Hallo Zusammen,
Folgender Fall: Angenommen, die Bewohnerin einer Eigentumswohnung, die gleichzeitig auch Nießbraucherin ist, muss wegen eines Defekts den Schließzylinder der Wohnung austauschen. Die Kosten sind nicht unerheblich, da es sich um ein Schloss handelt, das zu einer Schließanlage gehört.
Sind dies außergewöhnliche Unterhaltskosten und deshalb vom Eigentümer zu tragen oder sind das gewöhnliche Unterhaltskosten, die sie als NIeßbraucherin tragen muss?
-- Editier von TobyH am 04.02.2017 10:48
Nießbrauch - Neuer Schließzylinder - Wer trägt die Kosten?
4. Februar 2017
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Frage vom 4. Februar 2017 | 10:47
Von
Status: Beginner (109 Beiträge, 41x hilfreich)
Nießbrauch - Neuer Schließzylinder - Wer trägt die Kosten?
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#1
Antwort vom 4. Februar 2017 | 13:05
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2376x hilfreich)
ZitatSind dies außergewöhnliche Unterhaltskosten und deshalb vom Eigentümer zu tragen oder sind das gewöhnliche Unterhaltskosten, die sie als NIeßbraucherin tragen muss? :
§1041 BGB , es gibt keine außergewöhnlichen Kosten, der Nießbrauchnehmer hat die Sache in dem Zustand zu erhalten.
#2
Antwort vom 4. Februar 2017 | 15:53
Von
Status: Beginner (109 Beiträge, 41x hilfreich)
Es scheint sie doch zu geben:
http://www.iww.de/ee/archiv/niessbrauch-eigentuemer-oder-niessbraucher-wer-traegt-welche-kosten-der-immobilie-f9032
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 4. Februar 2017 | 18:54
Von
Status: Praktikant (770 Beiträge, 247x hilfreich)
Zitat:
außergewöhnliche Unterhaltskosten und deshalb vom Eigentümer zu tragen
Der Nießbraucher hat für die Erhaltung der Sache in ihrem wirtschaftlichen Bestand zu sorgen. Ausbesserungen und Erneuerungen liegen ihm nur insoweit ob, als sie zu der gewöhnlichen Unterhaltung der Sache gehören.
Und wo steht im Umkehrschluß geschrieben, daß der Eigentümer außergewöhnliche Unterhaltungskosten zu tragen hat?
Der Nießbraucher hat bei der Ausübung des Nutzungsrechts die bisherige wirtschaftliche Bestimmung der Sache aufrechtzuerhalten und nach den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft zu verfahren.
Hat der Eigentümer die Schließanlage kaputt gemacht?
#4
Antwort vom 5. Februar 2017 | 00:06
Von
Status: Richter (8019 Beiträge, 4498x hilfreich)
Was hat das eigentlich mit Erbrecht zu tun?
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