Nötigung, Aussage gegen aussage

27. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
ceniari
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Nötigung, Aussage gegen aussage

Hallo,

Ich hab mal eine frage, sie ist eher allgemein. Also mir wird vorgeworfen jemanden im Straßenverkehr genötigt und mittels Mittelfinger beleidigt zu haben.

Ich habe das wirklich nicht getan. Der andere War allein, ich War allein. Nun steht Aussage gegen Aussage, ich habe bei der Polizei ausgesagt und selbstverständlich auch die Wahrheit gesagt. Ja iCh War ungefähr zur angegeben Zeit auf dieser Straße unterwegs, es ist mein täglicher Arbeitsweg, ich fahre dort jeden tag ungefähr zu der zeit. Ich habe den Vorwurf aber abgestritten, da es wirklich nicht passiert ist.

Meine Frage ist nun (ich bin weder vorbestraft noch wurde ich bisher in meinem leben geblitzt, es gab bislang nur ein knöllchen, wegen parkschein/parkzeit überzogen): wie sind meine Chancen, dass ich wegen etwas eine Strafe bekomme was ich nicht getan habe? Welche Strafe mich erwarten würde ist mir klar

Und wie lang dauert es ungefähr von der Aussage bei der Polizei bis etwas von der Staatsanwaltschaft kommt? (Sind jetzt ca. 3 Wochen)

Natürlich bin ich unheimlich nervös :(

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32920 Beiträge, 17282x hilfreich)

wie sind meine Chancen, dass ich wegen etwas eine Strafe bekomme was ich nicht getan habe? Das ist hier kein Hellseherforum. Man kann allenfalls sagen, daß Aussage-gegenAussage-Situationen gern mißinterpretiert werden - diese führen keineswegs immer zur Einstellung des Verfahrens.
Und wie lang dauert es ungefähr von der Aussage bei der Polizei bis etwas von der Staatsanwaltschaft kommt? (Sind jetzt ca. 3 Wochen) Auch das kann hier keiner wissen, zumal der nächste Brief auch vom Amtsgericht kommen kann - direkt anschreiben würde die StA Sie nur bei einer Einstellung des Verfahrens.
Ich habe den Vorwurf aber abgestritten, da es wirklich nicht passiert ist. Eine wildfremde Autofahrerin erstattet also ohne jedes Motiv falsche Anzeigen gegen Sie? Das ist als Argumentation nicht rasend glaubwürdig...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ceniari
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Woher soll ich wissen, warum die Dame mich angezeigt hat? Ich habe wirklich nichts getan. Ich bin ein sehr ruhiger Fahrer und sehe keinen Grund jemanden einen Mittelfinger zu zeigen.

Dass Aussage gegen Aussage nicht bedeutet, dass dies eingestellt wird, ist mir klar oder wieso würde ich sonst um Rat bitten? Wenn man nichts sinnvolles beitragen kann, sollte man vielleicht besser nichts sagen.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Moderator9
Status:
Praktikant
(674 Beiträge, 454x hilfreich)

Wenn man nichts sinnvolles beitragen kann, sollte man vielleicht besser nichts sagen. Und wenn man hier gegen Antwortgeber rüpelt, gibt es keine Antworten mehr: Zu!

0x Hilfreiche Antwort

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