Nochmals Unterhalstspflicht in der Insolvenz gegenüber dem Ehepartner

4. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
Dumbo77
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Nochmals Unterhalstspflicht in der Insolvenz gegenüber dem Ehepartner

Kurze Beschreibung, Meine Inso läuft seit 2010 bin seit 2012 in der Wohlverhaltensphase. Meine Freundin ist seit 2014 in der Inso und seit Ende 2014 in der Wohlverhaltensphase. Wir habe beide den selben IV. Als wir wegen der Sache meine Freundin letztes Jahr bei Ihm waren sprachen wir davon das wir vieleicht Heiraten wollen. Antwort vom IV,dadurch ändert sich nichts für uns.Jetzt wollen wir im November heiraten und werden wohl Steuerklasse 3/5 nehmen da meine Freundin ca 1300 netto und ich 2100 Netto verdiene.
Wir werden den IV natürlich nach der Hochzeit über diese Heirat und den Namenswechsel meine Freundin informieren .
Meine Frage ist jetzt eigentlich. Kann der IV einfach dem Arbeitgeber mitteilen das keine Unterhaltspflichtige Person berücksichtigt werden soll oder geht das ausschließlich nur mit einem Beschluss? Wenn dies nur mit einem Beschluss gehen sollte,kann dieser auch später und demnach rückwirkend eingereicht werden.
Besten Dank vorab für hilfreiche Antworten

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Krypton
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 448x hilfreich)

Zitat:
Kann der IV einfach dem Arbeitgeber mitteilen das keine Unterhaltspflichtige Person berücksichtigt werden soll oder geht das ausschließlich nur mit einem Beschluss?

Kann der IV machen, der AG muss sich aber nicht daran halten. Der IV muss die Nichtberücksichtigung eines eigentlich Unterhaltsberechtigten beim Insolvenzgericht beantragen. Dieses erlässt dann einen entsprechenden Beschluss, den der IV dann dem Arbeitgeber zustellen kann. Dies muss er für beide Ehegatten gesondert erledigen.

Zitat:
Wenn dies nur mit einem Beschluss gehen sollte,kann dieser auch später und demnach rückwirkend eingereicht werden

Ein solcher Beschluss greift ab Antragstellung.

Gruß
Krypton

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Ich sage das, was ist - nicht das, was man vielleicht gerne hätte.

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