Nießbrauch - Wird Wert an Erbschaftssumme angerechnet wenn Erblasser innerhalb 10 Jahren stirbt

18. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
45iger
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)
Nießbrauch - Wird Wert an Erbschaftssumme angerechnet wenn Erblasser innerhalb 10 Jahren stirbt

Hallo,
2006 wurde ein Gebäude verschenkt. Die Schenkerin lässt sich ein Nießbrauchrecht eintragen. Der Beschenkte zahlt Erbschaftssteuer, da der Freibetrag überschritten wurde. (EUR 205.000,--) Die Schenkerin ist 2014 verstorben. Der Beschenkte bekommt noch einen Geldbetrag vererbt, der innerhalb des neuen Freibetrages liegt. Nun hat der Erbe/Beschenkte die Aufforderung erhalten eine Erbschaftsteuererklärung abzugeben. Wird den die Summe aus der Nießbrauchgeschichte voll mit angerechnet, da die 10 Jahresfrist noch nicht abgelaufen ist, oder gibt es einen Abschlag in der Form wie bei den Pflichtteilansprüchen, oder wird es gar nicht mehr verrechnet.
Danke für die Antwortschreiben.
Gruß
45iger

-- Editier von 45iger am 18.02.2016 18:14

-- Editier von 45iger am 18.02.2016 18:17

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Bei der Erbschaftsteuer gibt es keinen Abschlag, d.h. die Schenkung wird bei der Ermittlung der Erbschaftsteuer voll einbezogen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Bei der Einräumung eines Nießbrauchs gibt es keine 10-Jahres-Frist.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Bei der Einräumung eines Nießbrauchs gibt es keine 10-Jahres-Frist.


Hier geht es um die Erbschaftsteuer und nicht den Pflichtteilsanpruch. Bei der Erbschaftsteuer gibt es auch bei Nießbrauchvorbehalt die 10-Jahrsfrist.

1x Hilfreiche Antwort

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