In einem im Dezember 2015 geschlossenen Notarvertrag in dem 50% einer GmbH an einem Mitgesellschafter veräußert wurden, wurde ein Wettbewerbsverbot vom Verkäufer verlangt. Dieser ist in der Kaufpreissumme enthalten.
Die GmbH wurde dann zu 100% an jemand anderem verkauft. In diesem Zuge wurde vereinbart (ohne Notar), dass wenn alle Bürgschaften beglichen werden (die ich noch hatte) die Kaufpreissumme hinfällig ist und der Notarvertrag damit auch keine Gültigkeit mehr hat.
Habe ich nun weiter dieses Wettbewerbsverbot wenn es unter Umständen beim Verkauf der GmbH mit veräußert wurde? Denn in diesem Fall hätte ich nicht nur 0€ für das Studio erhalten sondern nun auch noch ein Wettbewerbsverbot.
Notarvertrag/Wettbewerbsverbot Aufhebung
16. September 2016
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Frage vom 16. September 2016 | 18:38
Von
Status: Beginner (133 Beiträge, 13x hilfreich)
Notarvertrag/Wettbewerbsverbot Aufhebung
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#1
Antwort vom 19. September 2016 | 11:02
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1813x hilfreich)
Zitat:Die GmbH wurde dann zu 100% an jemand anderem verkauft. In diesem Zuge wurde vereinbart (ohne Notar), dass wenn alle Bürgschaften beglichen werden (die ich noch hatte) die Kaufpreissumme hinfällig ist und der Notarvertrag damit auch keine Gültigkeit mehr hat.
Das ist hinreichend unklar. Mach doch mal bitte mit A, B (Gesellschafter) und C (der "jemand anders") klar, wer was an wen verkauft und welchen Vertrag mit wem geschlossen hat.
Wenn A und B einen Notarvertrag schließen, kann keiner von denen mit C vereinbaren, daß dieser hinfällig ist. Oder haben das A und B vereinbart? Wenn ja, dann dürfte auch das Wettbewerbsverbot hinfällig sein, wenn dieses zumindest implizit im Kaufvertrag enthalten war.
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