Notarkosten bei Hausverkauf

9. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
Speedy007
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Notarkosten bei Hausverkauf

Hallo,

ich verkaufe derzeit ein Haus zum Preis von 285.000€ und lasse eine Grundschuld von 140.000€ in diesem Zuge löschen.

Der Notar berechnet die Gebühren zum löschen der Grundschuld nach der Höhe des Kaufpreises des Hauses, nicht nach der Höhe der Grundschuld.
Ist dies richtig?
Der Notar wird bis auf die Löschung der Grundschuld vom Käufer bezahlt.

MfG

Speedy

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Nein es berechnet sich nach der Höhe der Grundschuld und die Gebühren setzen sich aus 3 Faktoren zusammen.
1. Erstellung der Löschungsbewilligung (Erstellung durch die Bank und Notarkosten für die Beurkundung durch Banknotar) ~125 Euro
2. Löschungsantrag, Einreichung beim Grundbuchamt und Überwachung durch deinen Notar ~100 Euro
3. Gebühren vom Grundbuchamt ~170 Euro

Kosten sind geschätzt und unverbindlich ;-)
VG

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1593 Beiträge, 976x hilfreich)

Na ja, bei einer Löschung im Zuge eines Verkaufs entsteht eine Vollzugsgebühr Nr. 22110 KV GNotKG nach dem Wert des Kaufpreises für die Einholung der Löschungsbewilligung, also für das Schreiben des Notars, der den Kaufvertrag beurkundet hat, an die zu löschende Bank. Hat der Kaufvertragsnotar dir diese Gebühr berechnet, ist sie vermutlich berechtigt.
Meistens muss zum Verkauf auch eine Vorkaufsrechtsverzichtsbescheinigung der Stadt vom Notar angefordert werden, das löst ebenfalls die Vollzugsgebühr in Höhe von 50 EUR aus, die aber regelmäßig vom Käufer zu zahlen sind. Diese 50 EUR müssten bei deiner Gebühr abgezogen werden, da die Vollzugsgebühr insgesamt nur einmal entsteht.

2x Hilfreiche Antwort

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