Notarielle Urkunde zur Erbausschlagung per Einschreiben verschickt, aber Einschreiben ist verloren

7. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
M.Kramer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Notarielle Urkunde zur Erbausschlagung per Einschreiben verschickt, aber Einschreiben ist verloren

Hallo Rechtler,

folgender Fall:
Mein Vater ist vor 6 Wochen verstorben. Ich hatte über 20 Jahre keinen Kontakt. Vom Todesfall erfuhr ich durch eine meiner Schwestern.

Da er stark verschuldet war, beschlossen wir alle, das Erbe auszuschlagen.
Ich lebe gut 600 km von seinem Wohnort entfernt und wollte deshalb per Notar das Erbe ausschlagen.
Leider hat meine Schwester die dafür benötigte Sterbeurkunde erst gut 4 Wochen nach seinem Tod auf den Weg gebracht. Demzufolge war der Notartermin schon recht knapp am Termin für die Verstreichung einer 6-Wochen-Frist.

Dennoch erhielt ich die Urkunde für mich und auch für meine Kinder und schickte sie auf Anraten des Notares sofort per Einschreiben mit Rückantwort los. Ich hatte bis zum Ablauf der 6 Wochen noch 6 Tage Zeit..

Leider ist das Einschreiben nicht angekommen... laut Post ist es wohl sogar verloren, denn in der Sendungsverfolgung steht nur, dass es eingeliefert wurde.. kein weiterer Punkt im Sendungsverlauf.

Die 6-Wochen-Frist ist nun abgelaufen.

Meine Schwestern waren beim örtlichen Nachlassgericht, schlugen das Erbe aus und haben auch angegeben, dass ich weiter weg wohne und ebenfals ausschlagen will... demzufolge kann ich nicht mal sagen, dass ich vom Tod erst später erfahren habe.

Welche Möglichkeiten habe ich jetzt noch? ich möchte natürlich kein so hoch verschuldetes Erbe annehmen, auch nicht im Rahmen meiner Kinder.. ich bin richtig verzweifelt..

Der Notar fragte mich, ob ich vom Nachlassgericht verständigt worden bin. Das bin ich nicht. Müsste ich das werden? Mein Vater hat keine Angehörigen ausser uns drei Kinder. Keine Frau, niemanden. Damit würde das Erbe doch automatisch auf uns fallen - oder muss ich wirklich benachrichtigt werden, dass ich möglicherweise Erbe bin? Es gab bzw gibt kein Testament





-- Editiert von M.Kramer am 07.11.2017 22:45

-- Editiert von M.Kramer am 07.11.2017 22:49

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Die Sendungsverfolgung hängt manchmal hinterher und ein Rückschein wird auch nicht mit Priorität befördert. Wurde schon ein Nachforschungsauftrag gestellt?

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
M.Kramer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

ja, heute...

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
so475670-44
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 196x hilfreich)

Selbst wenn die Ausschlagung nicht fristgemäß beim Nachlassgericht eingegangen sein sollte, bleibt noch die Möglichkeit einer Nachlassinsolvenz und ggfls. der Dürftigkeitseinrede. Daher sollte man auf keinen Fall irgendwelche Forderungen von Nachlassgläubigern anerkennen oder begleichen!

Also ruhig bleiben, vielleicht ist die Urkunde ja doch noch fristgerecht angekommen.

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.349 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen