Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe ein paar Fragen und hoffe auf ein paar hilfreiche Antworten.
Im März letzten Jahres wurde mein Mobiltelefon von der Polizei beschlagnahmt, weil ich eine Anzeige wegen Nötigung bekommen habe. Ich habe einer Bekannten aus dem Internet über WhatsApp damit gedroht, Ihre Nummer weiterzugeben, wenn Sie mir keine erotischen Bilder schickt. Das Mobiltelefon bekam ich ein paar Monate später wieder und habe es , da ich mir bereits ein neues gekauft hatte, über ein Kleinanzeigenportal verkauft.
Im November suchte mich der gleiche Polizeibeamte wieder auf und zeigte mir einen neuen Beschluss, dass er das gleiche Handy wieder brauch, da bei der Untersuchung und Auswertung weitere Fälle ermittelt worden. Er nahm dann mein neues Mobiltelefon mit neuer Nummer auch mit. Jetzt erhielt ich eine Vorladung und mir wurde mitgeteilt das mittlerweile "5 Bände " vorliegen , Nötigung und Erpressung ( Einmal forderte ich von einem Geschädigten einen Geschenkgutschein). Der Polizist riet mir einen Anwalt zu suchen und keine Aussage zu machen. Er schrieb mir gleich das Aktenzeichen auf, damit der Anwalt direkt bei der Staatsanwaltschaft Akteneinsicht beantragen kann. Das habe ich dann ich auch so getan und bin nun auf der Suche.
Ich bin 34, verdiene ca. 1200-1400 Euro Netto und habe einen festen Job. Wohne alleine. Vorbestraft bin ich nicht. Mit welchem Strafmaß müsste ich wohl rechnen ? Und welche Anwaltskosten könnte ich ungefähr erwarten?
Danke für Die Auskunft.
Nötigung/Erpressung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Strafe kann man nur "orakeln". Wahrscheinlich wird es bei einer Geldstrafe bleiben. Ob die noch vor der "Führungszeugnis-Grenze" (90 Tagessätze) zum stehen kommt, ist fraglich aber möglich. Der Tagessatz beim angegebenen Einkommen wäre idR. 40,00 €. Bei angenommenen 100 Tagessätzen Strafe also = 4.000 €.
Anwaltskosten kommen darauf an, ob es zur Hauptverhandlung kommt, oder ob es im Strafbefehlsverfahren erledigt wird. Ist auch etwas Verhandlungssache. Billiger als für die RVG-Mittelgebühr wird es keiner machen. Mit Hauptverhandlung (bei 1 Verhandlungstag) wären das rd. 980,00 €. Beim Strafbefehlsverfahren (ohne das Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt wird) rd. 650,00. Das sind -realistisch betrachtet- wie gesagt die absoluten Minmalwerte.
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