Noch nicht geprüfte Forderungen - Schlusstermin

29. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
Sammy3012
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Noch nicht geprüfte Forderungen - Schlusstermin

Hallo zusammen,

meine Privatinsolvenz wurde im Februar 2014 eröffnet und ich habe seitdem über den pfändbaren Betrag regelmäßig Beträge an den Treuhänder abgeführt.

Nun habe ich auf Anfrage die Info erhalten, dass das Anderkonto nach Steuererstattungen von 2012-2015 ein Guthaben von 17800 Euro aufweist. Dem stehen 19400 Euro angemeldete Forderungen gegenüber und 2500 Euro nicht geprüfte Forderungen.

Frage: Was kann die Ursache dafür sein, dass diese nach fast 3 Jahren noch nicht geprüft wurden? Durch meinen Bonus vom Arbeitgeber wären nämlich die angemeldeten Forderungen Ende Januar beglichen und ich würde dann gerne vorzeitig noch die ggf. nicht geprüften Forderungen begleichen, damit ich vorzeitig die Restschuldbefreiung beantragen kann.

War es sinnvoll, beim Insolvenzgericht anzufragen, welche Kosten noch entstehen und wann die Forderungen geprüft werden?

Danke für ein paar Informationen hierzu.

LG, Sammy

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Da die Insolvenzgläubiger Forderungen praktisch während des gesamten Insolvenzverfahrens als sog. nachträgliche Forderungsanmeldung anmelden können, die in einem besonderen Forderungsprüfungstermin geprüft werden, werden üblicherweise alle nachträglichen Forderungsanmeldung in einem gemeinsamen Termin kurz vor dem Schlusstermin geprüft. Wenn das Insolvenzverfahren abschlussreif ist, reicht der IV dann zunächst die nachträglichen Forderungsanmeldungen an das Insolvenzgericht und beantragt den Prüfungstermin. Die Frage wird also eher sein, warum das Insolvenzverfahren noch nicht abgeschlossen wurde bzw. was zu einem Abschluss noch fehlt. Das kann dann aber eher der IV als das Insolvenzgericht beantworten.

Und Vorsicht im Hinblick auf eine 100%ige Begleichung der angemeldeten Forderungen und einer vorzeitigen RSB. Von der Insolvenzmasse erhält der IV nämlich erstmal einen nicht unerheblichen Teil. In Verbraucherinsolvenzverfahren nach § 13 InsVV a.F. 15 % der Insolvenzmasse zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer. Da fallen dann für den IV schon alleine rund 4.000,00 € an, wenn ich jetzt nur von einer Insolvenzmasse in Höhe der angemeldeten Forderungen ausgehe. Gerichtskosten wären auch noch mal rund 1.000,00 €. Da muss der Bonus dann schon ziemlich hoch sein, damit wirklich 100 % der Forderungen und die Kosten gedeckt werden können. Zusätzliches Problem ist zudem, dass mit steigender Insolvenzmasse auch die Kosten steigen. Und selbst wenn die Masse zur 100%igen Quotenzahlung trotz Berücksichtigung der Kosten ausreichen würde, wäre damit noch nicht das Ende erreicht. Können die Gläubiger nämlich mit einer 100%igen Quote rechnen, dann muss das Insolvenzgericht zur Anmeldung der nachrangigen Insolvenzforderungen nach § 39 InsO auffordern. Da können die Gläubiger dann laufende Zinsen oder die Kosten für die Teilnahme am Verfahren anmelden. Da kann dann nochmal was dazu kommen.

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