aber die beiden Wohnungen baulich miteinander verbindet, ist keine der Wohnungen mehr in sich abgeschlossen (Stichwort: Abgeschlossenheitsbescheinigung). Daher dürfte dann ein Verkauf (solange der Schwiegervater noch lebt) ausgeschlossen sein, denn die Käufer müssten dann quasi den Schwiegervater mit 'übernehmen', wenn dieser bei einem Verkauf nicht ausziehen will. Ich denke, dass ich das nicht machen würde. Ist der Hintergedanke, dass ihr den Vater pflegt, falls es einmal so weit kommen sollte und er euch deswegen die Wohnung überschreiben will? Wäre eine Pflege bzw. Zusammenleben nicht auch ohne Umbau möglich?

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"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"

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#2
 Von 
xr02099
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

die eltern meiner frau wohnen bisher noch nicht in der wohnung! und ich hoffe, das es nie von nöte ist, das sie irgend wann mal einziehen!
nur, wenn es irgend wann mal der fall sein sollte, möchte ich es selbst entscheiden, ob ich/wir jemanden pflegen oder nicht!

das mit der wohnung ist so gelaufen:
er hat uns den bauplatz "geschenkt" und die wohnung auf sich aus steuerlichen gründen geschrieben! es war nie die rede davon was jetzt ansteht!

ich selbst habe auch kein interesse daran mir heute schon beinfesseln anzulegen!

mike

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zunächst einmal stellt sich doch die Frage, welches Motiv Deinen Schwiegervater dazu bewegt, die Wohnung unter Nießbrauchvorbehalt auf Euch umzuschreiben.

Das ist schließlich mit erheblichen Kosten verbunden, denen ja auch ein positiver Effekt gegenüber stehen sollte.

Wenn Ihr zwar Eigentümer seid, der Nießbrauch aber beim Schwiegervater bleibt, dann dürft Ihr mit der Wohnung gar nichts ohne seine Zustimmung machen, außer dass Ihr außergewöhnliche Reparaturen vornehmen und bezahlen müsst.
Ein Verkauf ist theoretisch ohne sein Zustimmung möglich, wird aber wahrscheinlich daran scheitern, dass Ihr keinen Käufer für die Wohnung findet.

Das gängige Motiv für so ein Vorgehen, nämlich die Einsparung von Erbschaftsteuern, zieht natürlich nur dann, wenn überhaupt Erbschaftsteuern anfallen würden.

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