Nötigung und evtl. gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr mit RTW

21. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
Manfred124
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Nötigung und evtl. gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr mit RTW

Hallo :) und zwar bin ich zu einer Vorladung bei der Polizei geladen worden wegen : u.a Nötigung
Daraufhin habe ich beim zuständigen beamten angerufen und mich informiert was der Grund sei...

Darauf hin berichtet er folgendes:

Sie sollen bei einem Überholvorgang ( Kein Überholverbot ) einen entgegenkommenden RTW (Kein Blaulicht oder Sirene) behindert und genötigt haben. Der RTW Fahrer musste stark abbremsen .... Dieses Fehlverhalten wurde durch die Kamera festgehalten und liegt uns vor . Desweiteren steht der Vorwurf des Gefährlichen eingriff in den Straßenverkehr im Raum... in Prüfung

Ich kann mich an diese Situation nicht erinnern...
Und selbst wenn ist der Straftat bestand überhaupt erfüllt?
Welche Konsequenzen drohen mir?
Gibt es eine reale Chance aus der Sache raus zu komme bzw zu mildern?

Ich danke euch schon mal im Vorraus

Liebe Grüße Frank

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9318x hilfreich)

Zitat:
Und selbst wenn ist der Straftat bestand überhaupt erfüllt?

Ein "Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" (§315b StGB ) wohl nicht, aber eine "Straßenverkehrsgefährdung" (§315c StGB ) möglicherweise schon - wenn sich der Vorfall so ereignet hat, wie der Polizist am Telefon erzählt hat.

Zitat:
Welche Konsequenzen drohen mir?

Drohen: Absichtliche Gefährdung: Bis zu 5 Jahre Haft oder Geldstrafe; fahrlässige Gefährdung: Bis zu 2 Jahre Haft oder Geldstrafe.
Was realistisch kommt, ist natürlich viel weniger. Sollte es tatsächlich zu einer Verurteilung wegen Nötigung und Straßenverkehrsgefährdung kommen, kann man sich 1 bis 1,5 Nettomonatslöhne als Geldstrafe einrichten. Plus einige Monate ohne Führerschein.

Zitat:
Gibt es eine reale Chance aus der Sache raus zu komme bzw zu mildern?

Klar. Aber dazu müsste man wissen, was genau auf dem Video zu sehen ist und was der RTW-Fahrer und sein Beifahrer ausgesagt haben. RTW sind ja üblicherweise mit 2 Personen besetzt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Manfred124
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort

Also mit dem einem oder 1,5 fachen netto Monatsgehalt das geht bei mir eh nicht , da ich in einer Umschulung bin

Zudem noch auf den Führerschein angewiesen...
Was mich soo sauer macht ist das so Überholmanöver tag täglich passieren selbst ich werde opfer, und keiner geht zu den chukkos und macht anzeige... Ich betrachte den ganzen Sachverhalt nicht als nötigung oder eingriff in den Straßenverkehr weil es passiert jedem mal das man in so einer situation kommt! Auch RTW Fahrern , und da geht auch kein Bürger zur Polizei

Naja ich gib die sache dann zum Anwalt , zum glück RS versichert :)

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
Also mit dem einem oder 1,5 fachen netto Monatsgehalt das geht bei mir eh nicht , da ich in einer Umschulung bin


Anders formuliert: Das 1,5-fache Deines monatlichen Einkommens Von irgendetwas musst Du ja leben. Wenn Du auf ALG II-Niveau lebst, dann kannst Du ggf. mit 500€ zzgl. Prozess- und Anwaltskosten davon kommen

Zitat:
Zudem noch auf den Führerschein angewiesen...


Das ist nicht relevant.

Zitat:
Ich betrachte den ganzen Sachverhalt nicht als nötigung oder eingriff in den Straßenverkehr weil es passiert jedem mal das man in so einer situation kommt!


Ich dachte, dass Du Dich an die Situation nicht erinnern kannst.

Zitat:
zum glück RS versichert


Frag erst einmal nach, ob die die Kosten übernimmt. Es geht schließlich um eine Straftat.

Zitat:
Gibt es eine reale Chance aus der Sache raus zu komme bzw zu mildern?


Klar, kommt auf die genauen Umstände und die Beweislage an. Das könnte auch als Ordnungswidrigkeit (Überholen mit Gefährdung des Gegenverkehrs) gewertet werden. Das gibt dann nach BKat 19.1.1 ein Bußgeld von 250€ und ein Fahrverbot von 1 Monat.

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#4
 Von 
calimero2010
Status:
Schüler
(486 Beiträge, 316x hilfreich)

Es passiert jedem Mal, dass er so überholt, dass der Gegenverkehr in einem so unauffälligem Auto wie einem RTW eine Vollbremsung hinlegen muss? aha... warum das selten angezeigt wird ist klar: Aussage gegen Aussage.

Ein RTW-Fahrer mit Kamera am Auto hat das Problem nicht. Das er solche Aktionen zur Anzeige bringt kann ich durchaus verstehen. Hast du dir schon mal überlegt, dass er normalerweise derjenige ist, der die Leute, die nach solchen Überholmanövern aus dem Auto geschnitten werden versorgen darf? Das bei solche Unfällen häufig Personen aus dem Auto, dass nirgends hin konnte, weil ihnen einer, der meint es 10 Sekunden eiliger als alle anderen zu haben, entgegenkommt, schwer verletzt oder zu tode kommen?

Du sagst doch selbst, dass du dich nicht an diese Situation erinnern kannst. Also kannst du doch auch gar nicht beurteilen, wie knapp die Situation wirklich war, oder? Wenn du nicht der Fahrer warst ist doch alles gut. Was ich sehr merkwürdig finde ist, dass du dich hier darüber beschwerst, dass Anzeige erstattet wurde, ohne zu wissen was wirklich passiert ist. Findest du nicht, dass der richtige Weg wäre herauszufinden was wirklich war und ob du es wirklich warst und dann zu überlegen, ob der Fehler bei dir lag? Andersrum macht es wenig Sinn.

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Wenn Du auf ALG II-Niveau lebst, dann kannst Du ggf. mit 500€ zzgl. Prozess- und Anwaltskosten davon kommen Eher nicht - wenn ich die 45 Tagessätze mal als realistisch annehme, sind das dann eher so 900 Euro: 20 Euro pro TS sind durchaus üblich bei Alg-2-Empfängern. Und Anwaltskosten wird er eher nicht haben - hat man kein Geld, vertritt einen kein Anwalt (jedenfalls nicht im Strafrecht, wo es keine Prozeßkostenhilfe gibt). Und die RSV zahlt ohnehin nicht...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
Manfred124
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Laut LVM zahlen die die kosten, wenn es zur Verurteilung kommt und es ergeht ein urteil "Unter Vorsatz " dann muss ich die kosten erstatten

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Es gibt keine fahrlässige Nötigung - das ist ein Vorsatzdelikt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Manfred124
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry habe mich verschrieben, meinte vorsätzliche Nötigung bzw Gefährdung... Wenn das nicht als Urteil ergeht zahlt meine Rs... Habe die Sache zum Anwalt gegeben und freitag einen Termin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Kein Grund zur Entschuldigung - ich wollte nur darauf hinweisen, daß eine Verurteilung wegen Nötigung automatisch die Feststellung von Vorsatz bedeutet. Verkehrsgefährdung hingegen gibt es auch in fahrlässiger Begehungsweise - da wird die Versicherung sich ggf. das Urteil angucken, ob da nun Vorsatz oder Fahrlässigkeit festgestellt wurde.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#10
 Von 
Manfred124
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Also sollte ich das ganze besser ohne Anwalt bestreiten? Nach deiner Aussage sehe ich da eig keine Chance das die Versicherung Fall übernimmt :(

Und was wäre wenn wa gar nicht erst zur Verhandlung kommt? Zahlt dann die Rs?

-- Editiert von Frank124 am 24.09.2016 16:41

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zunächst einmal lautet der Vorwurf auf Nötigung und Straßenverkehrsgefährdung. Die Abgrenzung zum Überholen mit Gefährdung ist juristisch nicht ganz einfach. Der Nachweis von Vorsatz ist in so einem Fall ebenfalls nicht ganz einfach.

Ohne Anwalt sollte man das auf keinen Fall machen, weil man sich sonst schnell um Kopf und Kragen redet. Es gilt der Spruch: Alles was sie sagen kann gegen sie verwendet werden.

Mit Anwalt gehe ich zwar davon aus, dass es trotzdem zu einer empfindlichen Strafe kommt, dass es dann allerdings bei Fahrlässigkeit bleibt und somit die RS-Versicherung zahlt.

Zitat:
20 Euro pro TS sind durchaus üblich bei Alg-2-Empfängern.


Wo denn? Üblich sind nach meiner Kenntnis 10-15€.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Frank124):
Ich kann mich an diese Situation nicht erinnern...


Ist mittlerweile die Erleuchtung eingetreten, oder weshalb macht man sich jetzt Gedanken über das Strafmaß?
Bevor ich zum Anwalt renne, die RSV und mich selbst ******** mache, würde ich doch erstmal den Tatbestand an sich überprüfen.

Zitat:
Dieses Fehlverhalten wurde durch die Kamera festgehalten und liegt uns vor


Entweder man geht zur Polizei und fragt ob man das mal sehen dürfte, oder beauftragt den Anwalt erstmal NUR mit Akteneinsicht.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Also sollte ich das ganze besser ohne Anwalt bestreiten? Das habe ich ja nirgends geschrieben - ein Anwalt kann hier durchaus nützlich sein. Daß es keine Verurteilung wegen Nötigung gibt, kann Ihnen natürlich trotzdem keiner garantieren, zumal Sie den Sachverhalt ja nicht mal selber kennen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#14
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Ich würde hier auch zu einem Anwalt raten und nichts sagen, bevor dieser nicht Akteneinsicht genommen hat.

Aber eine ganz andere Frage: Hat ein RTW immer eine Dashcam? Und wenn ja, darf sie auch benutzt werden, wenn er nicht mit Sonderrechten unterwegs ist?

Gruß

Shihaya

Signatur:

Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage, und nicht für das, was ihr versteht.

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#15
 Von 
Manfred124
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist echt ne gute Frage... Vilt kann ein Fachmann hier Licht ins dunkle bringen :)

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Frank124):
Vilt kann ein Fachmann hier Licht ins dunkle bringen
Achmännder und -frauen findet man in der Nachbarschaft

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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