Nötigung , Beleidigung , kontaktverbot ?

22. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb466356-35
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nötigung , Beleidigung , kontaktverbot ?

Vor wenigen Wochen haben mein exfreund und ich uns getrennt . Seitdem versuche ich natürlich durch Gespräche die Sache zu verarbeiten, da die Beziehung aufgrund von aggressivem Verhalten, Fremdgehen und chronischer Eifersucht nicht gerade einfach war.
Nun droht und beleidigt mein ex freund mich in regelmäßigen Abständen über SMS und whats app , immer wenn ich meine , dass die Blockierung über soziale Netzwerke und das Handy nun genug und nicht mehr nötig sei .

Er droht mir mit "Konsequenzen" welcher Art sagt er nicht, wenn ich nicht damit aufhören würde , mit anderen über unsere Beziehung zu reden, er würde ja alles rausfinden . Er bezeichnet das Ganze als rufmord.
Die Beleidigungen und Nachrichten mit der "Drohung" von Konsequenzen belasten mich psychisch sehr.

Welche erfolgschancen habe ich mit einem kontaktverbot oder einer Anzeige wegen Nötigung ? Und wie bin ich gegebenenfalls vor einer Gegenanzeige wegen angeblichem "rudmord" geschützt?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119648 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von fb466356-35):
immer wenn ich meine , dass die Blockierung über soziale Netzwerke und das Handy nun genug und nicht mehr nötig sei .

Arbeite etwas an Deiner Lernfähigkeit ...



Zitat (von fb466356-35):
Nun droht und beleidigt mein ex freund mich

Und das macht er wie genau?



Zitat (von fb466356-35):
Er droht mir mit "Konsequenzen"

Ist in der Regel keine strafrechlich relevante Drohung. Je nach Kontext kann das anders sein.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von fb466356-35):
Nun droht und beleidigt mein ex freund mich in regelmäßigen Abständen über SMS und whats app , immer wenn ich meine , dass die Blockierung über soziale Netzwerke und das Handy nun genug und nicht mehr nötig sei .


Ist anscheinend dauerhaft nötig.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Gehen Sie zu einem Anwalt und erwirken Sie ein Kontaktverbot. Strafrechtlich scheint bisher nichts zu holen zu sein, wenn das mit den "Konsequenzen" nicht näher ausgeführt wird. Ausserdem wird er sich wahrscheinlich darauf berufen, dass die begehrte Unterlassung seinerseits nicht rechtswidrig ist.

Rufmord (bzw. üble Nachrede/Verleumdung) liegt nicht vor, wenn Sie nur Dinge über ihn verbreiten, die belegbar der Wahrheit entsprechen. Ausserdem müßte er ja auch erst mal davon erfahren... Insofern sollten Sie halt überlegen, mit wem Sie über ihn reden.

1x Hilfreiche Antwort

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