Nur Ärger mit der GEZ nach Umzug !!!

23. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
Chris-X
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 42x hilfreich)
Nur Ärger mit der GEZ nach Umzug !!!

Hallo zusammen,

meine Freundin und ich sind im Mai diesen Jahres zusammengezogen. Ich zahle seit jeher ganz normal meine GEZ-Gebühren, genauso wie sie (als sie noch alleine wohnte). Nach ihrem Umzug zu mir, erhielt sie binnen 1 Woche (nach Ummeldung, so was muß man sich mal vorstellen), Bescheid von der GEZ, daß sie doch bitte ihre neuen Geräte anmelden muß.

Ich frag mich - nebenbei gesagt manchmal - in was für einer Welt wir leben, in der die Ämter - so mir nichts dir nichts - die Adressen von Neuzugezogenen einfach so an die GEZ weitergeben. Da frag ich mich doch allen Ernstes, ob es noch so etwas wie Datenschutz gibt. Das mal als kleinen Exkurs.

Jedenfalls schrieb sie auch umgehend eine Kündigung an die GEZ. Leider nur als normalen Brief (also kein Einschreiben) und ohne einen schriftlichen Antwortbescheid von der GEZ. Wir wissen selbst, daß es ein Fehler war und darum geht es auch nicht. Worum es geht, ist die Frage, ob die GEZ überhaupt Gebühren verlangen kann, obwohl wir nachweislich seit Mai 2010 zusammen in einem Haushalt leben und ich alle Geräte bei der GEZ angemeldet habe ? Die GEZ selbst stellt sich quer und beharrt darauf, daß sie keine Kündigung erhalten hat. Als ich letzte Woche mit denen telefoniert habe, ist mir dann der Kragen geplatzt und ich habe den Sesselpupern dann am Telefon nochmals ausdrücklich klar gemacht, daß ich als Zeuge dabei war, als sie die Kündigung rausgeschickt hatte. Im Endeffekt haben sie sich drauf eingelassen und wir haben heute schriftlich die Kündigungsbestätigung von der GEZ erhalten. Allerdings nicht rückwirkend zu Mai 2010, sondern sie haben sie erst mit Ende September ausgesprochen. Nun müssen wir den Zeitraum nachbezahlen. Ist das überhaupt so rechtens (doppelte Zahlung, obwohl nur ein Haushalt) und wie können wir uns ggfs. wehren ? Wir sehen es nicht ein, die Gebühren doppelt und dreifach zu bezahlen. Kann uns ggfs. die Verbraucherzentrale weiterhelfen oder gibt es eine Stelle GEZ-Geschädigter ? ;-) Ich danke euch vielmals für Tipps, wie wir den Gebühreneintreibern das Handwerk legen können !

Grüße
Chris

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13 Antworten
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#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Rückwirkende Abmeldungen sind nicht möglich!!!

Ich glaube die Verbraucherzentrale Niedersachsen ist auf GEZ spezialisiert - einfach mal auf die dortige Internetseite gehen.

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#2
 Von 
Chris-X
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 42x hilfreich)

Das weiß ich, daß rückwirkende Abmeldungen nicht möglich sind.

Aber es kann doch auch nicht angehen, daß in einem Haushalt 2 Leute dazu verdonnert werden, Gebühren doppelt zu bezahlen und nur darum geht es bzw. um die Frage, ob bzw. was man in diesem Fall machen kann. Schließlich können wir den Umzug mit der Ummeldebestätigung auch belegen.

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

@ Chris-X

Abmeldebestätigung der GEZ + Ummeldebestätigung haben NICHTS miteinander zu tun - SORRY!

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

Folgendes kann man unter http://www.gez.de nachlesen:

quote:
hre Abmeldung ist der GEZ schriftlich, unterschrieben und begründet anzuzeigen. Diese Voraussetzungen erfüllt eine telefonische Abmeldung nicht. Benutzten Sie für Ihre Abmeldung unser Abmeldeformular. Sie erhalten das Formular bei Banken und Sparkassen oder Sie können es sich hier auch ausdrucken. Eine Abmeldung per E-Mail ist nur mit einer qualifizierten elektronischen Signatur möglich.


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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12327.09.2010 09:03:27
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 40x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Chris-X
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 42x hilfreich)

Mich erstaunt es nur, daß sie angeblich keine schriftliche Kündigung von uns erhalten haben, sie sich dafür aber auf die telefonische Kündigung eingelassen haben. Denn obwohl denen angeblich keine Kündigung vorliegt, haben sie in dem Kündigungsschreiben (was ich eben nochmal durchgelesen habe) die Kündigung auf Ende August datiert. Das Schreiben kam übrigens gestern an !

Mich regt es einfach nur auf, daß die Ämter die Adressen weitergeben und wir doppelt für einen Haushalt zahlen. Gut, wir sind in der Beweispflicht, aber den Verbrechern dort muß doch mal das Handwerk gelegt werden. Es kann doch nicht sein - und da sind wir nicht die Einzigen - daß ein Großteil der Kündigungen dort bei denen angeblich nie ankommt.

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3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

Nun ja auch die GEZ kann kulant handeln ( Wer hätte das gedacht!).
Die weitergabe von Daten, speziell von den Meldeämtern der Gemeinden und Städten ist legal und keine neue Erfindung seit es die GEZ gibt.

quote:
...Kündigungen dort bei denen angeblich nie ankommt.


Da streiten sich aber die Experten . Bei mir kamen Änderungsmeldungen
wegen Adressenwechsel immer bei denen an. Habe die nötigen Formulare benutz und mit ganz normalen Briefen verschickt. :wipp: Vieleicht sollte man sich mit der Materie Rundfunkgebühren und GEZ mal im Vorfeld ausseinandersetzen um Unklarheiten zu beseitigen. Denn schliesslich bezahlt man ja keinen unerheblichen Betrag monatlich. Stromanbieter, Mietverträge, Versicherungen... können doch auch ganz normal, wenn man sich an die Regeln hält, ohne Probleme gekündigt werden!

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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Computerladen
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 30x hilfreich)

Hallo,

so ähnlich ist es uns mit der GEZ vor einigen Jahren auch schon mal ergangen. Da die Leute von der GEZ nicht mit sich reden ließen, haben wir uns betrogen gefühlt und daraufhin den Zahlungsausgleich selbst vorgenommen. Wir haben sofort alle Geräte abgemeldet und dann solange nicht wieder angemeldet, bis der vorher zuviel bezahlte Betrag nach unserer Rechnung verbraucht war. Das ist zwar juristisch nicht korrekt und könnte als eine Art Selbstjustiz ausgelegt werden, hat uns aber für unser Selbstwertgefühl unheimlich gut getan. Auch heute noch fühle ich mich bei diesem Vorgehen moralisch und ethisch gut.

Gruß Ebi

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3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Chris-X
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 42x hilfreich)

@ Ebi:
Wir habt ihr das denn angestellt ? Denke mal, ihr habt nicht alle Geräte zum Fenster rausgeworfen, sondern habt still und heimlich weiter TV geschaut ;-) Wie habt ihr denen das weis gemacht, daß auf einmal kein Rundfunkgerät vorhanden ist ?

@ guter..rat:
Naja, ob das so rechtens ist ? Ich weiß nicht. Wo bitte steht geschrieben, daß es legal ist, daß von Amtswegen Adressen weitergegeben werden, auch wenn es "nur" die GEZ ist ? Das Thema Datenschutz wird doch in Deutschland so hoch gekocht (aktuelles Beispiel: Google Street View) und Adressen werden einfach so weitergegeben ? Das kann es doch nicht sein.

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2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Wickie1
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 86x hilfreich)

quote:
Ich weiß nicht. Wo bitte steht geschrieben, daß es legal ist, daß von Amtswegen Adressen weitergegeben werden, auch wenn es "nur" die GEZ ist ?

Ganz früher war die Datenübermittlung der Meldebehörden an die GEZ illegal. Das wurde irgendwann mal "legalisiert". Festgeschrieben ist das in den einzelnen Meldegesetzen. Beispiel Hessen, §22 MeldDÜVO

http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/10q0/page/bshesprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=t&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-MeldD%C3%9CVHE2006pP22&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint

quote:
(1) Die Meldebehörde übermittelt dem Hessischen Rundfunk oder der von ihm aufgrund des § 8 Abs. 2 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages vom 31. August 1991 (GVBl. I S. 367, 371), zuletzt geändert durch den Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 8. bis 15. Oktober 2005 (GVBl. I S. 118, 119), beauftragten Stelle zum Zwecke des Einzugs der Rundfunkgebühren nach § 8 Abs. 2 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages im Falle der Anmeldung, Abmeldung oder des Todes folgende Daten von Einwohnerinnen und Einwohnern ab dem sechzehnten Lebensjahr:
1. Familiennamen (jetziger und früherer Name mit Namensbestandteilen)
2. Vornamen
3. Tag der Geburt
4. Anschriften (gegenwärtige und frühere Anschriften, Haupt- und Nebenwohnung)
5. Tag des Ein- und Auszugs
6. Familienstand
7. Sterbetag



Die anderen Bundesländer haben entsprechend analoge Gesetze.

Eine mögliche Korrektur wäre vermutlich nur über das Bundesverfassungsgesetz möglich.

3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

Zitat:
Allerdings nicht rückwirkend zu Mai 2010, sondern sie haben sie erst mit Ende September ausgesprochen. Nun müssen wir den Zeitraum nachbezahlen. Ist das überhaupt so rechtens (doppelte Zahlung, obwohl nur ein Haushalt) und wie können wir uns ggfs. wehren ?


Natürlich:

"Ende der Gebührenpflicht
Die Gebührenpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Gerät nicht mehr zum Empfang bereitgehalten wird, jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies der GEZ oder Ihrer Landesrundfunkanstalt angezeigt worden ist. Rückwirkende Abmeldungen sind nicht möglich."

Wenn ihr zudem nicht verheiratet seid, müssen eh BEIDE GEZ bezahlen:

"Für den gemeinsamen ehelichen Haushalt ist die Anmeldung von einem Radio und einem Fernsehgerät ausreichend. Weitere Rundfunkgeräte, die von Ihnen in der Wohnung oder in ausschließlich privat genutzten Kraftfahrzeugen bereitgehalten werden, sind gebührenfrei. Dies gilt auch für neuartige Rundfunkgeräte, die vom Rundfunkteilnehmer oder seinem Ehepartner zum Empfang bereitgehalten werden."

Selbst Kinder die arbeiten oder eine Ausbildung machen, müssen im elterlichen Haushalt Gebühren zahlen:

"Für Ihr Kind bzw. Ihre Mutter besteht zusätzliche Gebührenpflicht, wenn sie Geräte in ihren Räumen zum Empfang bereithalten und ihr Einkommen den Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige übersteigt"

Also nützt der Aufstand über eine Kündigung eh nichts. Sollte denen irgendwie bekannt werden, dass ihr nicht berheiratet seit, kommt dann nochmals eine Nachzahlung auf deine Freudin zu!



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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott - so muss ich nachschlagen!"

-- Editiert am 26.09.2010 10:54

3x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12320.10.2011 11:52:26
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 398x hilfreich)

nur gut das ich nach meinem umzug keinen gez brief beantwortet habe. gibt immer nur theater....

:)

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"

Im ewigen Gedenken."

4x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

@Chris-X

quote:
Ich frag mich - nebenbei gesagt manchmal - in was für einer Welt wir leben, in der die Ämter - so mir nichts dir nichts - die Adressen von Neuzugezogenen einfach so an die GEZ weitergeben. Da frag ich mich doch allen Ernstes, ob es noch so etwas wie Datenschutz gibt. Das mal als kleinen Exkurs.

In einer Welt in der recht häufig bei Gesetzen Ausnahmen für die GEZ gemacht werden.
In allen Bundesländern gibt es entsprechende gesetzliche Formulierungen die eine Weitergabe der Meldedaten an die GEZ erlauben.

Und die GEZ bezieht die Daten nicht nur über die Meldeämter ...



quote:
daß ich als Zeuge dabei war, als sie die Kündigung rausgeschickt hatte.

Ja und? Selbst wenn der Pabst das bezeugen könnte - nutzlos...

Du brauchst keinen Versendenachweis sondern einen Zugangsnachweis.



quote:
Ist das überhaupt so rechtens (doppelte Zahlung, obwohl nur ein Haushalt)

Falls ihr nicht verheiratet seid kann sich deine Freundin gleich wieder anmelden. Jeder der bei euch im Haushalt lebt und NICHT die Kriterien der Gebührenbefreiung erfüllt ist gebührenpflichtig.
Die Haushaltsabgabe kommt erst 2013 ...



@gabimaus
quote:
Bei mir kamen Änderungsmeldungen wegen Adressenwechsel immer bei denen an. Habe die nötigen Formulare benutz und mit ganz normalen Briefen verschickt.

Logisch. War ja keine Kündigung, dein Geld fliest ja weiter ...
Da gibt es ein schwarzes Loch bei der GEZ das nahezu bedingungslos alle Kündigungen verschluckt.
Nur die erhöhung des spezifischen Briefgewichtes um das Gewicht des Einschreiben/Rückschein-Aufklebers ändert das Raum-Zeit-Kontinuum so das die Briefe tatsächlich im Gebäude ankommen



@Wickie1
Was bitte ist das Bundesverfassungsgesetz?


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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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