Notwegrecht wurde anerkannt

24. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
Teddy 3
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Notwegrecht wurde anerkannt

Habe das Problem das der Nachbar mich auf ein schriftliches Anerkenntnis des Notwegerechtes,was er ja schon mehrfach vor Zeugen mündlich von mir bekam,verklagen will,was kann ich tun ohne den Rechtsanwalt einzuschalten?Weiß jemand von einem ähnlichen Fall oder gibt es ein Gesetz was mich verpflichtet da was schriftlich zu machen ? Wäre für jede Antwort dankbar,würde gerne den Prozeß vermeiden vorallem wegen der enttstehenden Kosten alleine schon.
Gruß Teddy 3

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4 Antworten
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#1
 Von 
Salvatori
Status:
Praktikant
(944 Beiträge, 280x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>schriftliches Anerkenntnis des Notwegerechtes <hr size=1 noshade>


Zumindest das BGB gibt das nicht her; §917 BGB spricht nur von einem Anspruch auf Duldung.

§917 I S. 2 BGB sagt nur "Die Richtung des Notwegs und der Umfang des Benutzungsrechts werden erforderlichenfalls durch Urteil bestimmt. "

Das interpretiere ich so, daß hier schon ein besonderes Erfordernis gegeben sein muß, etwa daß du schon deutlich gemacht hast, daß du das Notwegerecht nicht oder nicht im gewünschten Umfang oder sonstwie unzulässig begrenzt dulden willst.

Nur ein "ich hätte das gerne" ist kein Erfordernis i.S.d. Gesetzes.

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#2
 Von 
Teddy 3
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Salvatori,es handelt sich hier um eine Fläche von 3m² wo der Nachbar über mein Grundstück fahren muß ,ich muß auch dadrüber,also rege ich mich deswegen garnicht erst auf ,weil immer daher gefahren wurde .
Bisher hatten wir ein normales ( ohne jeglichen Streit) Verhältnis,man hat sich gegrüßt und ein wenig Smalltalk gehalten,also würde ich meinen alles Bestens.
Habe dem Nachbarn gesagt das ich nix unterschreibe ,weil ich nicht möchte das mein Grundstück an Wert verliert falls ich es mal verkaufen will und das alles so bleiben kann und wird wie es ist, sogar ohne 3,50€ oder 3500 € Notwegrente im Jahr.Durch einen eventuellen Verkauf meinerseits könnte mein Käufer ja nicht damit einverstanden sein ,das er daher fährt ,und ich guck dann in die Röhre.
Ich weiß das dieses Anerkenntnis zwar nirgendwo (Grundbuch)eingetragen werden würde,aber warum sollte ich mein Grundstück abwerten und dem Nachbarn seins aufwerten so dumm bin ich nun doch nicht.Er meinte zuletzt er will eine Rechtssicherheit von mir.Wenn die Angelegenheit vor Gericht geht,womit ich mittlerweile rechne, und das Gericht Ihm Recht gibt,dann würde er begünstigt und ich benachteiligt werden.Das kann ja wohl nicht sein das ich alles zu Dulden habe.Und wenn er dann noch gewinnt habe ich die ganze Kosten an der Backe oder wie geht das.Obwohl ich von Anfang an gesagt und auch gemeint habe das alles bleiben kann wie es ist.


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#3
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 833x hilfreich)

MUSS der Nachbar tatsächlich über das Grundstück fahren, weil es gar nicht anders geht? Oder ist es ganz einfach nur bequemer? Im ersten Fall wäre das Notwegerecht unabwendbar - und die Wertminderung des Grundstück ohnehin gegeben. Auch ein neuer Eigentümer könnte sich nicht gegen ein Notwegerecht wehren. Wenn es allerdings so ist, dass durch das Wegerecht nur die Zufahrt erleichtert wird, dann gibt es keinen Anspruch auf ein Notwegerecht und damit keinerlei Anspruch des Nachbarn.

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-- Editiert am 25.05.2010 10:25

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#4
 Von 
Teddy 3
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo cobold64,es gibt keinen anderen Weg und das Notwegrecht greift zu Recht,daß ist mir klar.
Aber sollte einem Käufer meines Grundstückes das missfallen ,das der Nachbar daher fährt oder es würde irgendwann mal eine andere Rechtssprechung geben, was ich nicht glaube,wonach das Fahren untersagt werden kann ,dann hätte der Nachbar bei einem etwaigen Verkauf Einbußen wegen nicht geregelter Zufahrt.Tut mir zwar leid für Ihn,aber wie vorab geschrieben warum soll ich Ihn begünstigen und mich benachteiligen.Er hat im übrigen das Haus vor ca. 6 Jahren geerbt und wir hatten bis dato ein normales Verhältnis.(Kein Streit,Ärger etc,).Habe natürlich selbst mittlerweile viel im Internet recherchiert,aber bin wirklich unsicher geworden ob die Verpflichtung durch Rechtssicherheit schaffen meinerseits besteht.

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