Nötigung und Folgen

15. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12315.07.2017 21:13:35
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nötigung und Folgen

Hallo miteinander,
ich studiere nicht Jura und habe eigentlich damit nichts zu tun. Ich habe von einer ehemals guten Freundin eine Anzeige wegen Nötigung aufgedrückt bekommen. Das nehme ich hin und die Strafe habe ich schon abgearbeitet. Mit der Polizei war es eigentlich dann davor schon so abgemacht, dass sie in "nächster Zeit" nicht in mein Haus kommen soll (meine Schwester ist eine gute Freundin von ihr und macht eigentlich recht viel mit ihr zusammen).
Sie hat das auch akzeptiert und hat sich eigentlich nicht blicken lassen.
Aber erst letztens ist sie doch in unser Haus gekommen und ich hab sie gebeten, das Haus wieder zu verlassen. Sie wollte das erst nicht machen, erst nach Anweisung meiner Mutter.
Das Problem, das ich habe, ist eben: es war abgemacht dass sie nicht kommt. Sie hat in dieser Zeit behauptet, dass sie Angst vor mir hat und hat mich angezeigt. Dann kann ich doch nicht einfach ein paar Monate später in unser Haus spazieren, als wäre es normal, oder? Soll ich das der Polizei mitteilen?

Viele Grüße und vielen Dank für hilfreiche Antworten.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Man kann "mit der Polizei nicht abmachen, dass irgendwer kommt oder nicht kommt". Entweder der Dame wurde Hausverbot erteilt oder nicht. Das kann der Hausrechtinhaber (Mieter/Besitzer der Wohnung) oder dessen Beauftragter. Problematisch wird es wenn 2 gleichberechtigte Hausrechtinhaber (oder deren Vertreter) verschiedene Meinungen dazu haben (Du und -offenbar- Deine Schwester). Wenn ich die Rechtsprechung dazu richtig im Kopf habe, muss der "der schon länger dort lebt, äähhh nein Moment, der der die Dame nicht im Haus haben will, die Anwesenheit dulden, wenn sie nicht völlig unzumutbar für ihn ist. Wenn die Dame also auf Einladung Deiner Schwester da war, ist da rechtlich erst mal nichts zu machen, v.a. liegt keine Straftat vor.

Zitat:
Dann kann ich doch nicht einfach ein paar Monate später in unser Haus spazieren, als wäre es normal, oder?


Doch, wenn Sie keine Hausverbot erteilt bekommen hat und auf Einladung Deiner Schwester da war, kann sie das.

Zitat:
Soll ich das der Polizei mitteilen?


Zwecklos. Es liegt keine Straftat vor.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von KMtmm):
Mit der Polizei war es eigentlich dann davor schon so abgemacht, dass sie in "nächster Zeit" nicht in mein Haus kommen soll

Vermutlich ein zeitlich beschränktes Betretungs-/Aufenthaltsverbot?
Oder eine freiwillige Zusage, das sie das Haus erstmal meiden wird.
Müsste man mal herausfinden.
Denn letzteres muss sie nicht wirklich beachten.



Zitat (von KMtmm):
Aber erst letztens ist sie doch in unser Haus gekommen

Vermutlich weil das "nächster Zeit" abgelaufen war.



Zitat (von KMtmm):
Das Problem, das ich habe, ist eben: es war abgemacht dass sie nicht kommt.

Nein, es war "abgemacht" dass sie in "nächster Zeit" nicht in das Haus kommen soll.



Will man Sie länger fernhalten, muss man andere Maßnahmen ergreifen.

Dazu sollte dann der Eigentümer des Hauses ein Hausverbot aussprechen (sofern es kein Mehrfamilienhaus ist)



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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