Hallo zusammen,
ich habe mit meinem Ehepartner eine gegenseitige Vollmacht und Patientenverfügung beim Notar erstellen lassen.
Nun wundere ich mich, warum der Notar eine separate Patientenverfügung erstellt hat und diese natürlich auch mit 60 Euro pro Ehepaar berechnet hat.
Auf dieser [link=https://www.notargebuehren.com/vorsorgevollmacht-generalvollmacht/ ]Seite[/link] habe ich folgendes gefunden:
Zitat:
Eine Vorsorgevollmacht, die mit einer Patientenverfügung gekoppelt sein kann (empfohlen), kostet bei notarieller Beglaubigung bundesweit einheitliche Gebühren entsprechend des Vermögens des Bevollmächtigers. Eine enthaltene Patientenverfügung wird in der Regel kostenlos zusammen mit der Vorsorgevollmacht beglaubigt, allein kostet sie 60 Euro
Daraufhin habe ich den Notar angesprochen, ob das nicht sinnvoller wäre.
Die Antwort war nur sehr pampig, er hält separat Patientenverfügungen für sinnvoller. Und wenn es mir nicht passt kann er die Akten gern dem Landgericht zustellen und dann sollen die entscheiden.
So nun meine Frage, ist eine Patientenverfügungen normalerweise kostenlos oder macht jeder Notar eine separate Patientenverfügung?